bookmark_borderFriedenswinter einheizen!

Folgender Text wurde in Teilen von Münchner Antifaschisten bereits zur Mobilisierung gegen die Friedenswinter-Demonstration am 12. Dezember in München verwendet. Hier liegt damit meine erweiterte Fassung vor.

GEGEN ANTISEMITISMUS UND VERSCHWÖRUNGSTHEORIEN

Kein Frieden mit der Montagsquerfront!

Warum kritisieren wir den so genannten Friedenswinter?

Im Sommer 2014 fanden in Deutschland in vielen Städten Montagsmahnwachen für Frieden statt. Diese wurden dominiert von einem Gemenge aus Verschwörungstheoretikern, Antisemiten und einer Offenheit auch gegenüber rechtem Gedankengut. Als alleiniger Grund für die Kriege wurde das Geldsystem ausgemacht, insbesondere die amerikanische Fed. Eine verkürzte Kapitalismuskritik war Standard, politische Positionen (Links & Rechts) wurden völlig ignoriert und als nicht existent angesehen. Insbesondere und häufig fiel dabei alleine der Name der jüdischen Bankiersfamilie Rothschild. An Hand vieler Aussagen konnten wir deutlich antisemitische Tendenzen feststellen. Des Weiteren wurde oft die staatliche Souveränität Deutschlands geleugnet und Geschichtsrevisionismus betrieben. Von den Organisatoren der Mahnwachen gab es nur halbseidene Distanzierungen von rechtem Gedankengut.

Im Spätherbst 2014 entstand der so genannte Friedenswinter. Nicht direkt hervorgegangen aus den Montagsmahnwachen, aber unterstützt von prägenden Personen der selbigen. Man kann sich die Unterschriften unter den Aufruf zur Demonstration nach Berlin auf der Webseite des Friedenswinters anschauen.

Unter ihnen Ken Jebsen und Lars Märholz. Der ehemalige Vorsitzende des Vereins Aachener Friedenspreis Otmar Steinbicker erklärte im Interview mit der taz, Jebsen und Lars Mährholz seien „neurechte Verschwörungstheoretiker“. Obwohl es bereits mehrere deutliche Absagen von bekannten Organisationen und Personen an den Friedenswinter gab, ist dies kein Grund für die Organisatoren des Friedenswinters, Jebsen und Märholz die Rote Karte zu zeigen.

Eine Zusammenfassung deutlich antisemitischer Äußerungen von Ken Jebsen gibt es hier beim Freitag. (Das Video ist inzwischen auf privat gestellt.)

Ebenfalls unterschrieben ist der Aufruf von Evelyn Hecht-Galinski, die laut taz.de in einem Artikel schrieb: „Der Tag des Zorns wird kommen! Free Palestine! From the River to the Sea Palestine has to be Free!“ (Wer die Parole „From the River tot he Sea“ nicht kennt, sie bedeutet „Vom Jordan bis zum Mittelmeer“ und erwartet nicht weniger als die komplette Auslöschung des Staates Israel für einen palästinensischen Staat auf dem gesamten Gebiet.)

In Folge der Unterschriften einige sehr zweifelhafter Personen gab es, wie schon erwähnt, mehrere deutliche Absagen an den Friedenswinter.

Tobias Pflüger, stellvertretender Vorsitzender der Linkspartei, einer der ursprünglichen Unterzeichner des Aufrufs zum Friedenswinter, zog seine Unterschrift mit der Begründung zurück: „Eine Zusammenarbeit mit den zentralen OrganisatorInnen der Montagsmahnwachen wie Lars Mährholz und Ken Jebsen geht nicht. Das geht meiner Meinung nach inhaltlich nicht und hat auch keine Perspektive. Deshalb habe ich meine Unterschrift unter dem Berliner Aufruf zurückgezogen, bevor er veröffentlicht wurde.“

