Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD

Reichsbürger können zwar meistens lesen, sind aber beim ´verstehen des gelesenen Textes oft überfordert. Das merkt man zum Beispiel, wenn man mal auf die Seite der Deutschen Bundesregierung zum Thema Grundgesetz schaut, da steht nämlich:

Der Begriff „Verfassung“ wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.

Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel („für eine Übergangszeit“) und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Wie überfordert die Reichsdeppen sind, kann man dem Screenshot entnehmen.

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Aber ich will obiges Zitat mal im Detail aufschlüsseln.

Der Begriff „Verfassung“ wurde bewusst vermieden

Trotzdem ist es eine Verfassung.

Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk…

Richtig, zumindest damals, 1949, denn da wurden auch die Bürger der später gegründeten DDR zum deutschen Volk gezählt. Allerdings galt für diese das Grundgesetz nicht.

…noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität.

Richtig, denn Deutschland war 1949, bei Einführung des Grundgesetzes, eben nicht souverän. Die Souveränität für den Bereich der BRD erhielt es von den Alliierten erst 1955 (Die DDR durch die sowjetische Besatzungsmacht 1954). Aber! Das galt nicht für die Souveränität Westberlins sowie für Deutschlands als Ganzes, also mindestens in den Grenzen der BRD und der DDR.

Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.

Die bis heute nicht gekommen ist. Was aber nicht bedeutet, dass die Verfassung damit ungültig geworden ist, sondern dass sie schlicht und einfach weiterhin gilt.

Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel („für eine Übergangszeit“)…

„für eine Übergangszeit“ wurde inzwischen gestrichen.

… und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Mit dem Verstehen des Artikel 146 des GG haben Reichsideologen besonders große Probleme. Logisch denken ist nicht so ihre Stärke. Doch dazu gleich. Erst mal noch dies:

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Richtig, denn 1990 ist die DDR (Der Staat, das verstehen ja auch manche nicht) dem Geltungsbereich des Grundgesetz beigetreten. Bis dahin war der Geltungsbereich auf das Gebiet der BRD beschränkt, danach auf das Gebiet der beiden sich vereinigten Staaten, ehemals BRD und DDR, nun nur noch BRD, und Westberlin. Denn mit dem 2+4-Verträgen hat Deutschland als Ganzes, einschließlich Westberlin, die volle Souveränität bekommen.

Noch mal zum mitdenken: Bis 1990 waren die BRD und die DDR jeweils souveräne Staaten, aber nicht Deutschland als Ganzes und nicht Westberlin. Mit dem 2+4-Vertrag, quasi rückwirkend zum 3. Oktober 1990, war Deutschland als Ganzes souverän und trug den Namen „Bundesrepublik Deutschland (BRD)“. Die Grenzen von 1990 existierten und wurden auch von niemanden in Frage gestellt. (Außer ein paar Ewiggestrigen.) Und für diesen Bereich galt die Verfassung, das Grundgesetz.

Der aktuelle Inhalt des Artikel 146 des Grundgesetz lautet heute:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wie gesagt, mit dem Verstehen dieses Artikels haben Reichsdeppen besonders große Probleme. Aber was ist daran unklar?

Die Einheit und Freiheit Deutschlands gilt ab dem 3. Oktober 1990 als abgeschlossen. Und das GG verliert seine Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung beschlossen wurde. Wurde sie das? Nein. Also gilt das Grundgesetz weiter.

Übrigens ist es natürlich Unsinn, dass eine Verfassung per Volksabstimmung beschlossen werden muss, damit sie Gültigkeit hat. Das kann auch durch gewählte Volksvertreter geschehen, wie eben 1949. Die Verfassung der USA wurde wurde auch nicht in freie Volksabstimmung beschlossen, trotzdem gilt sie seit über 200 Jahren. Und auch in den meisten anderen Ländern wurde die Verfassung nicht per Volksabstimmung beschlossen. Es mag verrückt klingen, aber Großbritannien zum Beispiel hat nicht mal eine Verfassung als solche.

