Warum hat Deutschland keinen Friedensvertrag?

Da hat doch jemand bei Facebook einen „Musterbrief“ veröffentlicht (Das grauenvolle Plenken so im Original):

Das ist ein offener Brief an alle Politiker von Deutschland. Das Beste für diesen Brief ist es , wirklich an die Politiker diesen Brief per Post zu schicken ! Jeder , der die gleiche Meinung hat , sollte dies tun !!! Jeder , der diese wichtigen Punkte nicht versteht, sollte sich daran machen, wie auch den Politikern empfohlen, und recherchieren und sich mal um die Wahrheit bemühen !!! Denn unser Volk muß langsam mal Bescheid wissen, was hier falsch läuft !!

Unter Anderem befindet sich da auch dieser geistreiche (*hüstel*) Absatz:

Wir wollen den Stand Deutschlands als besetztes Land nach dem 2. Weltkrieg beenden. Dazu brauchen wir einen Friedensvertrag und eine Verfassung , wie im Grundgesetz vereinbart ! Deutschland darf nie mehr für Kriege verantwortlich sein ! Dazu gehören auch Waffenlieferungen zum Führen von Kriegen. Es muß Schluß sein von der Abhängigkeit zur USA ! Wir wollen Frieden mit allen Ländern der Erde !

Dazu mal ein paar Fakten zum Thema Friedensvertrag:

Warum hat Deutschland keinen Friedensvertrag?

  • Deutschland lebt seit 1945 mit seinen Nachbarn friedlich zusammen, es gibt jede Menge Verträge zwischen Deutschland und anderen Staaten. Frieden schafft man nicht nur durch einen Friedensvertrag, dafür reichen auch die Aufnahme friedlicher Beziehungen.
  • Ein Friedensvertrag, würde nach dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 bedeuten, dass anschließend über die Reparationen von Deutschland an die ehemaligen Kriegsgegner verhandelt werden müsste. Das könnte also sehr teuer werden.
  • Der so genannte 2+4-Vertrag ist der „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“, er beinhaltet bereits in der Präambel die Worte „Im Bewusstsein dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben“.
  • 1955 hat die Sowjetunion als letzte Siegermacht den Kriegszustand mit Deutschland formell für beendet erklärt.
  • Es gibt heute kein Land mehr, das sich mit Deutschland im Kriegszustand befindet (Nach dem 2. Weltkrieg)
  • Für einen Friedensvertrag müssten alle damals kriegsführenden Parteien an einen Tisch, einige existieren heute gar nicht mehr (Wer sollte für die Sowjetunion antreten? Russland und alle ehemaligen Sowjetrepubliken? Alleine damit wird es schon recht voll am Tisch.)

Wenn ihr also Frieden wollt, dann nützt die überholte und unsinnige Forderung nach einem Friedensvertrag gar nichts. Dann sollte man Folgendes fordern:

  • Deutschland raus aus der NATO
  • Keine Beteiligung Deutschlands an internationalen Konflikten
  • Umstellung der gesamten Rüstungsindustrie auf eine Industrie für zivile und friedliche Produkte, keine Waffenverkäufe mehr durch Deutschland
  • Kündigung aller Verträge, die andere Staaten, insbesondere den USA, im Rahmen der NATO erlauben, Truppen in Deutschland zu stationieren

Ja, Deutschland kann solche Verträge durchaus kündigen. Deutschland ist nämlich ein souveräner Staat, auch wenn ihr Reichsdeppen das nicht wahrhaben wollt.

Kommentare

  1. Auch wenn das alles nicht in die Köppe dieser Deppen und der meisten unserer Politiker rein geht – gut, dass das mal klar dargestellt und gesagt wird. Oder anders gesagt, es gibt hinreichend konkrete und machbare Dinge für die Friedenserhaltung zu tun. Lasst daher endlich die ganzen Spinnereien und wendet euch den konkreten, machbaren Aufgaben zu. Naja, ich bin und bleibe ein Träumer …

  2. Ich wollte Dir hier an dieser Stelle einfach mal vielen Dank für deine Arbeit mit dem Blog geloben! Zwar habe ich – glücklicherweise – fast noch nie etwas mit den Reichsdeppen zu tun gehabt, aber deine Beiträge lese ich trotzdem immer gerne. Wenn ich mal die Zeit finde (als Student in den Semesterferien kommt man einfach zu nichts 😉), werde ich mich auch einmal selber durch diese dämliche Thematik wühlen.
    Wie auch immer: Mach weiter so!

