bookmark_borderLeserbrief an die Junge Welt zum Thema Existenzrecht Israel

Liebe Genossen,

ich habe Euch immer gerne gelesen, obwohl auch mir aufgefallen ist, das Eure Berichterstattung zum Thema Nahostkonflikt, höflich ausgedrückt, sehr einseitig ist.

Am 5. September 2014 habt ihr ein übersetztes Interview mit Sayyed Hassan Nasrallah, dem Generalsekretär der libanesischen Hisbollah veröffentlicht.

Quelle: http://www.jungewelt.de/
Originalquelle: http://english.al-akhbar.com/

Dort findet sich, ganz am Ende, die Passage mit dem Inhalt:

„Das gefährlichste Problem, vor dem wir heute stehen, egal ob es sich um die libanesische oder die arabische Öffentlichkeit handelt, ist, daß wir uns auf einen Punkt zubewegen, wo die Menschen der Region Israels Existenz für normal halten. (…) Israel ist ein illegitimes Gebilde und (…) eine ständige Bedrohung für die gesamte Region. Wir können mit dieser Bedrohung nicht koexistieren. Das ist der Grund, warum das letztliche Ziel der Nation die Beendigung der Existenz Israels ist, unabhängig von den Problemen, Empfindlichkeiten und allem, was zwischen Palästinensern und Nichtpalästinensern, Schiiten und Sunniten, Moslems und Christen geschehen ist und geschehen kann. (…)“

Da wird nicht nur eine Bedrohung konstruiert, durch ein Lande mit gerade mal 8 Millionen Menschen gegen eine Überzahl an Nachbarn, Ländern und Menschen im Nahen Osten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels und der Juden ist, es wird sogar offen in der Aussage die Vernichtung Israels gefordert. Denn nichts anderes sagt die Forderung nach einer „Beendigung der Existenz Israels“ aus.

Dieses Interview wurde von Euch offensichtlich unkommentiert übernommen, zumindest ist eine Distanzierung der Jungen Welt von dieser Forderung unter dem Link nicht erkennbar.

Darum frage ich Euch, steht die Junge Welt hinter der Forderung der „Beendigung der Existenz Israels“?

Mit besten Grüßen

Daniel Weigelt

bookmark_borderZwei Mönche vom Ordern des Android waren auf Wanderschaft…

Gefunden bei heise im Forum.

Zwei Mönche vom Ordern des Android waren auf Wanderschaft…

Autor: Peter Brülls

Zwei Mönche vom Ordern des Android waren auf Wanderschaft, ein erfahrener älterer vom Range eines Nexus und ein Novize vom Range eines Samsung.

Dann kamen sie an ein einer Schlange vorbei, voll mit Bauern und Fürsten, Kriegern und Handwerkern.

Der ältere Mönch verweilte kurz und sprach mit den Menschen. „Sagt an, was steht ihr hier herum?“

Da kam der erste Mann aus der Schlange und erwiderte: „Heute erscheint das neue iPhone. Ich stand viele Stunden an, nun habe ich es.“

Der Mönch hob eine Augenbraue – eine einzige nur – und fragte: „Ist dies so wichtig, dass man sich anstellen muss?“

Der Mann lachte. „Nein, aber es macht Spaß!“

Dann ließ sich der Mönch das iPhone zeigen, die Kamera, die Widgets, die neuen Tastaturen und auch den NFC-Chip. Er fand sogar ein paar lobende Worte und wünschte den Käufer viel Freude.

Dann ging er weiter, denn er wollte noch die Fähre erreichen.

Noch bevor sie außer Hörweite waren, fing der Novize an zu reden.

„Aber Meister! Alles was wir gesehen haben, das ist doch uralt. Oder es braucht kein Mensch. Und überhaupt ist es viel zu teuer. Warum sind diese Menschen so dumm? Warum bin ich nur so schlau? Warum erkennen sie nicht, dass unser Weg der wahre ist? 1 Gigabyte RAM sind doch einfach nicht genug!“

So ging das weiter, und weiter, und weiter und weiter. Manchmal hörte man den Meister seufzen und der Novize nahm es als Bestätigung seiner Rede.

Dann kamen sie endlich an der Fähre an.

Der Novize blühte auf, zog sein Handy und rief „Lasst mich zahlen, Meister!“ Doch als er die Rückseite des Gerätes an die Kasse hielt, passierte – nichts.