Und noch etwas zum Thema Grundgesetz. Reichsdeppen behaupten ja gerne, dass Grundgesetz kann gar keine Verfassung sein, denn sonst müsste sie „Verfassung“ heißen und nicht „Grundgesetz“. Das ist völliger Blödsinn. Schauen wir doch mal in das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm (Hervorhebung von mir):

grundgesetz, n. , ein gesetz, das die grundlage für eine erscheinung darstellt (vgl. comp.-typ. 5 o) oder auf das man sie zurückführt (vgl. comp.-typ. 5 p). 1) zufrühest im 17. jh. als verdeutschung von leges fundamentales wird grundgesetze von der rechtssprache aufgenommen als ‚gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere gesetze und rechtsverordnungen sind

Meyers Großes Konversationslexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:

Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen, die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden. (…)

Fazit: Das Grundgesetz ist die nach wie vor gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Noch eine ganz persönliche Anmerkung von mir dazu. Ich bin kein Fan der BRD als Staat. Das hat vor allem mit der Innen- und Außenpolitik der BRD sowie dem hier herrschenden Wirtschaftssystem zu tun. Aber ich lebe hier und damit muss ich leben. Und das Grundgesetz ist wahrlich nicht das Schlechteste, was uns passieren konnte.

(Dieser Artikel entstand, wie viele zu diesem Thema, mit Hilfe des Buches „Vorwärts in die Vergangenheit“)

Kommentare

  1. Ja, das ist wie mit den Vaerfassungsschutzämtern. Davon haben wir auch nicht wenige, und das eine weiß nicht, was das andere tut.

  2. Ob das Werk nun Verfassung oder Grundgesetz heißt: Jedes Gesetz braucht einen Geltungsbereich, in dem es wirkt. Das meint auch das Bundesverwaltungsgericht. (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
    Der Geltungsbereich des GG war bis zum 3.10.1990 in §23 klar geregelt: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, …. “
    Ab dem 3.10.1990 wurde §23 aufgehoben. In der Fassung ab 1992 ist dann ein neuer §23 eingefügt, er behandelt die Stellung der BRD in einem vereinten Europa.
    An anderer Stelle des Grundgesetzes finde ich keinen Geltungsbereich.
    Ist nun das GG mangels Geltungsbereich unwirksam?

  3. Das Urteil des BVerwG bezieht sich nicht auf ein Gesetz sondern auf eine Landschaftsschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, bei der eben nicht eindeutig erkennbar war, wo genau die galt.

    Zitat:

    (…) Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll. Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich. (…) Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet, ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. (…)

    Vielleicht hilft es ja mal, das Urteil auch zu lesen, statt nur aus dem Internet die „Argumente“ zu kopieren.

    Übrigens gab es das Land Groß-Berlin gar nicht, nach der Logik der Reichsideologen hätte es also damit schon ungültig sein müssen.

    Der Geltungsbereich des GG musste geregelt werden, weil es eben nicht für das ganze Deutschland galt sondern nur für einen Teil. Die DDR wurde zwar als Teil Deutschlands gesehen, das GG galt dort allerdings nicht. Die DDR hatte eine eigene Verfassung.
    Seit 1990 gilt das GG für das gesamte Deutschland in den heutigen Grenzen, eine explizite Erwähnung eines Geltungsbereiches ist damit nicht mehr nötig. Das GG ist wirksam, der Artikel 23 wurde ersetzt.

  4. Hallo Josef:
    Da hast Du mich ertappt.
    Für die Frage „Ist nun das GG mangels Geltungsbereich unwirksam?“ gibt es auf
    https://fragdenstaat.de/anfrage/entspricht-das-fehlen-der-bestimmung-des-raumlichen-geltungsbereiches-eines-gesetzes-der-rechtsnorm/
    seit dem 26.2.2015 eine Antwort aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
    Dort heißt es, der räumliche Geltungsbereich von Bundesgesetzten sei regelmäßig das gesamte Bundesgebiet, wenn davon micht abgewichen werden soll oder muss.
    So ein abweichendes Beispiel findet sich u.a. im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
    § 1 Geltungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in der Berufsausbildung, …

    Nun gut, bleibt noch die Frage: „Ist das Grundgesetz ein Bundesgesetz?“
    Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden.
    Ah, ja. Schließlich hat sich lt. aktueller Fassung der Präambel das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    In meiner alten Fassung stand übrigens noch: „… hat dieses Grundgesetz der BRD beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“
    Hm…

  5. Das Grundgesetz ist ein Bundesgesetz, steht aber aller anderen Bundesgesetzen vor, soweit dies nicht anderes angegeben ist.

