Prozess gegen den so genannten Reichsbürger Peter Putzhammer
Ein Bericht vom 4. November aus dem Amtsgericht Erding

Bei Peter Putzhammer kann man wohl mit Fug und Recht von Reichsbürger sprechen, das wird im Folgenden deutlich. So beruft er sich bei seiner Zulassung als Rechtsanwalt, dass er die vom Deutschen Reich bekommen hat.

Das Wiki von psiram.com (Ehemals psiram.net) schreibt über ihn:

Peter Putzhammer ist ein ehemaliger deutscher Rechtsanwalt aus Mittbach/Isen (Münchner Raum), der im so genannten KRR-Bereich aktiv ist. Putzhammer bezeichnet sich selbst als „Rechtsanwalt derzeit vorsorglich a.D.“ oder „vorbehaltlich abgeschlossener Statusprüfung derzeit vorsorglich a.D.“ und „vereidigt auf die letzte gültige Verfassung des Deutschen Reichs“.
Putzhammer sieht in der Bundesrepublik Deutschland einen „Simulationsstaat“, in dem ein „Kampf der Justiz gegen das deutsche Volk“ stattfinde. Die deutsche Justiz nimmt er als eine (Zitat) „kriminelle Vereinigung“ wahr.

Am 4. November 2014 fand im Amtsgericht Erding der Prozess gegen Peter Putzhammer statt. Der Vorwurf war Beleidigung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen („Rechtsanwalt“). Putzhammer selber bezeichnete das in einem u.a. bei Facebook verbreiteten Schreiben als:

Horst Seehofer vertr. d. d. sog. „Staats“anwaltschaft Landshut
Gegen Peter Putzhammer
Wg. Des Vorwurfs des Mißbrauchs von Berufsbezeichnungen und Beleidigung,
tatsächlich wegen Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB iVm versuchter
Freiheitsberaubung

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Ich habe mir also gedacht, Erding, das ist ja gleich nebenan, schaue ich mir das mal an. Was ich dann im Gerichtssaal erlebte, das überstieg meine Erwartungen bei weitem. Eine Absurdität des Angeklagten gemeinsam mit dem Großteil des Publikums, wie man sie sich kaum vorstellen kann.

Der Prozess

Am Eingang des Amtsgerichts musste ich Kamera, Smartphone, Tablet und Ausweis abgeben, außerdem ging es durch einen Metalldetektor. Ein Aufwand wie für einen Schwerverbrecher, der wohl berechtigt war. Zum Glück hatte ich mir vorher extra noch ein Notizbuch besorgt.

Bereits vor Beginn des Prozesses konnte ich hören, was so im Publikum gesprochen wurde. Es waren ca. 25 Zuschauer da. So war die Rede von Terrorismus, den der Staat will, Richtern, die eigentlich Angeklagte sind, das aber an den (vermeintlich) Angeklagten auslassen und diese verlieren lassen müssen, weil sonst Richter und Staatsanwalt alles aus eigner Tasche bezahlen müssen. Ja und außerdem unterliegen wir ja sowieso alle dem Handelsrecht. Also der übliche Reichsbürgerschwachsinn. Aber hey, die Leute wachen ja endlich auf, wurde gesagt.

Putzhammer hatte eine Anwältin dabei, mit der er sich offensichtlich recht gut verstand, diese schwieg allerdings die ganze Zeit, bis auf einen kurzen Moment. Außerdem war seine Frau und seine Tochter (16 oder 17 Monate alt, so genau wusste er es nicht) anwesend. Die Kleine lief die ganze Zeit im Gerichtssaal rum, aber daran sollte sich niemand stören. Ich mich natürlich auch nicht.

Während die Anwältin also brav am Tisch des Angeklagten saß, setzte sich Putzhammer nicht einmal hin sondern lief die ganze Zeit herum, auch mal in Richtung Richtertisch. Vermutlich wollte er dadurch seine eingebildete Überlegenheit beweisen. Da er sich selber als Rechtsanwalt sieht, sprach er auch die Richterin und die Staatsanwältin, die alleine da war, als „Kolleginnen“ an.

Als der Prozess begann, erhob Putzhammer sofort Einspruch, weil draußen noch einige Zuschauer warten mussten (Die Kontrollen dauerten an), und dies ja eine öffentliche Verhandlung ist. Die Richterin wollte trotzdem beginnen, deshalb kam Putzhammer sofort mit dem ersten Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Der wurde abgelehnt, weil erst mal die Anklage verlesen werden sollte. Putzhammer legte jetzt Rechtsmittel ein, das wurde zurückgewiesen. Putzhammer meinte, er würde verarscht werden und bekomme kein faires Verfahren. Außerdem wollte er irgendwelche Vollmachten von der Staatsanwältin sehen. Die Richterin sagte, niemand will ihn unfair behandeln und er bekomme ein faires Verfahren wie jeder deutsche Staatsangehörige. Daraufhin wurde es im Publikum wiederholt unruhig, weil man das sehr lustig fand, insbesondere das „deutsche Staatsangehörige“. Putzhammer, der sich ja offensichtlich als Angehöriger des Deutschen Reiches sieht, schlug nun der Richterin vor, sie könne ihn „Adolf“ nennen. Die Richterin ermahnte das Publikum: „Sie dürfen zuhören, aber nicht reinreden und nicht lachen.“ Das Publikum zeigte sich sichtlich unbeeindruckt.