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) sprach sich deutlich gegen eine Zusammenarbeit mit den so genannten Mahnwachen aus: „Nun wird uns immer wieder vorgehalten, dass Mahnwachen und Ihre Vertreter_innen – auch die oben genannten – sich inzwischen eindeutig antifaschistisch positioniert hätten. Dazu wird auch gern ein im Oktober in Zeitz gefasster Beschluss zitiert, den Lars Mährholz in einem Schreiben an die Mahnwachen zur Kenntnis gebracht hat. Bereits der 2. Teil des Schreibens macht deutlich, dass es sich dabei um ein rein taktisches Lippenbekenntnis handelt: die rechten Inhalte werden nicht zurückgewiesen, sondern lediglich als der Diskussion nicht zuträglich und verzichtbar qualifiziert.“

Jutta Ditfurth, Sozialwissenschaftlerin, Publizistin und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am Main, von Anfang an eine der schärfsten Kritikerin der Montagsmahnwachen, schrieb im sozialen Netzwerk Facebook: „Die ‚Friedenswinter‘-Demos werden von denjenigen Teilen der alten Friedensbewegung organisiert, die sich inzwischen mit der Montagsquerfront (sog. ‚Mahnwachen‘) und ihren antisemitischen Ideologen verbündet haben. (…) In einem Land wie Deutschland, in dem sich die Abkü(rzungs)-Nazis (mit Hilfe von HogeSa über Kagida und Dügida bis Pegida und was noch so alles kommen wird) explosionsartig ausbreiten, öffnen solche Querfronten weitere Flanken, Hintertürchen, ja Scheunentore ins rechtsextreme, völkische und faschistische Lager.“

Das Forum gegen Rüstungsexporte Bensheim veröffentliche auf seiner Seite eine Stellungsnahme: „Anfang November 2014 hatten wir den Aufruf ‚Friedenswinter 2014/2015 – Gemeinsam für den Frieden – …‘ unterschrieben. Aber wir müssen erkennen, dass der Zusammenschluss Friedenswinter mit Personen zusammenarbeitet, die Verschwörungstheorienvertreten und neurechte Positionen beziehen. Auch sehen wir keine eindeutige Abgrenzung gegenüber Leuten und Gruppen, die z.B. bei Montagsdemonstrationen oder Montagsmahnwachen rechte Querfront-Strategien salonfähig machen wollen. Deshalb haben wir den Initiatoren am 6.12.2014 per Email mitgeteilt, dass wir unsere Unterschrift zurückziehen und nicht mehr als Unterstützer aufgelistet werden wollen. Auch distanzieren wir uns von den Demonstrationen des ‚Friedenswinter‘ am 13.12.2014 – wie dies bereits viele andere Organisationen und Personen vorher getan haben. (…)“

Die GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft | Landesverband Berlin veröffentliche einen Statusbeitrag bei Facebook: „Der GLV hat sich heute von der „Friedensdemonstration“ am 13.12. distanziert. Wir danken ausdrücklich allen SympathisantInnen für die konstruktive und solidarische Debatte. Der Beschluss im Wortlaut: ‚Die GEW Berlin wird in Anbetracht der fehlenden Abgrenzung der Veranstalter*innen der Demonstration „Verantwortung für unser Land heißt: Nein zu Krieg und Konfrontation“ am 13.12. gegenüber rechten Ideologien, u.a. aus dem Umkreis der „Montagsdemo“, nicht weiter für die Demonstration werben.'“

Inwieweit betrifft das jetzt alles München? Selbstverständlich kann man die Demonstration in München am 12. Dezember nicht losgelöst von dem Aufruf aus Berlin betrachten. Auf der geplanten Demonstration in München werden laut Aufruf dazu einige bekannte Personen teilnehmen und sprechen.