  6. und trotzdem meine ich könnte das Grundgesetz nun langsam in eine ordentliche Verfassung umgewandelt werden was spricht dagegen und was spricht dagegen das im Ausweis deutscher Staatsangehöriger steht und nicht nur deutsch. Damit wären alle Diskusionen vom Tisch oder macht das unseren Politikern zu viel Arbeit. Ja eine Steuer ist schneller beschlossen nicht wahr…

  7. Was hast Du denn an unserer Verfassung auszusetzen? Warum ist sie nicht ordentlich Deiner Meinung nach?

    Wusstest Du, das eine der ältesten noch gültigen Verfassungen der Welt ebenfalls Grundgesetz heißt? Das Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden. Seit gut 200 Jahren in Benutzung und heißt „Grundgesetz“. Merkste was?

    Hier hast Du noch ein paar weitere Grundgesetze.

    Und im Ausweis steht „deutsch“ unter Staatsangehörigkeit, weil wir die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Was ist daran nicht zu verstehen?

  8. Also hier stimmt doch etwas ganz bestimmt nicht. Deutsch ist eine sehr klare Sprache , aber keine Staatsangehörigkeit. Die BRD war noch nie ein Staat und auch nie souverän. Ich habe eine Staatsangehörigkeit von meinem Vater durch Geburt erhalten „Preußen“ und nicht die Staatsangehörigkeit von 1937.Ebenso erleide ich nicht den Bürgerlichen Tod. Dieses wird aber im Perso-„nal“ ausweis dargestellt , indem ich keinen Familiennamen , sondern nur „Name“ also eine Sache bin. Zudem alles Groß geschrieben (Sklave)

  9. Deutsch ist eine sehr klare Sprache , aber keine Staatsangehörigkeit.

    Warum ist es dann so schwer zu verstehen, dass im Ausweis steht, man hat die deutsche Staatsangehörigkeit?

    Die BRD war noch nie ein Staat und auch nie souverän.

    Wieso nicht?

    Ich habe eine Staatsangehörigkeit von meinem Vater durch Geburt erhalten „Preußen“ und nicht die Staatsangehörigkeit von 1937.

    Wo bist Du geboren?

    Dieses wird aber im Perso-„nal“ ausweis dargestellt , indem ich keinen Familiennamen , sondern nur „Name“ also eine Sache bin.

    Wie kommst Du darauf, dass Du zur „Sache“ wirst, nur weil da unter Deinem Namen „Name“ steht?

    Zudem alles Groß geschrieben (Sklave)

    Warum haben die Römer auch die Namen der Kaiser, Bürger und überhaupt alles in Großbuchstaben geschrieben?

  10. Ihre Darstellung ist falsch ! Das Grundgesetz ist ungültig und was die staatsangehörigkeit betrifft, diese wird ererbt von den Vorfahren.

  11. Grundgesetz ist selbstverständlich gültig.
    Staatsangehörigkeit kann man auch bekommen, wenn die Vorfahren diese nicht hatten.

  12. Was ist überhaupt das Grundgesetz um das es hier geht, ist es eine Verfassung oder ist es keine Verfassung und was wären die Gründe die für diese These oder aber dagegen sprechen?

    Grundsätzlich kann man festhalten:
    Das Grundgesetz ist heute noch immer die selbe gültige Rechtsordnung, wenn auch mit einigen Änderungen an und in den Artikeln und der Präambel, die der Parlamentarische Rat im Jahre 1949 auf geheiß der Alliierten-Westmächte erschaffen und in Kraft gesetzt hat.

    Auf einer Seite der Bundeszentrale für politische Bildung wird behauptet, dass Grundgesetz war als es erschaffen wurde gar keine Verfassung!

    Warum aber war das Grundgesetz 1949 keine Verfassung?
    „Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.“

    Man kann also feststellen, dass es dem Grundgesetz an etwas mangelte um eine vollwertige Verfassung sein zu können.
    Welche Mängel waren es denn die ihm fehlten?
    1.) Es wurde nicht vom Volk per Referendum ratifiziert, oder anders ausgedrückt, es fand keine Ausübung verfassungsgebender Gewalt durch den Souverän das deutsche Volk statt.
    2.) Es sollte nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen.
    3.) Es war aufgrund der Teilung Deutschlands nicht dem gesamten Volk möglich mittels seiner verfassungsgebenden Gewalt an der Verfassung mitzuwrken.