Die Richterin ging nun auf mehrere Befangenheitsanträge vom 3. November ein, welche zurückgewiesen wurden. Putzhammer stellte darauf einen weiteren Befangenheitsantrag und behauptete, die Richterin ist nicht legitimiert. Er ging dabei auch mehrmals zum Richtertisch, die Richterin sagte ihm aber deutlich, dass er ihr keine Angst macht. Außerdem las Putzhammer etwas vor, viel verstehen konnte man aber nicht, weil das Publikum sehr laut wurde und unter anderem „Verlassen“ rief. Sie wollten wohl den Saal verlassen, weil die Richterin ja nicht legitimiert war. Aber das mit dem Verlassen des Saals war leider eine leere Drohung, wie sie noch öfters im Laufe des Verfahrens zu hören war. Ein im Saal anwesender Polizist versuchte mehrmals die Zuschauer zu beruhigen. Man konnte dabei auch merken, dass Putzhammer die Reaktionen des Publikums sichtlich genoss. Die Richterin sagte dem Angeklagten, dass er mehrfach stört und fragte, ob er wirklich vom Verfahren ausgeschlossen werden will.

Jetzt kam es endlich zu Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin. Zusammengefasst ging es um zwei Vorwürfe. Einmal der der Beleidigung gegen andere Richter und Richterinnen, die Putzhammer in einem Schreiben unter anderem als „Juristische Volltrottel“ bezeichnete und denen er vorwarf, eine Nazijustiz zu vollziehen, die der des Nazirichters Roland Freisler in nichts nachsteht. Der andere Anklagepunkt betraf seine Selbstbezeichnung als „Rechtsanwalt“, für die er aber keine Zulassung durch die BRD hat.

Putzhammer bewies dann gleich mal wieder sein überragendes „juristisches Fachwissen“, indem er die Staatsanwältin nach einer Vollmacht fragte. Dann wurde er laut: „ICH WILL EIN FAIRES VERFAHREN“. Jetzt wurde auch das Publikum wieder richtig laut. Sie beriefen sich auf das Grundgesetz (Ach?), standen empört auf, trommelten auf den Tischen rum und riefen: „WIR SIND DAS VOLK! WIR SIND DAS VOLK!“ Mir wurde langsam angst und bange bei dem Aufruhr direkt neben mir. Die Richterin kündigte an, man könne die Personalien der Störer aufnehmen oder sie sollen den Saal verlassen. Nebenbei verlas Putzhammer wieder etwas, zu verstehen war nichts. Hinter mir rief ein Zuschauer die ganze Zeit manisch: „AMTSAUSWEIS! AMTSAUSWEIS! AMTSAUSWEIS!“ und auch sonst war wieder der übliche Reichsbürgerunsinn zu hören.

Der Richterin reichte es erst mal und es wurde eine halbe Stunde Pause angeordnet.

Auch während der Pause ging das Theater im Gerichtssaal weiter. Das reichsbürgerische Publikum hatte ja sowieso den Durchblick und die Richterin und Staatsanwältin keine Ahnung von den wirklichen Zuständen. Die sind alle in Logen organsiert, so konnte ich hören. Inzwischen unterhielt sich die Staatsanwältin mit dem Protokollanten, und Putzhammer quatsche dazwischen. Da fuhr ihm die Staatsanwältin mal kurz an, was ihm einfalle, sich einfach in die Unterhaltung einzumischen. Dann wollte auch das Publikum den Protokollanten belästigen, sie haben ja nur eine Frage. Zwar erklärte ihnen jemand, sie können das nur machen, wenn er Pause hat, aber das hielt niemanden ab. Der Protokollant bügelte das kurz und knapp damit ab, dass er zurzeit im Dienst ist. Kein weiterer Kommentar.

Draußen, vor dem Gericht fuhr inzwischen Verstärkung der Polizei vor. Ein Zivilbeamter kam herein und erklärte, es werden keine Personalien bei den Zuschauern festgehalten, wer aber gehen will, kann gerne gehen. Gleich kam wieder die Aufforderung, er solle sich ausweisen und eine ladungsfähige Anschrift angeben. Wie das halt ist, wenn sich für besonders schlau haltende Reichsbürger irgendwelche Fachwörter, die sie wahrscheinlich bei YouTube aufgeschnappt haben, in den Saal bellen müssen. Der Zivilbeamte erklärte, er hat angegeben, er ist von der Polizeidienststelle Erding, das reicht als ladungsfähige Anschrift.

Der Prozess ging nach eine knappen halben Stunde weiter.

Die Richterin wirkte erstaunlich gelassen, trotz des Trubels bisher. Nun war Putzhammer offiziell an der Reihe, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Er beschwerte sich, dass seine Anträge alle abgelehnt werden und er keine Akteneinsicht bekommt. Rechtliches Gehör wird ihm abgestritten, er fühlt sich beleidigt. Als Volljurist hat er einen Pflichtverteidiger bekommen, auch dadurch fühlt er sich beleidigt, der Richterin fehlt der juristische Sachverstand. (Es ist hier wohl nicht die aktuelle Richterin gemeint, sondern eben die, wegen deren Beleidigung er vor Gericht steht.) Seine Drohung, das Bild der Richterin öffentlich als Nazirichterin zur Schau zu stellen wird ihm, ja ihm, dem Pater Putzhammer, als Beleidigung ausgelegt. Das hat alles nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Des Weiteren begeht er keinen Missbrauch von Berufsbezeichnungen, denn er hat seit 2010 eine Zulassung als Rechtsanwalt durch den „Staat Deutsches Reich“ (sic!). Der Richterin zeigte er seine Urkunde vom Innenminister des Deutschen Reiches, die das bestätigte. Bei Zweifeln an der Existenz des Deutschen Reich ist er gerne bereit, dies noch ausführlich darzulegen. (Da dachte ich nur: Oh nein, bitte nicht!) Diese Justiz… Hier konnte man ihn wieder schwer verstehen, weil das Publikum um mich herum laut wurde. Aber, so Putzhammer weiter, die Justiz trägt die Schuld an dem weltweiten Blutvergießen, weil sie nichts tut, um den Zustand (Vermutl. die Besetzung durch die Alliierten oder sowas.) zu ändern. Der Kriegszustand gilt noch immer für Deutschland und man (Putzhammer) handle nur aus Notwehr. Wir haben weiterhin die alliierte Besatzung und keine Gewaltenteilung. Putzhammer fühlt sich verfolgt. Zwangsvollstreckungen sind alle ungültig.