Pedram Shahyar, Ex-Attac-Aktivist, hatte bereits im Frühsommer kein Problem, bei der Montagsmahnwache in Berlin als Redner aufzutreten. Kritiker seiner Teilname bezeichnete er als „imperiale pseudo-antifa“. Auf die Frage in einem Interview der taz vom 5. Mai 2014 „Warum pfeifen sie Leute wie Jebsen und Elsässer nicht aus?“ antwortete er: „Es gab an Jebsen nichts auszupfeifen.“

Wolfgang Blaschka vom Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus wirft Israel in einem Artikel vor, Schuld am wiedererstarkten Antisemitismus zu sein: „Der ‚staatlich verordnete‘ Pro-Zionismus läuft immer mehr ins Leere. Die berechtigte Warnung vor Antisemitismus sollte an Israel gerichtet sein: Eure Politik trägt dazu bei ihn wiederzubeleben! Doch was da an Wut und Empörung bei den Palästina-Solidaritätsdemonstrationen erschallt, ist etwas grundlegend anderes als stumpfe Vorurteile oder verstockter Hass auf Juden, ob sie nun hier oder anderswo leben. Es ist ein Schrei nach Frieden, ein Appell an die Vernunft, eine Forderung nach Ende des Gemetzels. Gewiss auch Hass auf Israel. Dabei geht es nicht um dümmlich-mittelalterliche Verdächtigungen judenfeindlicher Progrom-Schreier, ‚die Juden‘ würden Kinder töten, um daraus Matze zu machen. Es geht um den konkreten Vorwurf, dass Israel wahllos Zivilisten, Frauen und Kinder tötet, um die Hamas ‚auszurotten‘.“

Kilez More, bekannter Verschwörungstheoretiker, soll in München als musikalische Unterstützung auftreten. More, der Songs mit Titeln wie „Klimalüge“, „Chemtrails“ oder „Verschwörungstheorien um den 11. September 2001“ veröffentlicht hat, rappt: „Ich bin Infokrieger im Informationskrieg (…) Und decken immer mehr auf weil sie immer mehr verstecken, Von globalen Plänen Kriegen bis zu Bilderbergertreffen (…)Fluorid im Wasser Chemtrailwolken in den Lüften“

Wir als Antifaschisten sagen, auf dieser Basis ist kein Kampf für den Frieden möglich und kritisieren deshalb die Querfront des Friedenswinters mit Verschwörungstheoretikern und Antisemiten.

Kein-Frieden

bookmark_borderJürgen Elsässer ist kein „glühender Antisemit“

So wurde heute am Landgericht I in München entschiedenen. Jutta Ditfurth darf Jürgen Elsässer nicht einen „glühenden Antisemiten“ nennen.

Während Elsässer schon freudig erregt von einem Endsieg Finalsieg spricht und von einem großen Sieg für die Pressefreiheit in diesem Land schwafelt, wird Jutta vermutlich in Berufung gehen.

In Elsässer COMPACT sind also Artikel mit dem Titeln „Irre! Israel will Iran bald angreifen!“, „Israel-Lobby immer irrer: Jetzt soll auch Jakob Augstein ‚Antisemit‘ sein…“ und „Skandal: Israel unterstützt die IS-Terrormiliz“ völlig unproblematisch.

bookmark_borderPassen Ost- und Westdeutsche überhaupt zusammen?
Ist der Ostdeutsche ein Menschenfresser?

Disclaimer

Dieses folgende Dokument wurde mir durch eine vertrauenswürdige Person (Whistleblower) aus gut informierten Kreisen zugespielt. In meiner Funktion als aufklärender und freischaffender Journalist halte ich es für unabdingbar, diesen Text hier zu veröffentlichen, um auf die spalterischen Tendenzen größerer westdeutscher Kreise hinzuweisen und ihre Geisteshaltung zu dokumentieren. Ich bitte um Verständnis, dass ich meine Quelle geheim halten muss.

Ich persönlich distanziere mich vollumfänglich von dem folgenden Text!