  3. Welche Perspektive ist denn das jetzt?

    Punkt 1:
    Erzähl das mal den Jugoslawen, insb. den Serben!
    Könnte vielleicht auch mal ne Überlegung Wert sein, bzgl EU (GIIPS) und Ukraine/Russland Wirtschaftskrieg/Gängelung etc.
    Punkt 2:
    Volltreffer! Einer der Gründe warum dieses Land gar keinen Frieden haben will (per Vertrag). „Die Bundeskasse bleibt zu”
    zit. n. Gasprom-Schröder bezogen auf Entschädigung und Wiedergutmachung. Zwangsarbeit, KZ und einfache Massaker der so sauberen Wehrmacht und ähnlicher Ehreninstitutionen.
    Die verfolgende Unschuld Deutschland und deine Indentifikation mit dem Aggressor.
    Die Abwesenheit eines solchen Vertrages stellt eine Sauerei dar.
    Meinem Verständnis nach wäre also von 5 Uhr 45 bis Mai 45 geschoossen worden. Der _Frieden_ offiziell aber erst mit der Gültigkeit von 2+4 ausgebrochen?
    Punkt 3:
    2+4 und „Beitritt der neuen Länder” (=anstatt ‘Wiedervereinigung‘) : beides üble Juratricks; lezteres um die von der Verfassung vorgesehene Vorläufigkeit des Grundgesetzes zu perpetuieren und ja keine Sozialistenideen in einem Volksentscheid hinzuzubekommen zu riskieren.
    Punkt 4:
    Eigentlich ja s. 1 aber dazu noch Afghanistan und wo der knarrenstarrende Uniformpiefke sonst noch so rumstakst?
    Punkt 5:
    Wieder dieser Appeal to consequences wo es mal ums Prinzip ginge. Wenn auch spät.

    Nur weil es den Mächtigen und ihrern Institutionen und Strukturen schlecht bekäme muss das nicht eine schlechte Idee sein. Im Gegenteil.

    Reichsdeppen ist eine von Dir schon passend gewählte Ausdrucksform, da Du ja selbst feststellst, das DR sei identisch mit der BRD. Aber bei so merkwürdigen Gegenargumenten ist es doch äußerst erstaunlich, wie Du dann doch zu vernünftigen Ideen kommst.

  4. Zudem wurde in Potsdam ein Friedensvertrag von den vier Siegermächten vereinbart, nur wurde das Potsdammer Abkommen von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA später gebrochen. Auch die Initiative der Sowjetunion von 1952 für einen Freidensvertrag wurde erneut abgelehnt. Wesentlicher Grund dafür war, dass alle Besatzungmächte hätten abziehen müssen und dies hätte wahrscheinlich auch in der BRD zu einer Volksregierung geführt. Dieses Risiko konnte von Seiten der NATO nicht eingegangen werden.

  5. Zu 1.: Ja, da gebe ich Dir Recht. An anderer Stelle habe ich das auch anders formuliert und gesagt, dass es mit seinen Nachbarn friedlich zusammenlebt, abgesehen von Ländern, an deren Überfall es nach 1990 mit beteiligt war. Und inwiefern man von friedlichen Zusammenleben sprechen kann, wenn das Deutsche Kapital sich in Polen und der Tschechischen Republik breitmacht, ist auch zu überdenken.

    Zu 3.: Ja, wo kämen wir denn hin, wenn wir aus der DDR mehr als den grünen Rechtsabbiegerpfeil übernehmen würden?

