Darf man Israel kritisieren?

Ich habe vor kurzem dieses Profilbild bei Facebook gesehen…

Israelkritik - Darf man Israel kritisieren

…und den Träger um eine Erklärung gebeten. Darauf wurde mir gesagt, dass ihm in den Siebziger Jahren, als Israel schon so viele Kriege begonnen hatte (Ach ja?), verboten wurde, die Politik Israels zu kritisieren. Und auch heute noch, wird jeder, der Israel kritisiert, als Antisemit bezeichnet. Charlotte Knobloch aus München wäre in der Hinsicht besonders schlimm.

Ich will an dieser Stelle nicht auf die Inhalte einer Israelkritik eingehen. Ob diese, wenn geäußert, berechtigt ist oder nicht, ob diese einseitig ist oder nicht, ob antisemitisch oder nicht, das soll hier nicht das Thema sein. Es geht mir alleine um das grundsätzliche Argument, Kritik an Israel sei verboten.

Es gibt in Deutschland die verfassungsgemäß garantiere Meinungsfreiheit. Das Grundgesetz (Die Verfassung der BRD) schreibt dazu in Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Diese Meinungsfreiheit wird in anderen Gesetzen teilweise eingeschränkt, Absatz 2 des Artikel 5 des GG schreibt dazu:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Ein einschränkendes Gesetz dazu ist beispielsweise §130 des StGB: „Volksverhetzung“:

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Besonders interessant in dem Zusammenhang ist die Holocaustleugnung. So steht an selber Stelle in oben genannten Gesetz:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Ob bei einer „Meinung“ eine Volksverhetzung nach §130 des StGB oder eine im GG Artikel 5, Absatz 2, benannte Verletzung der persönlichen Ehre (allgemein bekannt als Beleidigung) vorliegt, muss und wird im jeweiligen Fall durch ein deutsches Gericht entschieden.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches Kritik am Staat Israel, seiner Regierung oder Politik verbietet. Wenn sich israelische Politiker über Kritik an ihrer Regierung beschweren, so hat das keinerlei rechtliche Auswirkungen für Bürger der BRD. Wenn sich der Zentralrat der Juden über Kritik beschwert, so ist das eine Meinungsäußerung des Verbandes oder seines Vorstandes, die durch die Meinungsfreiheit erst mal gedeckt ist, aber keinerlei rechtlichen Auswirkungen für einen Bürger der BRD hat. Wenn sich eine bekannte Jüdin in Deutschland, wie Charlotte Knobloch, kritisch zu Kritik äußert, den Kritiker als Antisemiten hinstellt, so ist das eine einzelne Meinung einer einzelnen Person, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist und keinerlei rechtliche Wirkung für einen Bürger der BRD hat. Der Bürger hat jedoch die Möglichkeit, wenn er sich als Antisemit beleidigt fühlt, gegen diese Äußerungen vor einem deutschen Gericht zu klagen. (Jür­gen El­säs­ser versucht es derzeit gegen Jutta Dit­furth) Die Aufgabe des Gerichtes ist es dann zu entscheiden, ob die Erwiderung der Kritik gegen geltendes Recht verstößt und entsprechende Konsequenzen in einem Urteil festzusetzen. Genauso wäre es auch Charlotte Knobloch möglich, vor einem Gericht gegen die so genannte Israelkritik vorzugehen, wenn sie meint, diese würde gegen geltende Gesetze (s.o.) verstossen. Mir ist allerdings bisher kein einziger Fall bekannt, in dem irgendeine Person dafür verurteilt wurde, weil sie Kritik an Israel äußert, solange diese sachlich und nicht in volksverhetzender Form erfolgt.

Fazit: Man darf in Deutschland Kritik an Israel, seiner Regierung und deren Politik üben. Und ironischerweise sind dabei diejenigen, die am lautesten rufen, man dürfe das nicht, auch diejenigen, die am lautesten kritisieren.

Wie erwähnt, ob die Kritik berechtigt ist oder dumm und antisemitisch, das sei dieser Stelle nicht das Thema. Rechtlich ist sie nicht verboten.

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