    Wobei sich mir die Frage aufdrängt, was ist eigentlich der Unterschied zu einem Nationalstaat und einem westdeutschen Staat, oder ist ein westdeutscher Staat gar kein richtiger Staat, so wie ein Nationalstaat sondern möglicherweise nur eine „Verwaltungseinheit für ein einheitliches Besatzungsgebiet“?
    Aber dies nur mal so nebenbei.

    „Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland „nur“ ein Grundgesetz war?“
    „Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet?“
    Ganz einfach, gemäß der Haager Landkriegsordnung Artikel 42, in welchem festgestellt wurde das die tatsächliche Gewalt an die Besatzungsmächte übergegangen ist und Artikel 43 wurden die Besatzungsmächte dazu verpflichtet:
    „Nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
    http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0201_haa_de.pdf

    Dieser völkerrechtlichen Verpflichtung kamen die West-Alliierten in den Frankfurter Dokumenten nach und forderten die Ministerpräsidenten der Länder dazu auf, durch eine verfassungsgebende Versammlung eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, welche nach einer Genehmigung durch die Besatzungsmächte mittels eines Referendums zu ratifizieren und in Kraft zu setzen sei.
    http://www.documentarchiv.de/brd/frftdok.html

    Warum aber verweigerten es die Ministerpräsidenten der Länder, eine Verfassung für Deutschland zu machen?
    „Die Spaltung Deutschlands war in ihren Augen nur eine vorübergehende und durfte nicht durch eine Verfassung verfestigt werden.“
    Sie wollten also nicht mit dem entstehen einer Verfassung die Schuld dafür tragen, dass das deutsche Volk und seine Gebiete für immer geteilt bleiben oder eine Wiedervereinigung nur sehr erschwert möglich gewesen wäre.

    Warum verweigerten die Ministerpräsidenten der Länder das ausüben verfassungsgebender Gewalt durch das Volk, also das in den Frankfurter Dokumenten geforderte Referendum?
    „Da, wie es schien, Verfassung und Besatzungsstatut eng miteinander verbunden waren, sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass Verfassung wie Besatzungsstatut durch Volksentscheid anzunehmen waren.“

    Wenn es aber keine Verfassung für Deutschland sein sollte, was konnte man stattdessen machen?
    „Auch die SPD wollte auf die Ausarbeitung einer Verfassung verzichten. An ihre Stelle sollte ein „Verwaltungsstatut“, ein „Organisationsstatut“ oder ein „vorläufiges Grundgesetz“ treten.“

    „Schließlich plädierten sie in den Koblenzer Beschlüssen für ein „Provisorium“ und lehnten einen Volksentscheid entschieden ab.“
    Die Ministerpräsidenten und die Parteien wollten also eine provisorische Ordnung für eine nicht festgelegte Zeit, quasi eine „Übergangsordnung“ und keine Verfassung.

    Warum lehnten die Ministerpräsidenten der Länder es ab, dass das Volk als alleiniger Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt eine verfassungsgebende Versammlung wählte?

    „Die Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, den Landtagen zu empfehlen, „eine Vertretung“ (Parlamentarischer Rat) zu wählen und damit zu beauftragen, „ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte“ auszuarbeiten. Somit waren die entscheidenden zwei Begriffe geprägt: anstelle einer „Verfassunggebenden Versammlung“ also ein „Parlamentarischer Rat“, anstelle einer „Verfassung“ ein „Grundgesetz“.“

    Die in Anführungszeichen gesetzte Zitate stammen von:
    http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

    Diesen Entscheidungen der Ministerpräsidenten der Länder, des Pearlamentarischen Rates und der deutschen Parteien wurden in der Präambel des Grundgesetze in folgenden Sätzen festgehalten:
    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern, „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. „Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war.“ Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
    http://www.verfassungen.de/de/gg49-i.htm