    Auch wenn deine Einwände alle berechtigt sind, ändern sie jedoch nichts an den obigen Tatsachen. Außerdem wollen wir es den Reichsdeppen doch nicht zu schwer machen, die verstehen so schon kaum, was in der Welt vorgeht. 😉

  6. Der Kriegszustand, der in den Jahren 1939 bis 1945 zwischen den Signatarstaaten der UN-Charta und dem Deutschen Reich entstanden war, wurde bis dato nur durch einseitige Erklärungen beendet. Auch der im Jahr 1990 abgeschlossene „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ änderte an dieser Situation nichts, da in diesem der Kriegszustand mit dem Deutschen Reich unangetastet blieb. Der Abschluss eines Friedensvertrags setzt die Beantwortung der Frage voraus, wer von deutscher Seite befugt wäre einen solchen auszuhandeln und völkerrechtlich wirksam zu unterzeichnen. Dies könnten nur legitimierte Organe des Deutschen Reiches oder eines etwaigen Rechtsnachfolgers sein. Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 im Grundlagenvertragsurteil festgestellt, dass das Deutsche Reich nach wie vor existent und rechtsfähig, jedoch mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe handlungsunfähig ist. Die Frage nach einem Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches stellt sich somit nicht. Da mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 die Bundesrepublik Deutschland zwar räumlich erweitert wurde, in staatsrechtlicher Hinsicht jedoch unverändert fortbestand, gilt dieses Urteil bis heute fort. Erst mit der Schaffung einer neuen deutschen Verfassung im Sinne von Artikel 146 Grundgesetz würde das Deutsche Reich wieder Organe erhalten und handlungsfähig werden. In dem dann abzuschließenden Friedensvertrag müsste auch der völkerrechtliche Status der deutschen Ostgebiete geklärt werden. Bis dahin bestehen die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 fort.

  7. – Es gab zwischen 1939 bis 1945 keinen Kriegszustand zwischen Mitgliedsstaaten der UN-Charta, denn es gab bis zum 8. o. 9. Mai 1945, der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, keine UN. Der Kriegszustand bestand zwischen Deutschland und diversen Staaten, von denen mindestens mehrere den Kriegszustand in den folgenden Jahren für beendet erklärt haben. Ob diese Erklärung einseitig war, spielt dabei keine Rolle. Und heute schon gar nicht mehr.

    – Im 2+4-Vertrag steht nochmals explizit “Im Bewusstsein dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben”. Ein Friedensvertrag ist nicht zwingend nötig, um friedliche Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten aufzunehmen, Deutschland ist dafür das beste Beispiel. Kein Staat, der am 2. Weltkrieg beteiligt ist, behauptet heute noch, sich mit Deutschland im Kriegszustand zu befinden. Das machen nur die Reichsideologen.

    – Das Deutsche Reich bzw. seine Organe waren mit Ende des zweiten Weltkrieges praktisch handlungsunfähig. Diese Handlungsfähigkeit wurde spätestens mit der Gründung der BRD (bzw. in der sowjetischen Besatzungszone mit Gründung der DDR) wieder hergestellt. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch (Also nicht der RechtsNACHfolger), sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform. Das besagt das Urteil des BVerfG vom 31. Juli 1973.

    (…) Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (…) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (…). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ (…)

    – Es benötigt KEINE neue Verfassung, damit die BRD, die jetzt vollidentisch mit dem Deutschen Reich ist, allerdings in den jetzigen aktuellen Grenzen, handlungsfähig ist. Die staatlichen Organe der BRD existieren seit seiner Gründung. Eine neue Verfassung würde daran vermutlich auch nichts ändern. Reichsideologen behaupten gerne, die Organe hätten keinen rechtlichen Status, um sich vor der Zahlung von Steuern und Bußgeldern zu drücken, das ist allerdings Blödsinn. Die Realität beweist uns jeden Tag das Gegenteil. Der Staat BRD existiert und handelt seit über 60 Jahren. Der Staat BRD geht friedliche Beziehungen zu seinen Nachbarn ein, nimmt (leider!) an Militäreinsätzen gegen andere Staaten teil, ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen (UNO, NATO, etc…), und war bereits mehrmals nicht ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

    – Der völkerrechtliche Status der ehemaligen deutschen Ostgebiete ist geklärt. Bis 1990 war ein förmlicher Verzicht auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete tatsächlich nicht möglich, weil keine deutsche Regierung für Deutschland als Ganzes sprechen konnte. Das hat sich 1990 geändert. Der im Zwei-plus-Vier-Vertrag sowie gegenüber Polen ausgesprochene Verzicht auf territoriale Ansprüche ist rechtskräftig. Niemand, der bei klaren Verstand ist, wünscht sich diese Gebiete zu Deutschland zurück. Wie leben seit über 60 Jahren in Frieden mit unseren polnischen Nachbarn, und das ist auch gut so.