Siehe dazu für seine Argumentation noch mal ein Ausschnitt aus seinem obigen Schriftstück. Im Grund geht es wohl darum, dass sein Eigentumshaus versteigert werden soll.

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Putzhammer führte weiterhin nochmal ein paar geschichtliche Fakten von 1945 an, also zumindest das, was er als Fakten ansieht. Er berief sich auf den Artikel 133 des Grundgesetzes („Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“), allerdings ist das Grundgesetz seit 1990 erloschen. Ach ja, endgültig erloschen ist es seit 2006/2007 (Siehe Bereinigungsgesetze und Geltungsbereich). Putzhammer fragte, wer der Hoheitsträger ist, der dem Gericht die Legitimation gibt. Die Bevölkerung in diesem Land wird verfolgt und dann verwies er noch auf die UN-Resolution A/RES/56/83, insbesondere Artikel 8-11.

Wieder sprach Putzhammer die Richterin als Kollegin an und es kam Unruhe im Publikum auf, welches bis jetzt erstaunlich ruhig war. So wurde mehrmals „Wo ist ihr Tagesbefehl?“ gerufen.
Die Richterin fragte Putzhammer, ob er jetzt fertig ist und er meinte, er könnte noch lange so weiter machen, aber das hat ja sowieso keinen Sinn, wahrscheinlich hört man ihm nicht mal zu.
Die Richterin verkündete nun ihren Beschluss zu den Anträgen vom 3. November ein, dass die Richterin abgelehnt werden soll. Diese Anträge, 4 Stück innerhalb von 24 Stunden, dienen nur der Verschleppung des Verfahrens.

Das Publikum quittierte das mit lauten Lachen. Daraufhin wurde es von der Richterin nochmals darauf hingewiesen, wer stört, wird ausgeschlossen. Einer, der sich besonders uneinsichtig zeigte, wurde von der Polizei herausbegleitet zur Personalienfeststellung.

Die Richterin fragte Putzhammer nun nach seinen persönlichen Verhältnissen. Er moserte ein wenig rum und erklärte dann, dass er monatliche Einnahmen hat und in einem zur Versteigerung angestrebten Haus lebt. Er ist zwar Rechtsanwalt, nennt sich aber derzeit „Linksanwalt“ (Haha, wie witzig!) und er liebt den Beruf nicht.

Jetzt kam es zu Beweisaufnahme. Die Richterin verlas verschiedene Schreiben von Putzhammer vor. Anschließend zitierte sie auszugsweise aus mehreren Gutachten von Psychiatern über Putzhammers Geisteszustand. Da fielen dann Aussagen wie „Distanzlosigkeit“, „Wahnhafte Züge“ und „Anhänger von Verschwörungstheorien“. In einem Gutachten von 2013 wurde geschrieben, dass der Verdacht auf eine psychische Erkrankung nicht bestätigt ist. Putzhammer sei in der Lage, alle Rechtsbereiche seines alltäglichen Lebens selber zu bestreiten. Außerdem verlas die Richterin noch die Einträge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis).

Dann kam es zu einer Diskussion zwischen Putzhammer und der Richterin, weil er meinte, er hätte noch eine Zeugin geladen. Die Richterin erklärte mehrfach, dass ihr kein solcher Antrag vorliegt. Putzhammer bestand darauf, dass jeder das Recht habe, nach der Strafprozessordnung einen Zeugen zu laden und er fühlte sich verarscht. Die Richterin beteuerte, sie verarscht hier niemanden.

Weiter erklärte die Richterin, Putzhammer sei die Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes als Rechtsanwalt wiederrufen worden. Es handelt sich also um einen Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen.

Die Staatsanwältin kam zu ihrem Schlusswort. Der Angeklagte hat die Vorwürfe zugegeben und das es sich um Beleidigungen bei „Nazijurist“ handelt, das ist klar. Seine Selbstbezeichnung als Rechtsanwalt, auch trotz des A.D. dahinter, könnte den Eindruck entstehen lassen, er sei wirklich ein zugelassener Rechtsanwalt. Putzhammer wusste, dass er sich damit strafbar macht. Sie forderte 5 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung über 3 Jahre.

Währenddessen kamen mehrere Polizisten und Polizistinnen in den Gerichtssaal.

Dann konnte Putzhammer seine Entgegnung halten, aber da geschah ein kleines Wunder. Seine Anwältin lebte tatsächlich! Sie warf kurz ein „Kann ich auch mal etwas sagen?“ Das war aber schon alles.

Putzhammer sprach also weiter. Es kamen wieder die übliche Aussagen, in seinem Fall wird ein Sonderrunrecht angewandt, es gibt eine Verletzung des rechtlichen Gehör, im Strafrecht herrscht nationalsozialistisches Denken vor, er hört ein Gesinnungsstrafrecht heraus und es sei der §132a erfüllt („Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“, vermutlich an die Staatsanwältin und die Richterin gerichtet.) Er habe doch durch das Bestehen des Deutschen Reiches eine Zulassung als Rechtsanwalt und daran kann kein BRD-Richter rütteln. Er weiß, dass er nach BRD-Recht keine Zulassung hat. Er wird politisch verfolgt und ordnet seinen Freispruch an. Auf Nachfrage der Richterin hat er keine Lust auf ein letztes Wort.

Das Urteil

Die Richterin verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen Geldstrafe. Das war alles. Zur Begründung führte sie aus, das „Nazijurist“ und „Juristischer Volltrottel“ Beleidigungen sind. Und wer Rechtsanwalt in einen Briefkopf eines Briefes an ein Gericht schreibt, erwecke damit den Anschein, Rechtsanwalt zu sein. Da nützt auch kein „A.D.“ dahinter etwas. Zu seinen Gunsten legte sie seine schwierige persönliche Situation aus (Zwangsversteigerung des Haus). Zu seinen Lasten kam allerdings, dass er vorbestraft ist und diese Beleidigung gegenüber einer Person in Ausführung ihrer Amtspflicht getätigt hat, diese dem also nicht entkommen konnte. Eine Freiheitsstrafe sieht die Richterin jedoch nicht als erforderlich.

