#freepaul – Prozessbericht

Am Dienstag fand in München die Verhandlung gegen den Antifaschisten Paul statt, der seit 2 Monaten im Knast sitzt. Ihm werden zwei Sachen vorgeworfen. Zum einen wurde er beim Containern erwischt, dabei wirft man ihm Diebstahl vor, weil er Transportkisten mitnahm, die bei den Mülltonnen mit den weggeworfenen Lebensmitteln standen. Da er dabei ein Tierabwehrspray in einer verschlossenen Gürteltasche hatte, wird das von der Staatsanwaltschaft „Bewaffneter Diebstahl“ genannt. Der andere Vorwurf ist Verstoß gegen das Bayrische Versammlungsgesetz, da er bei der Pegida-Kundgebung in München am 20. Juli mit Lutz Bachmann als Gegendemonstrant eine von der Anklage so genannte „Knüppelfahne“ dabeihatte, die ihm als Waffe ausgelegt wird, da er die Fahne nicht geschwenkt hat.

Vor dem Verhandlungstermin fand eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude statt.

Paul, ein schmächtiger junger Mann, wurde in Handschellen wie ein Schwerverbrecher reingeführt. Der Staatsanwalt verlas seine Anklageschrift, Paul selber äußerte sich nicht, aber sein Anwalt gab eine Erklärung ab. Richtig ist, dass er Lebensmittel mitgenommen hat für den Eigenbedarf, die Kisten wurden aus dem Müllbereich mitgenommen, Paul war der Meinung, dass die ebenfalls Müll sind. Das Tierabwehrspray hatte er dabei, da er keinen festen Wohnsitz hat und somit alle Habseligkeiten mit sich trägt. Als Gegendemonstrant hat er bei Pegida teilgenommen und hatte die Fahne auch dabei, war sich aber nicht bewusst, dass diese als Waffe gesehen werden könnte.

Zwei Polizisten wurden als Zeugen verhört in der Sache „Knüppelfahne“, zusammenfassen kann man ihre Aussagen so: Es ist eigentlich nichts passiert, aber sie haben ihn beobachtet und dann halt kontrolliert. Bei der Kontrolle war Paul ruhig und leistete keinen Widerstand. Vermummungsgegenstände hatte er keine dabei.

Zwei weitere Polizisten wurden als Zeugen in der Sache Containern verhört, der eine war den Abend dabei, als Paul erwischt wurde. Auch hier war Paul ruhig. Das Tierabwehrspray hatte er in der verschlossenen(!) Gürteltasche. Der andere Polizist, der eigentlich für das K43 (Politisch motivierte Kriminalität links) arbeitet, aber in der Sache wohl ermittelte, erklärte auf Nachfrage von Pauls Anwalt, dass man auf der Webseite der Polizei keine Informationen findet, was bei einer Demonstration erlaubt, und was verboten ist. Der Zeuge war kaum zur Tür raus, da legte Pauls Anwalt zwei Ausdrucke von der Webseite der Polizei vor. Der eine Ausdruck stammt von vor Pauls Verhaftung, dort steht nur allgemein nach Bayrischen Versammlungsgesetz, was auf Demos verboten ist. Der andere Ausdruck wurde nach Pauls Verhaftung angefertigt, da enthielt die Liste plötzlich konkrete Sachen, die verboten sind, u.a. die „Knüppelfahne“.

Außerdem wurde noch die Marktleiterin als Zeugin angehört. Sie relativierte den ganzen „Diebstahl“. Es wäre ein Schaden von drei Euro entstanden, nicht mehr.

In seinem Schlussplädoyer forderte der Staatsanwalt 9 Monate Haft zur Bewährung, da er beide Vorwürfe mit Waffen im Zusammenhang sieht, dazu 150 Sozialstunden. Pauls Anwalt dagegen forderte Freispruch.

Paul hatte als Angeklagter das letzte Wort und nutzte dies für ein politisches Statement. Er erklärte den ideologischen Bezug hinter Containern. Zu der „Knüppelfahne“ erklärte er, dass das auf eine Einschränkung des Versammlungsrechts hinausläuft, wenn man nicht mehr weiß, was überhaupt noch erlaubt ist. Pauls letzte Worte waren: „Freiheit für Valentin!“. Das war sehr solidarisch, das Publikum applaudierte ihm dafür.

In der Urteilsverkündung schloss sich die Richterin der Argumentation des Staatsanwaltes voll an. Paul bekam 9 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, mit den Auflagen, dass er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss und einen festen Wohnsitz vorweisen muss.

Nach aktuellem Informationsstand wird Paul mit seinem Anwalt wahrscheinlich in Berufung gehen.

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