  8. Sehr geehrter Herr Preiselbauer,

    mit großem Interesse habe ich den Kommentar von Samuel und Ihren Gegenkommentar gelesen. Bevor ich auf Ihre Gegenargumente im Einzelnen eingehe, noch eine kleine Bitte: Verzichten Sie in Zukunft auf diffamierende Vergleiche mit den sogenannten Reichsideologen, wenn es jemand wie Samuel wagt, volkspädagogisch unerwünschte Ansichten zu vertreten. Reichsideologen, die sich ihre eigenen Führerscheine basteln und sich unter Selbstverwaltung stellen, sind in der Tat Spinner. Darum geht es aber hier nicht. Und Samuel ist meiner Einschätzung nach keiner von denen, sondern ein Mensch, der versucht sachlich und unideologisch einen politisch unbequemen Sachverhalt zu erörtern. Nun im einzelnen zu Ihren Argumenten:

    – Es gab zwischen 1939 bis 1945 keinen Kriegszustand zwischen Mitgliedsstaaten der UN-Charta, denn es gab bis zum 8. o. 9. Mai 1945, der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, keine UN. Der Kriegszustand bestand zwischen Deutschland und diversen Staaten, von denen mindestens mehrere den Kriegszustand in den folgenden Jahren für beendet erklärt haben. Ob diese Erklärung einseitig war, spielt dabei keine Rolle. Und heute schon gar nicht mehr.

    Dass es zwischen Mitgliedstaaten der UN-Charta einen Kriegszustand gab hat Samuel nicht behauptet. Seine Aussage war, dass der Kriegszustand zwischen den Signatarstaaten der UN-Charta und dem Deutschen Reich entstanden war. Richtig ist, dass zum Zeitpunkt der Kapitulation der deutschen Wehrmacht die UN noch nicht existierte, deren Gründung fand im gleichen Jahr in späteren Monaten statt. Dies ist jedoch für die Richtigkeit von Samuels Aussage belanglos. Beispiele: Großbritannien erklärte am 3. September 1939 dem Deutschen Reich den Krieg und ist Signatarstaat der UN-Charta. Argentinien erklärte am 27. März 1945 dem Deutschen Reich und Japan den Krieg, war aber nicht an Kampfhandlungen beteiligt. Auch Argentinien ist Signatarstaat der UN-Charta. Sie und Samuel stellen richtigerweise fest, dass nach 1945 einseitige Erklärungen den Kriegszustand beendeten. Ein vertraglicher Friedenschluss existiert aber bis heute nicht, denn ein wesentliches Merkmal von Verträgen ist eben, dass nicht eine sondern zwei Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Das mag vielleicht in Ihrem Weltbild keine Rolle spielen, ist aber von Samuel juristisch sauber verargumentiert.

    – Im 2+4-Vertrag steht nochmals explizit “Im Bewusstsein dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben”. Ein Friedensvertrag ist nicht zwingend nötig, um friedliche Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten aufzunehmen, Deutschland ist dafür das beste Beispiel. Kein Staat, der am 2. Weltkrieg beteiligt ist, behauptet heute noch, sich mit Deutschland im Kriegszustand zu befinden. Das machen nur die Reichsideologen.

    Das von Ihnen aufgeführte Zitat aus der Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrags stellt fest, dass die Kampfhandlungen im Jahr 1945 beendet wurden, der Zweite Weltkrieg damit de facto beendet wurde. De jure ist der Kriegszustand bis heute nicht beendet. Nur spricht niemand offen darüber.

    – Das Deutsche Reich bzw. seine Organe waren mit Ende des zweiten Weltkrieges praktisch handlungsunfähig. Diese Handlungsfähigkeit wurde spätestens mit der Gründung der BRD (bzw. in der sowjetischen Besatzungszone mit Gründung der DDR) wieder hergestellt. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch (Also nicht der RechtsNACHfolger), sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform. Das besagt das Urteil des BVerfG vom 31. Juli 1973.