Während der Urteilsverkündung kam es noch mal zu einem Tumult, als der Mensch neben mir plötzlich rein rief, die Richterin soll die Personalien eines Polizisten aufnehmen, weil der mit seinem Smartphone die Zuschauer fotografiert hat. Ich weiß nicht, was da wirklich war, aber als die Richterin den Prozess für beendet erklärte, suchte ich schleunigst das Weite, ehe mich noch einer der Reichsbürger versuchte zu assimilieren.

Mein Fazit

Putzhammer hat sich beschwert, dass er kein faires Verfahren bekommt. Aus meiner Sicht lief das allerdings alles sehr fair und vor allem rechtlich korrekt ab. Das Putzhammer dabei geltende Gesetze nicht anerkennt, das ist sein Problem. Wie wenig er selber aber an einem ordnungsgemäßen Verfahren interessiert war, das zeigte er mehrfach durch sein Verhalten. Und das Publikum unterstützte ihn bei diesem Unsinn.

Die Richterin beeindruckte mich durch ihre Coolness. Sie hat es tatsächlich geschafft, mit nicht einem Wort auf diesen ganzen Reichsbürgerunsinn einzugehen. Die von ihm vorgelegten Dokumente des Deutschen Reich studierte sie kommentarlos. Das war selbstverständlich auch richtig so, denn das hätte nur sinnlose und unproduktive Diskussionen nach sich gezogen. Letztlich ging es ja um die Vorwürfe Beleidigung und Benutzung der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Nach Gesetzen der BRD, und nicht, wie sich das mancher Reichsbürger gerne wünscht.

Es hat sich wieder einmal deutlich gezeigt, dass dieses ganze Reichsbürgergetue vor Gericht gar nichts nützt und diese Leute damit nur verlieren können. Putzhammer ist aber einer, der vermutlich nichts daraus gelernt hat und es wohl auch weiterhin ganz genau wissen will.

Wahrscheinlich wird jetzt wieder in den einschlägigen Kreisen das Gezeter losgehen. Von wegen Nazijustiz, Unrecht, Besatzungsrecht, Handelsrecht und was weiß ich nicht noch alles. Man kennt das ja. Aber auch wenn sich die Reichsbürger noch so sehr auf ihre Fantasie von Besetzung durch die Alliierten und UN-Sonderverwaltungsrecht stützen und auf Gesetze, die teilweise seit 60 Jahren nicht gelten, es bringt ihnen nichts.

Kommentare

  1. Du hast Nerven … alle Achtung. Ich wäre wahrscheinlich nach 10 Minuten gegangen. Aber besten Dank für den ausführlichen Bericht. Das macht es zumindest Deinen Lesern möglich, sich ein Bild darüber zu machen, welche Kräfte hier im Lande unterwegs sind und welche Auswirkungen das haben kann. Da haben einige „Leute“ ihre Spielwiese gefunden und da toben die sich bis an Lebensende aus. Man sollte sie die Steuern bezahlen lassen, die sie dem Staat zusätzlich kosten.

  2. Moin,

    Die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein (leider weitverbreiteter) Verstoß gegen die rechtstaatlich erforderlichen Rechte des Angeklagten.
    Dieses Recht, das eben auch juristischen Laien zusteht, ergibt ich u.a aus dem Grundsatz der „Waffengleichheit“ zwischen Anklage und Verteidigung in einem fairen Verfahren.

    Die Reichsbürger liegen da leider nicht soo falsch, wennn sie diesbezüglich von der Anwendung von Nazi-Justiz sprechen.

    Nach der Europäischen Erklärung der Menschenrechte, haben Betroffene u.a. das Recht, sich in einem Gerichtsverfahren durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen, oder sich selber zu verteidigen.

    In letzterem Fall darf der Angeklagte nicht schlechter gestellt werden.
    Eine angemessene Verteidigung ohne vollständige Akteneinsicht ist aber unbestritten gar nicht möglich.

    Bei vielen Gerichten ist die Akteneinsicht auch durch Laien auch schon übliche Praxis.
    Bayrische Gerichte tun sich da noch recht schwer mit den Menschenrechten.

    Auch die zwangsweise Beiordnung einer Pflichtverteidigerin ist rechtstaatlich durchaus fragwürdig. Darauf möchte ich hier aber zunächt nicht weiter eingehen.

  3. Die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein (leider weitverbreiteter) Verstoß gegen die rechtstaatlich erforderlichen Rechte des Angeklagten.

    Mir ist allerdings nicht bekannt, warum er die nicht bekommen haben soll.

    Die Reichsbürger liegen da leider nicht soo falsch, wennn sie diesbezüglich von der Anwendung von Nazi-Justiz sprechen.

    Dann würde ich Dir mal empfehlen, Dir anzuschauen, wie die „Justiz“ zwischen 1933 und 1945 mit den Angeklagten umgegangen ist. Freisler ist da sicherlich ein gutes Beispiel für Nazijustiz.

    Nach der Europäischen Erklärung der Menschenrechte, haben Betroffene u.a. das Recht, sich in einem Gerichtsverfahren durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen, oder sich selber zu verteidigen.

    Was er ja in diesem Verfahren auch machen konnte und gemacht hat. Wenn er das vor dem Landgericht nicht kann, dann hat er ja das Recht, sich an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden. Hat das schon mal jemand deshalb versucht?

    Auch die zwangsweise Beiordnung einer Pflichtverteidigerin ist rechtstaatlich durchaus fragwürdig.