Josef A. Preiselbauer

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Frankenhauser Manifest – Weckruf deutscher Patrioten nach 25 Jahren „Mauerfall“

I. Es wächst nicht zusammen, was nicht zusammen gehört

25 Jahre nach dem „Mauerfall“, 25 Jahre nachdem sich Horden von Ost-„Deutschen“ Deutschlandfahnen schwingend auf Westdeutschland und westdeutsche Bananen stürzten, sind „wir“ immer noch nicht „ein Volk“:

  • In der Ersten Fußball-Bundesliga spielen ausschließlich westdeutsche Vereine. Ausschließlich westdeutsche Firmen produzieren Autos.
  • Im Westen Boeuf á la mode und Schwarzwälder-Kirsch-Torte, im Osten „tote Oma“ und Spreewald-Gurken.
  • Edle Weine und nach Reinheitsgebot gebrautes Bier im Westen, im Osten Kartoffel-Schnaps.
  • Im Westen Fronleichnamsprozession und Wallfahrt, im Osten leere Kirchen und Hassprediger wie Gauck und Führer (der Name sagt alles).
  • Im Westen bevorzugt man Volksparteien der demokratischen Mitte, der Osten wählt links- und rechtsextremistisch; ja, man besaß dort sogar die Frechheit, die FDP aus allen ostdeutschen Landtagen zu schmeißen.

Die Aufzählung könnte beliebig fortgesetzt werden.

Es war ein bayerischer Politiker, Dr. Jakob Fischbacher, der 1947 die Wahrheit unverblümt aussprach: Falsch beschuldigt, geäußert zu haben, die Heirat zwischen einem bayerischen Bauern und einer preußischen Blondine sei Blutschande, stellte er klar, dass er „eine so nahe Verwandtschaft zwischen Bayern und Preußen nicht annehme, dass sie zur „Blutschande“ reichen würde.“ ((Dr. Jakob Fischbacher an Bayerisches Justizministerium, 28.05.1947, IfZ ED 719/157))

Die deutsche Kultur fußt auf der durch das Christentum veredelten griechisch-römischen Zivilisation. Ihre Träger waren romanisierte Kelten und christianisierte Germanen, die das Heilige Römische Reich Deutscher Nation konstituierten.

Die Vorfahren der Ost-„Deutschen“ dagegen waren Feinde Deutschlands, slawische Wilde, die im Mittelalter von Westdeutschland aus mühselig gezähmt und versklavt wurden und dabei zwangsläufig auch verdummten.

Diese Wahrheit war, bevor die Medien-Mafia die Kampagne der Einig-Vaterland-Volksverdummung startete, allgemein bekannt. Es mögen einige beliebige Belege angeführt werden.

  • 1794 versuchten polnische Revoluzzer preußische Untertanen aufzuhetzen, indem sie sie als „ehemalige Slawen, Brandenburger und Preußen“ ansprachen. ((Erhard Moritz: Preußen und der Kościusko-Aufstand 1794, Berlin, 1968))
  • Der deutsche Außenminister Walther Rathenau, als jüdischer Deutscher und Mordopfer von Rechtsradikalen jeder Rechtstendenz unverdächtig, sah sich 1912 gezwungen, festzustellen: „Vom ganzen ostelbischen Deutschland wissen wir, dass es … als doppelschichtiges Volkstum entstand. Die Sieger waren Germanen, die Besiegten Slawen … schlaue Künste (z. B. Sozialleistungsbetrug, d. Verf.) und feiger Sinn ist das Erbe der Dunkelwesen.“ ((Walther Rathenau: Zur Kritik der Zeit, Berlin, 1912))
  • Der päpstliche Geheim-Kämmerer Prof. Dr. Egon von Petersdorff war 1957 nicht weniger deutlich: Es „wurde in der ostelbischen Kolonie der neue Typ des späteren preußischen Kolonialmenschen geschaffen … er war ein „Mischlings-Typ, eine Kreuzung zwischen Germanen(meist Sachsen) und Slawen oder Slawoiden … Er … war … ein Bastard. … Aus dem germanischen Heldentum wurde das überhebliche Herrenmenschentum des Unterdrückers und die slawische Weichheit verzerrte ich zu abstoßender Sentimentalität. … diese negativen Gefühle verbanden sich in der Seele des Bastards mit dem niederziehenden Minderwertigkeits-Gefühl …“ ((Prof. Dr. Egon von Petersdorff: Dämonen am Werk (Dämonologie II), München, 1957))