    Unsinn. Die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wurde mit der Errichtung von BRD und DDR eben nicht wieder hergestellt. Die BRD ist letztlich eine Organisationsform, die (für eine Übergangszeit) auf dem Territorium des Deutschen Reiches errichtet wurde. Das bedeutet die Identität als Staat mit dem Deutschen Reich und nicht etwa die Behauptung, die BRD sei das Deutsche Reich unter anderem Namen.

    – Es benötigt KEINE neue Verfassung, damit die BRD, die jetzt vollidentisch mit dem Deutschen Reich ist, allerdings in den jetzigen aktuellen Grenzen, handlungsfähig ist. Die staatlichen Organe der BRD existieren seit seiner Gründung. Eine neue Verfassung würde daran vermutlich auch nichts ändern. Reichsideologen behaupten gerne, die Organe hätten keinen rechtlichen Status, um sich vor der Zahlung von Steuern und Bußgeldern zu drücken, das ist allerdings Blödsinn. Die Realität beweist uns jeden Tag das Gegenteil. Der Staat BRD existiert und handelt seit über 60 Jahren. Der Staat BRD geht friedliche Beziehungen zu seinen Nachbarn ein, nimmt (leider!) an Militäreinsätzen gegen andere Staaten teil, ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen (UNO, NATO, etc…), und war bereits mehrmals nicht ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

    Dass die BRD handlungsunfähig sei und deshalb eine Verfassung benötigt hat niemand behauptet. Ansonsten gilt auch hier: Ihre Anspielungen auf die Reichsideologen sind vollkommen deplatziert. Thema verfehlt. Setzen. Sechs.

    – Der völkerrechtliche Status der ehemaligen deutschen Ostgebiete ist geklärt. Bis 1990 war ein förmlicher Verzicht auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete tatsächlich nicht möglich, weil keine deutsche Regierung für Deutschland als Ganzes sprechen konnte. Das hat sich 1990 geändert. Der im Zwei-plus-Vier-Vertrag sowie gegenüber Polen ausgesprochene Verzicht auf territoriale Ansprüche ist rechtskräftig. Niemand, der bei klaren Verstand ist, wünscht sich diese Gebiete zu Deutschland zurück. Wie leben seit über 60 Jahren in Frieden mit unseren polnischen Nachbarn, und das ist auch gut so.

    Richtig ist, dass die BRD im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 die „Unverletzlichkeit“ der bestehenden Grenze entlang der Oder und Lausitzer Neiße bestätigt hat. Der Teufel steckt hier im Detail. Hierzu empfehle ich folgende Sachverhaltsdarstellung von Christoph Koch:

    http://www.polen-news.de/puw/puw8611.html

    und sein Buch hierzu:

    http://www.amazon.de/Oder-Nei%C3%9Fe-Grenze-Politikwissenschaft-Christoph-Koch-Politik-Geschichte/s?ie=UTF8&page=1&rh=n%3A15777331%2Ck%3AOder-Nei%C3%9Fe-Grenze%2Cp_lbr_books_authors_browse-bin%3AChristoph%20Koch

    Im Kapitel „Der Schatten des Reiches. Von der geistigen Gefangenschaft republikanischer Teilidentität.“ erläutert er auf hochwissenschaftliche Weise bis ins letzte Detail belegt, dass da eben doch immer noch eine Leiche im Keller liegt. Gebe zu, dass das ganze keine leichte Kost ist und stellenweise mehrmals gelesen werden muss um verstanden zu werden. Dass wir mit unseren polnischen Nachbarn seit über 60 Jahren in Frieden leben finde ich genauso gut wie Sie. Darum geht es aber nicht. Wieder Thema verfehlt …

    Noch ein Tipp für die Zukunft: Sie sollten sich angewöhnen, Kommentare genauer zu lesen, bevor Sie anfangen zu (gegen-)argumentieren.

  9. … eine kleine Bitte: Verzichten Sie in Zukunft auf diffamierende Vergleiche mit den sogenannten Reichsideologen, wenn es jemand wie Samuel wagt, volkspädagogisch unerwünschte Ansichten zu vertreten.

    Wenn jemand den selben Unsinn wie die Reichsideologen verbreitet, dann bezeichne ich das auch entsprechend. Wenn Samuel das nicht getan hat, dann braucht er sich auch nicht davon angesprochen fühlen.

    Reichsideologen, die sich ihre eigenen Führerscheine basteln und sich unter Selbstverwaltung stellen, sind in der Tat Spinner.