    Inwiefern? Wenn er selber keinen Anwalt benennt, dann bekommt er einen zugeordnet. Vor dem Amtsgericht muss das nicht, vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Was allerdings zweifelhaft ist. Er selber ist ja, entgegen seiner irrigen Ansicht, kein zugelassener Anwalt. Also wenn er keinen bennent, dann bekommt er zwangsweise einen zugeordnet. Das Recht gilt für alle gleich. Egal ob ein normaler Gauner oder ein Reichsbürger, der glaubt, das Anwälte einen Tagesbefehl kriegen. Sein Problem mit einem zwangsweise zugeordneten Anwalt ist allerdings, dass der Anwalt sich wahrscheinlich dauernd an den Kopf schlagen wird, bei dem Unsinn und dem merkwürdigen Rechtsverständnis (Deutsches Reich) des Herrn Putzhammer. Insofern kann ein Anwalt ihm doch nur zum Vorteil dienen. Denn schlimmer als Putzhammer selber kann das kein halbwegs normaler Anwalt hinkriegen. Was sich da allerdings genau abgespielt hat, kann ich nicht sagen und hat dem Prozess, über den ich berichtet habe, auch keine entscheidende Rolle gespielt.

  4. Moin,
    Zunächst: Weder hege ich Sympatie für „Reichsbürger“, noch halte ich deren Argumentation für schlüssig.

    Aus deinem Bericht habe ich geschlossen, daß dem Angeklagt hier jedenfalls trotz Antrag keine Eigenständige Akteneinsicht gewährt wurde.

    Das IST -auch nach Ansicht mehrerer deutscher Obergerichte-ein Verstoß gegen die Regeln für ein faires Verfahren.
    (Eine Entscheidung höchster Gerichte oder des BVerfG liegt mWn noch nicht vor)

    Egal, wie das begründet wird, und egal, ob er selber Rechtsanwalt oder vermeintlicher Rechtsanwalt oder Schlosser, „Reichsbürger“, Anarchist oder *wasauchimmer* ist.
    Die Akteneinsicht IST sein Recht! Sein Menschenrecht!

    Ein Gerichtsverfahren ohne vollständige Akteneinsicht für die Verteidigung (und auf Antrag für den Angeklagten) IST kein faires Verfahren!

    Die Nazis haben die Rechte der Verteidigung in Strafverfahren massiv eingeschränkt.
    Das galt für alle Verfahren, nicht nur für jene vor dem „Volksgerichtshof“ und dem brüllenden und hetzenden Roland Freisler.
    Viele dieser Einschränkungen bestehen bis heute fort.
    Dagegen tut der deutsche Staat sich außerordentlich schwer damit, Angeklagten Rechte einzuräumen, die in anderen Staaten selbstverständlich sind.
    Deutschland ist auch der einzige europäische Staat, der ohne eine rechtskräftige Verurteilung und ohne Anklage eine präventive Inhaftierung vorsieht.
    (Ausgeführt z.b. an den gewaltfreien Atomkraftaktivisten Jochen Stay und Cecile Lecomte)
    Aus deinem Bericht schließe ich weiter, daß Du juristischer Laie bist, und z.b. diverse Regeln der Strafprozessordnung (z.b zu Befangenheitsanträgen) und der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung Dir nicht umfänglich bekannt ist.
    Div. Dinge, die Du anführst, lassen für mich darauf schließen, daß der Angeklagte sich durchaus überwiegend rational und sinnvoll verteidigt hat.

    Bezeichnend für die „Reichsbürger“ ist das Einsprengseln von völlig berechtigten Kritikpunkten in ihre ansonsten grotesken bis wahhaften Argumentationen.

    Pauschalkritik, wie in deinen Bericht, können sie so mit Verweis auf einzelne sachliche und berechtigte Punkte leicht begegnen.

    Gruß aus Norddeutschland
    Karsten

    Auch wenn es für den

  5. Weder Du noch ich wissen, worum es bei dem Thema „fehlende Akteneinsicht“ und „Zwangsverteidiger“ wirklich ging. Du spekulierst also ins Blaue hinein. Das war nämlich ein vorhergehendes Verfahren. Und das Verfahren vor dem Amtsgericht Erding war auch weder ein Berufungs- noch ein Revisionsverfahren des vorhergehenden sondern ein neues Verfahren. Sollte er sich bei dem vorhergehenden verfahren ungerecht behandelt fühlen, hat die Möglichkeit, dagegen anzugehen. Dann sollte er aber den ganzen Reichsbürgerunsinn dabei weglassen. Den Richter deshalb als „juristischen Volltrottel“ zu bezeichnen und auf eine Stufe mit Nazijustiz zu stellen rechtfertigt das meiner Meinung nach nicht. Und dafür wurde er verurteilt UND dafür, das er sich Rechtsanwalt nennt, obwohl er nicht zugelassen ist.

    Sollte er in Berufung gehen oder Revision, werde ich die Möglichkeit nutzen, mir das anzuschauen, wenn es machbar ist.

  6. Moin,
    Ich kenne die Sache nur durch deinen Bericht.
    Daraus habe ich geschlossen, daß er die Verweigerung der Akteneinsicht und die (zwangsweise) Beiordnung der Pflichtverteidigerin in jenem Verfahren beanstandete.

    Zu letzterem: In Fällen von sehr niedriggewichtigen Strafvorwürfen, entstand z.b. mehrfach der Verdacht, daß es dem Gericht (also dem Amtsrichter) letzlich darum ging, die Kosten des Verfahrens für den Angeklagten in die Höhe zu treiben und so eine rechtswidrige Zusatzbestrafung durchzuführen.
    Bei Pflichtverteidigern tritt der Staat zwar in Vorleistung, fordert das Geld aber vom Angeklagten zurück.
    Die Verfahrenskosten können die Kosten der Geldstrafe bei weitem übertreffen.