Dabei darf die Beimischung germanischen Blutes nicht zu hoch angesetzt werden. Es käme auch niemand auf die Idee, Vladimir Putin als Germanen anzusprechen, obwohl doch Russland von Wikingern gegründet wurde. Die edelsten Elemente des Deutschtums wurden in Ost-„Deutschland“ nicht heimisch: Der Wittelsbacher Ludwig „der Brandenburger“ beispielsweise heiratete lieber eine übelbeleumdete, hässliche Tiroler Ziefern als Brandenburg regieren zu müssen. ((Siegmund von Riezler, Geschichte Baierns II, Gotha, 1892)) Bischof Thietmar von Merseburg (975-1018) berichtet, dass Kaiser Heinrich der Heilige geradezu Verbrecherbanden im Osten ansiedelte. ((Thietmar von Merseburg: Kaiser-Chronik))

Die Ost-„Deutschen“ können noch mal so laut die erste Strophe des „Deutschlandlieds“ grölen, sie sind und werden trotzdem keine Deutschen. Hie Deutsche, dort Slawen: Es wächst nicht zusammen, was nicht zusammen gehört.

II. Die Ost-„Deutschen“ sind unser Unglück

Man kann den Unterschied zwischen Ost und West bis zu den historischen Dynastien verfolgen: Die bayerischen Wittelsbacher beispielsweise sind für ihre Frömmigkeit bekannt und stammen folgerichtig von drei Päpsten ab. Sie verkörpern auch das jüdische Erbe des Abendlandes, da sie u. a. Papst Alexander VI. – aus dem höchstwahrscheinlich jüdischen Hause Borgia – zu ihren Vorfahren zählen. Einer der Ahnen der preußischen Hohenzollern dagegen ist der asiatische Massenmörder Dschingis-Khan. ((Otto Forst-De Battaglia: Das Geheimnis des Blutes, Wien, 1922))

Rückblickend erscheint die deutsche Geschichte als eine lange Reihe ost-„deutscher“ Schandtaten:

  • Der Ost-„Deutsche“ Martin Luther spaltete mit seiner Reformation die Kirche und das deutsche Vaterland. Brudermörderische Religionskriege wie der 30-jährige Krieg mit Millionen Toten waren die Folge.
  • Der Ost-„Deutsche“ Otto von Bismarck bestach den geistesgestörten bayerischen König mit 3,2 Millionen Reichsmark und erreichte so den Anschluss Bayerns an Preußen. Die von König Ludwig mit preußischem Geld gebauten Scheußlichkeiten – Neuschwanstein usw.- stehen heute noch. Auch die unsäglichen „Bayreuther Festspiele“ dürften uns ohne Bismarcksches Bestechungsgeld erspart geblieben sein.
  • Der Ost-„Deutsche“ Kaiser Wilhelm II, der Nachfahre Dschingis-Khans, zettelte den 1. Weltkrieg an. In den beiden Weltkriegen konnte sich der Militarismus austoben: „Aus Unrecht und Gewalt hervorgegangen war der preußische Kolonialmensch gleichsam vorherbestimmt zum aggressiven Militaristen. „Expansion und Eroberung, denen er sein Dasein verdankte, blieben auch sein letztes Ziel: am deutschen Wesen soll die Welt genesen! „Gerade weil er ein Mischling war, machte er sich zum Vorkämpfer des „reinrassischen“ Deutschtums, das als „Edelrasse“ alle andren beherrschen sollte“ (Petersdorff). ((Petersdorff, a. a. O.))
  • Der Ost-„Deutsche“ Paul von Hindenburg ernannte Hitler zum Reichskanzler. Die Wählerhochburgen der NSDAP lagen im Osten. „Wenn man die Entstehung des … III. Reiches … verfolgt hat, … ist eines klar geworden, dass die ganze Ideologie, die Leitgedanken dieses Reiches aus dem Wesen des sächsisch-slawischen Kolonialvolkes der nachmaligen Preußen herausgewachsen sind, ja mit ihren eine Wesenseinheit bilden. Daher ist leider keine Hoffnung vorhanden, dass diese Wesenseinheit einmal auf natürliche Weise sich auflösen könnte.“ (Petersdorff). ((Petersdorff, a. a. O.)) Erschreckend zeigen dies die ost-„deutschen“ NSU-Banditen, die vor allem in Westdeutschland raubten und mordeten.
  • Nach 1945 wechselten die Ost-„Deutschen“ von rechtsradikal nach linksradikal und errichteten die SED-Diktatur, die sich bezeichnenderweise nur im Osten durchsetzen konnte: „Die Slawengrenze (wurde) mehr oder weniger im „Eisernen Vorhang“ wieder hergestellt.“ (Petersdorff) ((Petersdorff, a. a. O.))
  • Nach 1989 plündern die Ost-„Deutschen“ die Steuer- und Sozialkassen durch selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbetrug und zu hohe Renten. Ohne „Wiedervereinigung“ keine „Hartz-Reformen und wir hätten noch unseren bewährten Sozialstaat.
  • Mittlerweile ist die deutsche Bundesregierung von Ost-„Deutschen“ gekapert. Pastorstochter Dr. Merkel spekuliert mit Deutschland im Spielkasino der Hochfinanz, während Pastor Gauck salbungsvoll zum nächsten Krieg hetzt.

Die Ost-„Deutschen“ sind unser Unglück.

III. Sind die Ost-„Deutschen“ heute noch Kannibalen?

Wem diese Fragestellung abwegig vorkommt, der sei an zweierlei erinnert:

1. Der Kannibalismus der slawischen Vorfahren der Ost-„Deutschen“ ist durch den Gelehrten und Seligen Notker Labeo (950-1022) einwandfrei belegt. ((Jakob Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer, Göttingen, 1854))

2. Der Fall des „Kannibalen von Rotenburg“ hat gezeigt, dass auch im heutigen Deutschland Menschenfresserei vorkommt. Während die Genealogie des Täters noch überprüft werden müsste, steht fest, dass das Opfer, das sich bekanntlich freiwillig verspeisen ließ, als Berliner slawischer Abstammung war. ((www.de.wikipedia.org, Kannibale von Rotenburg))

Es liegt auf der Hand, dass bei Anthropophagie, wie bei anderen Verbrechen auch, eine Dunkelziffer von nicht aufgeklärten Fällen anzunehmen ist. Täglich verschwinden in Deutschland neun Personen spurlos; sicher werden nicht alle von Kannibalen gegessen: Frauen mögen in osteuropäische Bordelle verschleppt worden sein, missratene Kinder sich neue Eltern gesucht haben, um der wohlverdienten Tracht Prügel zu entgehen oder mehr Taschengeld zu bekommen. Es gibt tödliche Unfälle, Selbstmorde und Morde ohne Leichenverzehr. Trotzdem bleiben genügend ungeklärte Fälle, in denen anzunehmen ist, dass die Verschwunden, wie in Rotenburg, verspeist worden sind.

Leider fehlt heute die Sensibilität, um Kannibalismus zu erkennen, der fälschlicherweise nur mit weit entfernten „primitiven“ Völkern in Verbindung gebracht wird. Ein Beispiel aus der BILD-Zeitung: Ein Ost-“Deutscher“ fahndet dort nach seinem Zwillingsbruder, der kurz nach der Geburt in einem DDR-Krankenhaus auf mysteriöse Weise abhanden kam. BILD vermutet, das Kind sei von SED-Schergen einer linientreuen DDR-Familie übergeben worden. Weit wahrscheinlicher als dieses Greuelmärchen ist jedoch, dass das Kind als Sonntagsbraten einer ost-“deutschen“ Krankenschwester Verwendung fand.