    Das ist schön, wenn wir uns da einig sind.

    Darum geht es aber hier nicht. Und Samuel ist meiner Einschätzung nach keiner von denen, sondern ein Mensch, der versucht sachlich und unideologisch einen politisch unbequemen Sachverhalt zu erörtern.

    Ich halte meine Antwort durchaus auch für sachlich. Diese Einschätzung müssen wir nicht teilen.

    Ein vertraglicher Friedenschluss existiert aber bis heute nicht, denn ein wesentliches Merkmal von Verträgen ist eben, dass nicht eine sondern zwei Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Das mag vielleicht in Ihrem Weltbild keine Rolle spielen, ist aber von Samuel juristisch sauber verargumentiert.

    Wer legt denn fest, dass ein Frieden zwischen den Staaten nur durch einen Vertrag besiegelt werden kann? Das Völkerrecht kennt mehrere Wege, einen Krieg zu beenden. Traditionell findet ein Kriegszustand durch einen Friedensvertrag sein Ende. Aber es wurde auch nach Ende des 2. Weltkriegs kein Krieg mehr durch eine förmliche Kriegserklärung alter Art eröffnet, weil man dadurch die völkerrechtlich geächtete Rolle des Angreifers übernommen hätte. Da es also eine Kriegserklärung seit 1945 überhaupt nicht mehr gegeben hat, herrschte nach dieser Logik seitdem tiefer Friede zwischen allen Ländern dieser Erde – was ja nun eindeutig der Erfahrung widerspricht. Ein solches Erfordernis wäre freilich ein raffinierter Weg zum Weltfrieden, wenn es denn funktionieren würde. Tut es nur nicht.
    Ebenso ist auch der hergebrachte Friedensvertrag immer mehr aus der Mode gekommen. Dennoch kann man Frieden schließen. Es gibt z. B. Kriegsbeendigung auch durch einseitige Erklärung einer Kriegspartei. In einem solchen Fall wird, falls kein Widerspruch erfolgt und auch tatsächlich nicht mehr gekämpft wird, die stillschweigende Billigung einer derartigen Erklärung durch die Gegenseite vermutet und auf diese Weise das Vorliegen einer Friedensvereinbarung konstruiert. Ebenso kommen zwei oder mehrseitige Erklärungen in Frage, auch die Wiederaufnahme diplomatischer und auch sonst friedlicher Beziehungen. Zu diesem Weg zur Beendigung eines Krieges gehört auch der Abschluss von Verträgen, die ihrer Natur nach einen Krieg ausschließen, zum Beispiel über ein gemeinsames Verteidigungsbündnis oder
    eine Währungsunion. Es geht also durchaus auch ohne ein Dokument, auf dem „Friedensvertrag“ steht.

    Abgesehen davon, wer würde denn für die Sowjetunion als friedensvertragliche Partei am Tisch sitzen? Russland? Oder alle ehemaligen Sowjetrepubliken, welche heute souveräne Staaten sind? (Kasachstan z.B.)

    De jure ist der Kriegszustand bis heute nicht beendet. Nur spricht niemand offen darüber.

    Es spricht heute niemand darüber, dass es noch einen Kriegszustand mit Deutschland gäbe, weil das entgegen jeglichen internationalen Gegebenheiten und Erfahrungen wäre. Siehe auch oben.

    Unsinn. Die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wurde mit der Errichtung von BRD und DDR eben nicht wieder hergestellt.

    Da habe ich mich in der Tat fehlerhaft ausgedrückt. Richtig ist, dass die Handlungsfähigkeit eines deutschen Staates (bzw. zwei, die DDR mitgezählt) wieder hergestellt wurde. Die BRD war, so auch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, mit dem Deutschen Reich teilidentisch, da sie natürlich mangels Geltungsbereich des Grundgesetz in der DDR und den polnischen, ehemaligen Gebieten, nicht vollidentisch sein konnte. Mit dem 2+4-Vertrag und der endgültig vertraglichen Anerkennung der polnischen Westgrenze wurde die BRD vollidentisch mit dem Deutschen Reich. Wenn auch auf kleinerem Gebiet. Aber so ist das halt, wenn man Krieg anfängt und dann verliert, da muss man schon mal damit leben, dass da ein Teil des Gebietes verloren geht.
    Die BRD ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reich. Die BRD ist die staatliche Neuorganisation des Deutschen Reiches unter dem Namen BRD mit dem Grundgesetz als Verfassung und als solches handlungsfähig. Und das heute auch nicht für eine Übergangszeit, sondern auf Dauer, bis man auf die Idee kommt, vielleicht etwas Neues zu errichten. Warum auch immer man das tun sollte… Ein genaues Ende der BRD als Datum ist nirgends definiert, also ist auch der Begriff Übergangszeit unsinnig.