    Gruß aus Norddeutschland
    Karsten

  7. Nein, seine Vorwürfe, auf Grund dessen er die Beleidigungen vom Stapel lies, beriefen sich auf vorhergegangene Verfahren. Zumindest habe ich das so verstanden. (Das Publikum war sehr fleißig beim stören.)

    In dem Verfahren in Erding hat er sich ja selber verteidigt. Und offensichtlich auch Akteneinsicht gehabt.

  8. Moin,
    Dankefür die Klarstellung.
    Daß er sich (faktisch?) selbst verteidigte, schließt nicht aus, daß die Anwältin, die Du ja in deinem Bericht erwähnst, ihm als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde.

    Übrigens ist auch die nicht (vollständig) hergestellten Öffentlichkeit zum Beginn der Hauptverhandlung ein vielfach von Obergerichten bestätigter Rechtsfehler.

    Zusammenfassend ist es nach meiner bisherigen Wahrnehmung und Einschätzung jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß dem angeklagten „Reichsbürger“ tatsächlich vom Staat Unrecht zugefügt wurde.

    Daher nochmals mein Hinweis, die „Argumente“ der „Reichsbürger“ nicht einfach pauschal abzutun, sondern sich die Mühe machen, diese im Einzelnen zu betrachten.

    Gruß aus Norddeutschland
    Karsten

  9. Mich interessiert in diesem Zusammenhang nur eine Frage: wie haben Sie von diesem Prozeß und dem Verhandlungstermin Kenntnis erlangt? Ich wäre gern als Zuhöhrer im Saal gewesen, denn Putzhammer ist inzwischen mein Steckenpferd. Mich interessieren die Reichsdeutschen eigentlich nicht weil deren Argumentation jede Intelligenz beleidigt, mich interessiert die Person P. als solches, weil ich ihn als Rechtsanwalt bei zwei Verfahren ( die er beide verlor) persönlich als Gegener kenne und seine wirren Ideen sich in seinen Schriftsätzen wiederspiegeln.

  10. Sich mit den schwachsinnigen Argumenten der Reichsbürger auseinanderzusetzen, ist Zeitverschwendung und gleicht dem Gießen von Öl ins Feuer. Darauf lauern sie und lenken mit ihrem Geschwalle von der Kernsache ab. Diese Volksirren sind widersprüchlich und dies ging auch hier in dem Prozeß hervor. Auf einer Website der Exil-Regierung Deutschlands distanzieren sie sich vom „bösen“ Deutschen Reich, offerieren aber gleichzeitig Stellenangebote für das Reichsministerium zu den besetzten Gebieten, verlangen Gebühren für Reichspapierfetzen in Euro, obwohl der illegitime Bundestag die per se nichtige Einführung des Euros beschloß, und geben dann noch *schenkelklopfer* die polnische Bankverbindung an! Offensichtlich hat die Reichsbank eine Filiale in Polen eröffnet. *lol*

    Bitte nie mit ihnen argumentieren!

    Übrigens, Akteneinsicht ist nicht immer für den Betroffenen selbst möglich. Es kommt auf die Sache und den Inhalt der Akten an. Bei Familienstreitigkeiten muß der/die Ex nicht alles über den Ex/die Ex wissen. Datenschutz gilt auch hier noch!

  11. In diesem Verfahren ging es um
    a) Beleidigung („Nazi-Justiz“) und
    b) um Missbrauch von Berufsbezeichnung („Rechtsanwalt AD“)

    Um nicht mehr und nicht weniger.

    a) hat er selbst eingeräumt.
    b) dass er sich als „Rechtsanwalt“ bezeichnet hat, kann man auch heute noch im Netz vielfach nachlesen bzw. sich per Video anschauen.

    Ich sehe da wenig Spielraum hier gross Justizkritik zu treiben.

    Die Sache mit der Akteneinsicht ist nach den Schilderungen nicht ganz klar.
    Bekannt ist allerdings, dass „Reichsbürgern“ mit vergleichbarer Argumentation tatsächlich Akteineinsicht gewährt wurde – denen aber die Umstände nicht passten und sie darauf verzichteten. Was sie nicht davon abhielt, sich später zu beklagen, sie hätten keine Akteneinsicht gewährt bekommen.
    Ob das in diesem Falle auch so war, ist nicht zu sagen.
    Aber in vergleichbaren Fällen passiert das fast mit Regelmässigkeit.

    Sowohl gegen den Angeklagten als auch die Zuschauer war man in diesem Fall sehr nachsichtig, man musste das nicht sein.
    Die Richterin ist in ihrem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Sie hätte auch darüber gehen können.

    Wenn man auf der Suche nach Ungerechtigkeiten im deutschen Justizsystem ist, wird man hier, denke ich, nicht fündig.

  12. also ich persönlich lése das als sehr einseitigen Bericht.
    Halten wir doch mal fest. Es gab und gibt die Shef Gesetze. Steht heut noch im GG.
    Darin sind alle Gesetze etc aufgehoben die mit dem Ermächtigungsgesetz durch A.H. Eingeführt wurden aufgehoben worden. Also auch der Anwaltszwang. Somit würde ihm also die akteneinsicht per Se zustehen.
    Die aktuelle „Regierung“ ist doch Mitschuld an dem Ganzen. In Artikel 146 des GG stand und steht immernoch das sich das deutsche Volk ein Verfassung gibt. Leider haben wir die bis dato nicht. Das GG ist nun mal keine Verfassung. Somit kann jeder das deutsche reich einfordern, da das ja vom höchsten Gericht ich glaube es war 1974, bestätigt wurde. “ das deutsche reich hat nie aufgehört zu existieren…..“
    Also ganz so Spinnen die dann doch nicht.

  13. Erst mal, die hießen SHAEF-Gesetze (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force) und galten von Anfang an nur in der us-amerikanischen und britischen Besatzungszone. Das letzte SHAEF-Gesetz Nr. 52 wurde im Jahre 1951 aufgehoben.