Der Fährmann zeigte auf das Schild: „Überfahrt: 2 $. Wir akzeptieren Bargeld, MasterCard und Apple Pay.“

Da zeterte der Novize noch lauter! Das sei unverschämt, eine Schande für die Menschheit, sein Orden sei schließlich der größte, und überhaupt, 2 $ sind viel zu teuer!

Da seufzte der der alte Mönch noch einmal, zahlte für sich in bar und ließ den Novizen am Ufer zurück.

Er betrachtete sein Handy, sah, dass es gut war, steckte es wieder ein und dachte: „Ich werd‘ zu alt für diesen Scheiß.“

bookmark_borderDarf man Israel kritisieren?

Ich habe vor kurzem dieses Profilbild bei Facebook gesehen…

Israelkritik - Darf man Israel kritisieren

…und den Träger um eine Erklärung gebeten. Darauf wurde mir gesagt, dass ihm in den Siebziger Jahren, als Israel schon so viele Kriege begonnen hatte (Ach ja?), verboten wurde, die Politik Israels zu kritisieren. Und auch heute noch, wird jeder, der Israel kritisiert, als Antisemit bezeichnet. Charlotte Knobloch aus München wäre in der Hinsicht besonders schlimm.

Ich will an dieser Stelle nicht auf die Inhalte einer Israelkritik eingehen. Ob diese, wenn geäußert, berechtigt ist oder nicht, ob diese einseitig ist oder nicht, ob antisemitisch oder nicht, das soll hier nicht das Thema sein. Es geht mir alleine um das grundsätzliche Argument, Kritik an Israel sei verboten.

Es gibt in Deutschland die verfassungsgemäß garantiere Meinungsfreiheit. Das Grundgesetz (Die Verfassung der BRD) schreibt dazu in Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Diese Meinungsfreiheit wird in anderen Gesetzen teilweise eingeschränkt, Absatz 2 des Artikel 5 des GG schreibt dazu:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Ein einschränkendes Gesetz dazu ist beispielsweise §130 des StGB: „Volksverhetzung“:

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Besonders interessant in dem Zusammenhang ist die Holocaustleugnung. So steht an selber Stelle in oben genannten Gesetz:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Ob bei einer „Meinung“ eine Volksverhetzung nach §130 des StGB oder eine im GG Artikel 5, Absatz 2, benannte Verletzung der persönlichen Ehre (allgemein bekannt als Beleidigung) vorliegt, muss und wird im jeweiligen Fall durch ein deutsches Gericht entschieden.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches Kritik am Staat Israel, seiner Regierung oder Politik verbietet. Wenn sich israelische Politiker über Kritik an ihrer Regierung beschweren, so hat das keinerlei rechtliche Auswirkungen für Bürger der BRD. Wenn sich der Zentralrat der Juden über Kritik beschwert, so ist das eine Meinungsäußerung des Verbandes oder seines Vorstandes, die durch die Meinungsfreiheit erst mal gedeckt ist, aber keinerlei rechtlichen Auswirkungen für einen Bürger der BRD hat. Wenn sich eine bekannte Jüdin in Deutschland, wie Charlotte Knobloch, kritisch zu Kritik äußert, den Kritiker als Antisemiten hinstellt, so ist das eine einzelne Meinung einer einzelnen Person, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist und keinerlei rechtliche Wirkung für einen Bürger der BRD hat. Der Bürger hat jedoch die Möglichkeit, wenn er sich als Antisemit beleidigt fühlt, gegen diese Äußerungen vor einem deutschen Gericht zu klagen. (Jür­gen El­säs­ser versucht es derzeit gegen Jutta Dit­furth) Die Aufgabe des Gerichtes ist es dann zu entscheiden, ob die Erwiderung der Kritik gegen geltendes Recht verstößt und entsprechende Konsequenzen in einem Urteil festzusetzen. Genauso wäre es auch Charlotte Knobloch möglich, vor einem Gericht gegen die so genannte Israelkritik vorzugehen, wenn sie meint, diese würde gegen geltende Gesetze (s.o.) verstossen. Mir ist allerdings bisher kein einziger Fall bekannt, in dem irgendeine Person dafür verurteilt wurde, weil sie Kritik an Israel äußert, solange diese sachlich und nicht in volksverhetzender Form erfolgt.

Fazit: Man darf in Deutschland Kritik an Israel, seiner Regierung und deren Politik üben. Und ironischerweise sind dabei diejenigen, die am lautesten rufen, man dürfe das nicht, auch diejenigen, die am lautesten kritisieren.

Wie erwähnt, ob die Kritik berechtigt ist oder dumm und antisemitisch, das sei dieser Stelle nicht das Thema. Rechtlich ist sie nicht verboten.