    Richtig ist, dass die BRD im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 die „Unverletzlichkeit“ der bestehenden Grenze entlang der Oder und Lausitzer Neiße bestätigt hat. Der Teufel steckt hier im Detail.

    Vielleicht magst Du mal kurz erklären, welcher Teufel im Detail steckt? Aus dem von Dir verlinkten Text werde ich wohl nur teilweise schlau. Wenn ich die Argumente richtig verstehe, dass ist es wohl so, dass Deutschland immer noch nicht vollidentisch mit dem Deutschen Reich ist auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit der ehemaligen Ostgebiete?

  10. Hallo Eugen,
    bin heute zufällig auf diese Site gestoßen!!! Da ich mich schon seit ca. 15 Jahren mit dem Völkerrecht intensiv beschäftige und auch das von Ihnen empfohlene Buch gründlich studiert habe, kann ich Ihren Ausführungen NUR ZUSTIMMEN.
    Mit freundlichem Gruß

    H.Hardt

  11. Der so genannte 2+4-Vertrag ist nicht Gültig, weder die DDR noch die BRD haben das Recht Verträge zu schließen was das Deutsche Reich betrifft. Denn es kam nur zu einer bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 7. Mai 1945. Es wurde nicht der Untergang des Deutschen Reiches und deren Verfassung besiegelt.

  12. Kann mir mal jemand verraten, warum Herr Preiselbär beim Google-Ranking an erster Stelle steht? Bestimmt, weil er so „brav“ ist.
    Je linker desto rechter !!!

  13. Du bist der Depp! Dann les mal-Staatshaftung aufgehoben.
    Gib mal ein – ungültige Gesetze!
    SHAEF-Gesetze lesen! Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Finanzverwalter GmbH.
    Es gibt hier seit 1945 keine Beamten mit hoheitlichen Befugnissen.
    Kein Richter unterschreibt seine Urteile oder Beschlüsse. Deshalb rechtsunwirksam und rechtswidrig.
    Kein Staatsanwalt unterschreibt seine Schreiben bzw. Verwaltungsakte. usw.
    Die Bußgeldbescheide sind alle rechtsunwiirksam und nichtig, weil diese nicht unterschrieben sind.
    Alle Bescheide die nicht von einen Beamten unterschrieben sind und mit Amtssiegel beglaubigt sind sind rechtsunwirksam, rechtswidrig und nichtig.
    Wenn du auf so ein Schreiben antwortest und unterschreibst,gehst du mit deiner Unterschrift einen Vertag ein. Deshalb, unterzeichne nie! z.Bspl. Anhörungsbogen-Ablehnung Ihres Geschäftsangebotes, und zurück mit den Gram. OHNE UNTERSCHRIFT!!!

  14. >– Der völkerrechtliche Status der ehemaligen deutschen Ostgebiete ist geklärt. Bis 1990 war ein förmlicher Verzicht auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete tatsächlich nicht möglich, weil keine deutsche Regierung für Deutschland als Ganzes sprechen konnte. Das hat sich 1990 geändert. Der im Zwei-plus-Vier-Vertrag sowie gegenüber Polen ausgesprochene Verzicht auf territoriale Ansprüche ist rechtskräftig. Niemand, der bei klaren Verstand ist, wünscht sich diese Gebiete zu Deutschland zurück. Wie leben seit über 60 Jahren in Frieden mit unseren polnischen Nachbarn, und das ist auch gut so.<

    Vor 1990 wurde ein Friedensvertrag zwischen der Volksrepublik Polen und der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen, ist der nun nicht mehr Gültig? Schliesslich gibt es deswegen die Oder-Neiße-Friedensgrenze.

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