    Die Alliierten haben keineswegs alles Recht aus der NS-Zeit aufgehoben, sondern das SHAEF-Gesetz Nr. 1 bezieht sich nur auf Vorschriften, durch die der Nationalsozialismus gefördert wurde oder die sonst den Menschenrechten widersprachen.

    Das Grundgesetz ist sehr wohl eine Verfassung. Das der Artikel 146 von vielen nicht verstanden wird, das ist mir bekannt. Das ist allerdings weniger ein Problem des Artikels 146 sondern der nicht vorhandenen intellektuellen Leistung vieler Reichsdeppen. Ich habe mal etwas dazu geschrieben: https://www.preiselbauer.de/2014/09/29/das-grundgesetz-ist-die-verfassung-der-brd/

    Das Deutsche Reich hat in der Tat nicht aufgehört zu existieren, die BRD ist die Neuorganisation. 1973 hat genau dass das BVerfG festgestellt, damals sprach es davon, dass die BRD „teilidentisch“ mit dem DR ist, weil es nur für einen Teil Deutschlands sprechen konnte, seit 1990 ist Deutschland in den heutigen Grenzen vollidentisch.

    Man kann das Deutsche Reich oder was auch immer natürlich gerne einfordern, hat nur nicht die geringste Relevanz. Man macht sich höchstens damit lächerlich. Die BRD ist international anerkannt, in vielen internationalen Organisationen vertreten (EU, UNO, NATO, etc…), souverän im Rahmen dieser Organisationen mit Einschränkungen, denen auch die anderen Länder unterliegen und es gibt kein anderes Deutschland. Fertig.

  14. Also meine Lehrer haben mir folgendes zum Bericht beigebracht:
    Bericht bezeichnet ein Dokument, das einen Sachverhalt oder eine Handlung objektiv schildert, ohne Wertungen des Autors zu enthalten.
    Der Josef A. Preiselbauer berichtet doch nicht er ergreift Partei

  15. Ach hier werden wir Kritischen und Erwachten gesammelt und an die Freunde 8Lach) NSE Weitergeleitet und erfasst nun bin ich das ja schon,an Karsten
    Sehr gut und Sachlich Kommentiert danke das es Menschen wie dich gibt
    es grüsst ***

  16. Lieber Herr Preiselbauer
    wie kann man solch ein Schwachsinn verbreiten glaubst du das was du da schreibst wirklich oder denkst Du dir das aus ,welche Krankeiht hast du denn Alzheimer??

  17. Richtig toni, dies hier ist nur billige Hetze. Ich denke er wird gar dafür bezahlt. Im Netz nennt man solche Leute Trolle und Spammer. 😉

  18. Mir wurde auch schon Aktenauskunft verweigert. Selbst die originalen „Urteile“/Beschlüsse und Haftbefehle (zwecks der fehlenden Unterschriften zb.)durfte ich NICHT einsehen. Von wegen „Demokratie“ und Rechtsstaat, daß ich nicht lache.

  19. Begründung für die Verweigerung? Vielleicht lässt Du das einfach mal Deinen Anwalt machen.

  20. Aha. Denkst Du. Lustig. Wenn jemand nicht Euren Blödsinn teilt, muss er also ein bezahlter Troll sein. Ist klar.

  21. Was gibt es denn konkret auszusetzen? Und weißt Du denn überhaupt, was Alzheimer für eine Krankheit ist?

  22. Kannst Du das bitte noch mal verständlich schreiben? Oder ist Dein IQ zu niedrig dafür?

  23. Ich verstehe Dich wirklich nicht. Deine Mailadresse habe ich mal rausgenommen.

  24. Also lieber Herr Preiselbauer, ihre Anführungen in Ehren, aber wenn ich Sie richtig verstehe, dann bezeichnen Sie auch die ehemalige Präsidentin unseres höchsten Gerichtes Frau Prof. Dr. Limbach als Reichsdeppin. Das würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, denn Die Präsidentin hat in Ihrem Urteil eindeutig das Fortbestehen des „Deutschen Reiches“ nach dem II Weltkrieg dokumentiert und bestätigt. Ich persönlich glaube, dass man sich auf das Urteil des höchsten Richters der BRD verlassen kann. Nachzulesen Limbach Urteil. Viel Spaß beim weiter diskutieren. Man sollte sich auch die Haager Landkriegsordnung zu Gemüte führen. Aktenverschluss eines Krieges 5o Jahre, Besatzungsrecht 50 Jahre, ist auch in unserem GG noch vorhanden!!!! Auch Frau Merkel hat in Stuttgart August 2013 (Artikel aus süddeutscher Zeitung) vermutet, dass Deutschland nun letzte Woche per verbaler Note souverän geworden ist. Es passieren hier sehr viel spaßige Dinge, deshalb sollte man, wenn man Deutscher ist, eines nicht verlieren und das nennt man Humor, sonst ist man, wenn man Rechtsverständnis hat ganz schnell in der Klappse.

  25. Niemand bezweifelt, dass das Deutsche Reich nach 1945 weiter existiert hat. Es hat schließlich nicht das DR kapituliert sondern die Wehrmacht. 1949 wurden mit der Gründung der BRD und der DDR die noch deutschen Teile aber neu organisiert und 1990 als alleinige BRD zusammengeführt.

    Im übrigen empfehle ich Dir mal einen Blick hier hin: http://www.krr-faq.net/limbach.php

    Vielfach wird von „Reichsideologen“ behauptet, die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1 ff.) geschrieben. Auf einigen Internetseiten von „Reichsideologen“ findet sich sogar eine Datei „Prof_Dr_Jutta_Limbach_2BvF1_73.pdf“, welche die Entscheidung des BVerfG – beinahe – im Volltext enthält. Einige Referenten der „Reichsregierungen“ nennen auf ihren Vorträgen diese Entscheidung denn auch vielsagend „das Limbach-Urteil“.