Dass die Slawen nach ihrer Unterjochung durch die Deutschen weiterhin heimlich Menschen aßen ergibt sich aus dem Kulturvergleich mit ihren deutschen Nachbarn. Was für den Slawen Menschenfleisch, war für den heidnischen Deutschen der Pferdebraten. Da mit den heidnischen Opferfesten verbunden wurde Pferdefleisch von den christlichen Missionaren verboten und erst recht -heimlich- gegessen. Noch heute wird man in keinem deutschen Wirtshaus Pferd auf der Speisekarte finden, aber beim Pferdemetzger auf dem Münchner Viktualienmarkt stehen die Kunden Schlange.

In diesem Zusammenhang kann auch festgehalten werden, dass die heidnischen Germanen keine Kannibalen waren: Die Isländer nahmen nur unter zwei Bedingungen das Christentum an: Sie wollten weiterhin Pferde essen und ungewollte Kinder nach der Geburt wegschmeißen dürfen. Die Kinder wurden demnach nicht verspeist.

Bei Feldforschungen zum Thema erklärten Ost-“Deutsche“, nicht sie äßen Kinder, sondern die Juden. Die bekannte Ritualmordlegende, wonach Juden christliche Kinder schlachten und verzehren bzw. deren Blut trinken, ist also noch im Schwange. Interessant ist hierbei folgendes: Während andere Vorwürfe gegen die Juden faktisch seit Bestehen des Christentums existieren, taucht der Ritualmord-Vorwurf im deutschsprachigen Raum um 1100 auf – exakt zu dem Zeitpunkt, als die Befriedung der ost-“deutschen“ Slawen weitgehend abgeschlossen wurde. Geht man davon aus, dass die Ritualmordlegende wie alle Legenden einen Wahrheitskern hat, es also um 1100 in Deutschland Fälle von verspeisten Kindern gab, wird die Koinzidenz deutlich: Nicht Juden verzehrten die Kinder, sondern die gerade an Deutschland angegliederten Slawen! Die Slawen waren diabolisch genug, unschuldige Juden für ihre Verbrechen bluten zu lassen.

Beleg für die Weiterexistenz von Menschenfresserei sind auch zahlreiche Märchen und Sagen, am bekanntesten „Hänsel und Gretel“. Bezeichnenderweise werden die Eltern als „Holzfäller“ vorgestellt. Es waren also deutsche Kolonisten, die die Slawenländer urbar machten. Die „Hexe“ war dagegen eine slawische Eingeborene, die aus Deutschenhass heraus deutsche Kinder fing und aß.

Auffällig sind weiter die zahlreichen St.-Nikolaus-Patrozinien ost-„deutscher“ Kirchen (so in Leipzig, wo der Führer für den Anschluss der DDR an Deutschland agitierte). Nikolaus (Nikolai) ist erstens ein ausgesprochener Slawen-Heiliger, vor allem aber ein Schutzpatron gegen Menschenfresser. Der Legende nach hat er drei Buben, die geschlachtet, zerstückelt und gepökelt zu Wurst verarbeitet werden sollten, wieder zum Leben erweckt. Vielleicht erinnern Nikolai-Kirchen an Orte kannibalistischer Orgien? Das russische Wort für sich besaufen“ heißt heute noch „nikolitjsja“. ((Otto Wimmer, Harttmann Melzer: Lexikon der Namen und Heiligen: Hamburg, 2002))

Verdächtig ist ferner die ost-„deutsche“ Bezeichnung „tote Oma“ für Blutwurst. Aktuelle Feldforschungen in Brandenburger Wirtshäusern ergaben, dass Blutwort stets begleitet von makabren Witzen über geschlachtete Großmütter serviert wird. Nach dem Forscher Dr. Ewald Volhard, Verfasser eines Standardwerks über Kannibalismus ((Ewald Volhard, Kannibalismus, Leipzig, 1939)), deuten solche Erzählungen meist auf konkrete Erfahrungen mit Menschenfresserei.