    Was jedoch offensichlich falsch ist, wie man aus dem obigen Zitaten der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung feststellen kann, hat sich das deutsche Volk „niemals das Grundgesetz kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt selbst gegeben“, denn verfassungsgebende Gewalt wurde wie schon festgestellt, durch das deutsche Volk tatsächlich ja gar nicht ausgeübt!
    Daher entspricht diese Aussage in der Präambel „hat das Deutsche Volk … kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen“ nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und dient somit ausschließlich der Herleitung einer Legitimation!
    Denn die dem Volke zustehenden Möglichkeiten verfassungsggebende Gewalt auszuüben, sowohl eine unmittelbare Wahl zu einer verfassungsgebenden Versammlung noch das von den West-Alliierten geforderte Referendum wurden tatsächlich und nachweislich durchgeführt, und somit hat eine Ausübung verfassungsgebender Gewalt durch das deutsche Volk im Zusammenhang mit dem Grundgesetz als seine Verfassung niemals statt gefunden!
    Sowohl die Ministerpräsidenten der Länder als auch der Parlamentarische Rat und sämtliche deutsche Parteien haben dies dem demokratischen Souverän, dem deutschen Volk verweigert und daran hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert.

    Wenn also das Grundgesetz von 1949 ist bis 1990 aufgrund mangelnder Ausübung verfassender Gewalt gar keine Verfassung ist, wie kann es dann ab 1990, obwohl noch immer tatsächlich keine verfassungsgebende Gewalt vom inzwischen gesamten deutschen Volk ausgeübt wurde, zu einer gesamtdeutschen Verfassung geworden sein?
    Doch nicht etwa durch den Zusammenschluß der Gebiete der DDR und der BRD oder gar die Änderung des Textes in der Präambel und dem Artikel 146 sowie dem Aufheben des Artikel 23 a. F.?

    Kann man das Grundgesetz denn nach der Wiedervereinigung zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen?
    Dazu Carlo Schmid Viezepräsident des Parlamentarischen Rates in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz:
    „_Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird.“_
    http://www.initiative-verfassungskonvent.de/index.php/unsere-ziele/73-rede-von-carlo-schmid?showall=&start=12

    Dieses Ereignis von dem er sprach, war die Wiedervereinigung, welche es erst überhaupt ermöglicht hättet, dass das gesamte deutsche Volk durch die Anwendung des Artikel 146 zu einer „gesamtdeutschen Verfassung“ gekommen wäre, was ja aufgrund der Teilung Deutschlands bisher nicht möglich war.
    Durch eine einfache Veränderung des Grundgesetzes wäre es also „gar nicht möglich“ gewesen, dass aus dem Grundgesetz 1990 eine Verfassung würde.

    Wie kann es aber dann dem gesamten deutschen Volk nach einer Wiedervereinigung möglich sein, trotz der oben festgehaltenen Tatsachen und eines gültigen Grundgesetzes zu einer Verfassung zu kommen?
    Dafür hat der Parlamentarische Rat 1949 den Artikel 146 an exponierter Stelle in das Grundgesetz aufgenommen, damit das „gesamte deutsche Volk“ auf demokratischem Wege und in freier Selbstbestimmung zu einer Verfassung kommen kann.
    „Art. 146. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Was aber ist das Grundgesetz denn jetzt nach der dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes?
    Es ist die seit 1949 bestehende noch immer selbe gültige Rechtsordnung für alle deutschen Staatsbürger (das gesamte deutsche Volk).
    Das Grundgesetz ist also mangels Ausübung verfassungsgebender Gewalt keine Verfassung, sondern noch immer die selbe Übergangsordnung, als welche der Parlamentarische Rat sie 1949 erschaffen hat und das bleibt sie trotz Wiedervereinigung und sämtlicher Änderungen auch so lange, bis das gesamte deutsche Volk gemäß dem Artikel 146 in freier Entscheidung eine Verfassung beschlossen hat.

    Jetzt zitiere ich einen Auszug des von ihnen eingestellten Textes von der Seite der Bundesregierung:
    „Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“
    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/informationen-ueber-das-grundgesetz.html

    Dazu stelle ich doch glatt mal die Frage, wie oder wodurch soll denn das Grundgesetz am 03.Oktober zur gesamtdeutschen Verfassung geworden sein?
    Wenn es doch vorher wie ja schon im meiner Atwort oben und von der Bundesregierung selbst festgestellt wurde, gar keine Verfassung war sondern:
    „Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.“
    Das Grundgesetz stellte aber auch keine Verfassung für einen Teil des deutschen Volkes dar, sondern es war und ist noch immer die vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitete und beschlossene „Übergangsordnung“.
    Denn ein Ausüben verfassungsgebender Gewalt stellten weder die Wahlen zur Volkskammer der DDR , noch der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, welcher nach Artikel 23 a. F. stattfand, oder gar die Abänderung der Präambel und des Artikel 146, sowie die Aufhebung des Art. 23 a. F. dar.

