Wie man Kommissarischer Reichskanzler wird

Wir wissen ja, die Reichsdeppen haben oftmals ein sehr mangelhaftes Verständnis von Gesetzen und Verordnungen, was sie aber nicht davon abhält, sich als die Experten zu meinen. Ein schönes Beispiel, anlässlich es Todes des „Reichskanzler“ Wolfgang Gerhard Günter Ebel, findet man in Reichlings Blog. (Hervorhebung von mir.)

(…) 1985 machte er zum ersten Mal auf sich aufmerksam. Durch langes Nachdenken kam er zu der Erkenntnis, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbesteht, aber nicht handlungsfähig ist. Um die Handlungsfähigkeit des Reiches wieder herzustellen, bat er die US-Hauptquartier in Berlin, ihn zum Beauftragten für das Deutsche Reich zu ernennen. Die USA kam diesem Wunsch auch innerhalb von 21 Tagen, durch Nichtbeantwortung, nach. Ebel machte sich nämlich das Einschreiben-Rückschein-Verfahren zu nutze und verwies auf eine Order der Berlin-Kommandentura der Alliierten, wonach Anträge als angenommen gelten, wenn ihnen von den Alliierten nicht innerhalb von 21 Tagen widersprochen wird. Keiner seiner Anträge wurde abgelehnt. Ebel schickte seine Anträge per Einschreiben/Rückschein an das US-Hauptquartier, und nach drei Wochen war sein Antrag nach einer Ansicht angenommen.


Dass es in dieser BK/O nur um die Übernahme bundesdeutscher Gesetze durch das Berliner Abgeordnetenhaus in einem vereinfachten Verfahren ging, interessierte Ebel nicht.


Ein Jahr danach, 1986, ließ er sich von den USA auf gleiche Weise mit Kommissarischen Reichskanzler ernennen. Er bildete auch recht bald schon eine, von den Amerikanern im Einschreiben-Rückschein-Verfahren, genehmigte Reichsregierung und ein Reichsgericht. (…)

Kommentare

  1. Gibt doch sooo schöne bunte Pillen,warum nehmen die nicht ein paar davon dann ist die Welt wieder in Ordnung 🙂

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