    Ein Blick in die Biographie Jutta Limbachs (z.B. bei Wikipedia) belegt allerdings, daß Frau Limbach 1973 noch gar nicht beim Bundesverfassungsgericht war. Vielmehr nahm sie 1972 einen Ruf auf eine Professur für Zivilrecht an der Freien Universität Berlin an. Erst im März 1994 ging Frau Limbach – bis dahin Senatorin für Justiz in Berlin – nach Karlsruhe, wurde noch im selben Jahr Präsidentin des Gerichts und blieb dort bis zum Erreichen der Altersgrenze 2002.

    Daß Frau Limbach an dem Urteil von 1973 nicht mitgewirkt hat, zeigt zudem ein Blick auf den kompletten Volltext des Urteils, der auch die Namen der mitwirkenden Richter enthält: „Seuffert, Dr. v. Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Hirsch, Dr. Rinck, Wand“.

    Daß sich trotzdem dieses Gerücht bis heute hält, ist aufgrund der leichten Überprüfbarkeit der Fakten verwunderlich, belegt jedoch, wie wenig die „Reichsideologen“ ihre eigenen Quellen gelesen haben.

    Warum der Name von Frau Limbach von „Reichsideologen“ immer wieder mißbraucht wird, ist unklar. Vermutlich geschieht dies, weil ihr Name breiten Bevölkerungskreisen auch heute noch bekannt ist und für Seriosität bürgt.

  26. Hier wird laufend von einem Staat gesprochen. Welcher ist denn nun gemeint?
    Die BRD ist kein Staat , hat keine Verfassung und ist zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen.
    Leute macht Euch doch mal schlau.

  27. Die BRD ist ein Staat, die BRD hat eine Verfassung, die BRD ist als Staat seit 1955 souverän, damals teilidentisch mit dem, was mal Deutschen Reich war, da noch die DDR auf dem Gebiet existierte. Seit 1990 als Ganzes souverän. BRD = Deutsches Reich. BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des DR sondern identisch.
    Bitte beschäftige Dich einfach mal ein bisschen mit Geschichte.

  28. Jetzt frage ich mich, wie kann es sein, dass die „BRD“ meine Souveränität als Mensch und Bürger des Deutschen Reiches bestätigt hat. Also gibt es doch die Reichsbürger. Natürlich nur dann, wenn sie durch die Verwaltung „BRD“, die das Deutsche Reich verwaltet, bestätigt wird, im Auftrag der Besatzungsmächte.
    Auf dem selben Territorium gibt es völkerrechtlich keine zwei Staaten. Das BverfG hat klargestellt, dass das Deutsche Reich weiterhin fortbesteht. Ich würde gerne wissen, wie ein Gericht reagieren würde, wenn ich meine Souveränität als Mensch und Bürger des Deutschen Reiches vorlege. Diese Tatsache meiner Legitimation ist auch durch ein Gericht nicht zu widerlegen.
    Das ist meinerseits nur eine Klarstellung zur Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Man nennt das auch Demokratie. Ich habe nichts mit Nazis, Exil Reichsdeutsche oder Sonstiges zu tun. Ich bevorzuge die partizipatorische Demokratie.
    Gruß
    S.D

  29. Ich weiß leider nicht, was sie Dir da genau bestätigt haben, erzählen kannst Du viel, wenn der Tag lang ist.

    Das Urteil des BVerG ist richtig. Es hapert bei Dir nur am Verständnis. Um Dir das mal zu erklären: Wenn Du heiratest und einen anderen Namen annimmst, dann heißt Du anders, bist aber weiterhin die gleiche Person wie vorher. So ist es auch mit dem DR, welches jetzt BRD heißt, aber das selbe Land ist. Nur ein bisschen kleiner. (Verlorener Krieg und so, weißt schon.)

    Du kannst Dich beim Gericht vorstellen, als was Du willst. Wenn Du gegen die Gesetze der BRD verstösst, bist Du trotzdem fällig. Und genauso musst Du auch Steuern bezahlen und einen Führerschein zum Autofahren haben. Und, und, und…

  30. Habe Ihre Antwort erst jetzt erfahren. Datum. 26.10.2015 7:28.
    Ich kann bestätigen, der Tag ist lang.
    Eines ist aber klar, ich habe völkerrechtliche Beweise, die unwiderruflich bestätigen,
    dass die „BRD“ kein „Staat“ ist. Bewiesen wurde das nicht durch meine Person, sondern von der BRD selber, durch das dafür verantwortliche Organ.

  31. Dafür müssten Sie mit mir persönlich reden, da ich diese Beweise nocht veröffentliche. Grund, dient dem Schutz gegen Mißbrauch.
    Mut zur Wahrheit, oder sind Sie auch einer von den Personen die nur daherreden können.

  32. Ich habe eindeutige und unwiderlegbare Beweise, dass die BRD ein Staat ist.
    Veröffentliche ich aber nicht, um Missbrauch zu verhindern.

    Ok, im Ernst, Du hast keine Beweise. Du produzierst nur heiße Luft. Bitte verschwende meine Zeit nicht weiter.

  33. Um das zu beenden, ist festzustellen.
    Sie sind anscheinend allwissend. Woher wollen Sie wissen, dass ich keine Beweise habe.
    Ich habe mir schon gedacht, dass Sie ein Dummschwätzer sind. Sie haben keinen Mut ein Face to face Gespräch zu führen. Die Hosen voll.

  34. Ganz einfache Antwort: Du legst keine Beweise vor, also hast Du keine Beweise. Alles andere ist nur Geschwurbel von Dir.

  35. Deine Reaktion spricht Bände. Melde Dich wieder, wenn Du Beweise vorlegst, Beleidigungen werde ich hier nicht mehr frei schalten.

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