    Durch welchen Akt der Ausübung verfassungsgebender Gewalt also soll das Grundgesetz am 03.Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung geworden sein, wenn doch das Grundgesetz auf dem Wege der Änderung nicht zur Vollverfassung werden kann, wie Carlo Schmid es in seiner Grundsatzrede schon festgestellt hat?

    Zumal ja selbst von der Bundesregierung bestätigt wird:
    „Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.“

    Der Weg zu einer gesamtdeutschen Verfassung zu kommen wird im Art. 146 vorgegeben. Diesen Weg eine Verfassung in freier Entscheidung zu beschliessen, hat der Souverän das gesamte deutsche Volk aber bisher noch nicht gar mir dem Anwenden des Artikel 146 umgesetzt, daher kann das Grundgesetz nicht eine Gesamtdeutsche Verfassung, wie von der Bundesregierung behauptet sein, sondern muss noch immer das selbe Übergangsgesetz sein als welches der Parlamentarische Rat es erschaffen hat und zwar bis zur Anwendung des Artikel 146.
    Daher muss ich davon ausgehen, dass die Bundesregierung das gesamte deutsche Volk, hinsichtlich der Behauptung das Grundgesetz sei die gesamtdeutsche Verfassung, im Interesse des eigenen Machterhaltes bewusst belügt.

    Machen sie sich Herr Daniel Weigelt bitte an dieser Lüge gegen das gesamte deutsche Volk nicht mitschuldig, in dem sie die nachweislich falsche Behauptung der Bundesregierung das Grundgesetz sei die gesamtdeutsche Verfassung als tatsächliche Wahrheit ebenso weitergeben

    Mit besten Grüssen Hans Olo

  13. Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD. Allerdings war das Deutsche Reich zu dem Zeitpunkt, als das GG verabschiedet wurde, kein souveräner sondern ein besetzter Staat. Das wurde er erst in den 50’ern geändert, als das DR schon einige Jahre lang BRD hieß.

    In der Haager Landkriegsordnung steht genau gar nichts zum Thema, was ein Grundgesetz und was eine Verfassung ist.

    Das GG ist 1990 die gesamtdeutsche Verfassung geworden, weil die DDR (Nicht die Bundesländer, die DDR!) dem Geltungsgebiet des GG beigetreten ist. Heute gibt es keinen speziell genannten Geltungsbereich des GG mehr, weil das GG im gesamten Deutschen Reich, welches heute BRD heißt, gilt. Na ja, das was von dem DR nach dem angefangenen und verlorenen Krieg übrig geblieben ist.

  14. extrem falsch das deutsche reich als rechtssubjekt nach völkerrecht ist nie untergegangen sondern wird von der brd seit 1945 okupiert und besetzt
    die brd als verwaltungskonstrukt der amis kann für das deustche reich keine verträge oder sontige dinge unterschreiben
    kann dir aus eigener erfahrung dinge erzählen die derzeit in der brd ablaufen die all deine märchen hier in den schatten stellen

  15. Niemand behauptet, dass das Deutsche Reich untergegangen ist. Weder 1933 noch 1945 und auch nicht 1990. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, nur heute mit anderen Grenzen als zu seiner Gründung und mit anderen Namen.

    Wenn jemand heiratet und den Namen des / der Angetrauten annimmt, ist es trotzdem noch die selbe (natürliche) Person.

  16. josef die brd ist das dritte reich 1:1 hat nichts mit dem zweiten deutschen reic zu tun und das grundgesetz ist definitiv nicht die verfassung es wurde nie ein staat brd geründet nie für diesen staat eine vom volk ratifiziete verfassung gegeben.Im übrigen nach prüfung der geschichstdaten gibt es die brd garnicht das grundgesetz „für“ die brd von de allierten diktiert und genehmigt trat vor der gründung der brd in kraft hier war wohl das ei vor der henne da
    du solltest dich mal informieren in der haager landkriegsordnung und im völkerrecht okkupation und besatzund und ladnahme von krieggebiet ist verboten
    wenn das grundgesetz eine verfassung wäre würden menschrnrechte geachtet artikel1 bis 19 aber diese brauchen nicht beachtet zu werden weil wir nach perso alle personal dieser besatzungsmacht brd sind und DEUTSCH sind also eine sache und wenn sachen was passiert sind es kollateralschäden mehr nicht
    wir habe seit 1933 keine deutsche staastangehörigkeit mehr am 10.12.199o würde noch reichszugehörigkeit in artikel 16 gestrichen also zweimal staatenlos bis heute DEUTSCh im perso ist die glaubhaftmachuing deutsch von 1933 neues deutsches staatsrecht von hitler darüber gibt es auch ein schreigen des bundespräsidialamtes man beruft sich dort auf 1933 alo brd gleich nazikolonie von hitler
    in den haag und straßnurg gibt es eine ganz reihe urteile die besagen die brd ist lein freiheitlich demikratrischer und souveräner rechtsstaat wir sind garnichts mehr wir dürfen nur zahlen
    zuletzt: am 17 september wurde in paris mit genscher zusammen beschlossen das der artikel 23 a GG gestrichen wird räumlicher geltungsbereich somit ist die brd seit diesem datum de jure erloschen es gibt sie nicht mehr
    kein grunsgesetz mehr keine brd, wir haben schon eine verfassung und zwar eine gesellschaftliche die zum himmel schreit

  17. Soviel Unsinn auf einen Haufen…

    Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Nirgends ist verbindlich festgelegt, dass eine Verfassung „Verfassung“ heißen muss. Ungarn und Dänemark haben z.B. auch ein Grundgesetz. Es ist auch nirgends festgelegt, dass eine Verfassung zwingend vom Volk ratifiziert werden muss. Wobei „ratifiziert“ hier sowieso das falsche Wort ist, aber wenn man keine Ahnung hat, nun ja…

    Das Deutsche Reich existiert seit seiner Gründung durchgehend. Mal unter weniger schönen Zuständen wie nach 1933, mal unter endlich wieder demokratischen Zuständen, wie nach 1949. Es war aber immer das selbe Land.

    Richtig ist soweit, dass der Staat BRD niemals gegründet wurde. Den Staat gab es ja bereits. Er funktionierte nur nicht mehr. Mit dem Grundgesetz, übrigens erstellt und verabschiedet von demokratischen Volksvertretern, und NICHT von den Alliierten diktiert, wurde nur das chaotische Deutsche Reich, dass uns Dank der Faschisten hinterlassen wurde, wieder auf ein gutes Fundament gestellt. Und das Deutsche Reich heißt seitdem BRD, kurz Deutschland. Wie gesagt, wenn man heiratet und einen anderen Namen annimmt, ist man trotzdem noch der selbe Mensch.

    Die Besatzung Deutschlands ist seit den 50er Jahren vorbei. Sowohl im Westen als auch im Osten. Alles was danach kam, wurde über zwischenstaatliche Verträge geregelt. Die Alliierten haben sich lediglich ein Recht vorbehalten, was Deutschland als Ganzes betraf. Und auch das ist seit 1990 Geschichte.

    Das der Geltungsbereich wegfiel, hatte einen wichtigen Grund. Nämlich, dass das GG in den Grenzen Deutschlands vom 3. Oktober 1990 gilt, und nirgends anders. Vorher hat man ja auch die DDR zu Deutschland gezählt, in dem aber das GG nicht galt. Und diese Grenzen sind in internationalen Verträgen mit unseren Nachbarn geregelt.

    Wenn Du keine Staatsangehörigkeit hast, dann tust Du mir leid. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, deshalb steht in meinem Ausweis auch deutsch, so wie die in vielen anderen Ländern auch als Adjektiv im Ausweis steht. Und nirgends wird man mir sagen, ich wäre kein deutsche Staatsangehöriger, wenn ich mich ausweisen kann. Na außer vielleicht in den selbstgegründeten Reichskönigskaiserreichen von ein paar verwirrten Reichsdeppen.

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