Kannibalismus kann nach Volhard kultische oder profane Gründe haben. Was die Weiterexistenz der slawischen Anthropophagie weiter wahrscheinlich macht, ist der Fakt, dass seinerzeit Menschen nicht aus religiösen, sondern kulinarischen Gründen verspeist wurden, also nicht zu erwarten ist, dass mit dem heidnischen Brauchtum die Menschenfresserei aufgehört hat: Notker Labeo berichtet, dass sie Slawen, „die in Germania sizzent … ne scament (schämen)… daz sie iro parentes mit mêren rehte ezen sulin danne die wurme.“ ((Grimm, a. a. O.))

Ob Europäer gut schmecken ist bis heute wissenschaftlich nicht geklärt. Zwar heißt es in Dr. Volhards Standardwerk, die Australier hätten Engländer ungern gegessen, da sie salzig schmeckten, hingegen Chinesen für vorzüglich zum Verzehr geeignet betrachtet, Experten wenden jedoch ein, bei den salzigen Engländern habe es sich um Seeleute gehandelt, bei den Chinesen um Vegetarier. (Letzteres bietet in unserem immer veganer werdenden Land modernen Menschenfressern interessante Perspektiven). Fakt bleibt, dass bis heute zahlreiche Europäer, Forscher, Missionare usw. gegessen werden. Der letzte bekannt gewordene Fall, die Verspeisung eines deutschen Unternehmensberaters ich Französisch-Polynesien, ereignete sich 2011.

Wie dem auch sei: Zu Supermarktfleisch aus Massentierhaltung mag Mensch eine kulinarische Abwechslung sein.

IV. Wir sind das Volk oder Was tun?

Unser deutsches Volk ist durch den demographischen Wandel in seiner Substanz gefährdet. Wir können nicht zulassen, dass auch nur ein einziger von uns von Slawen gegessen wird. Denken wir weiter an die Dr. Merkelsche Wirtschaftspolitik, die Deutschland in Armut stürzen wird. Wollen wir bürgerkriegsähnliche Zustände wie in Griechenland? Was passiert, wenn Hassprediger Gauck die deutsche Jugend in den nächsten Krieg schickt?

Wir sind das Volk: Wir müssen die ost-“deutschen“ ungebetenen Gäste herauskomplimentieren. Selbstredend gewaltfrei, rechtsstaatlich und völkerrechtskonform, wie es sich für ein Land von hoher Kultur gehört.

Und das ist möglich: Jaczo von Köpenick, der letzte slawische Fürst von Berlin-Brandenburg, wird in den Quellen als „in Polonia dux“ bezeichnet. Forscher vermuten, er sei Lehensmann des Königs von Polen gewesen. Wenn dem so gewesen sein sollte, dann wäre Ost-“Deutschland“ (und Westberlin) auch heute noch völkerrechtlich ein Teil Polens. Man müsste dann nur wieder die Mauer hochziehen, diesmal von Westen aus, nachdem in Westdeutschland lebende Ost-“Deutsche“ in ihre Heimat zurückgeführt und westdeutsches Kapital aus dem Osten abgezogen worden sind. Die Mauer würde dann tatsächlich zum „antifaschistischen Schutzwall“. Die Bemannung der Mauer übernähme die Bundespolizei, die sich ja bereits bei der Abwehr von Asylanten bestens bewehrt hat. Ob auch der Schießbefehl wieder her muss hängt von der Einsicht der Ost-“Deutschen“ bzw. dann Neu-Polen ab.

Für beide Teile wäre die Trennung ideal: Die Slawen könnten unter artverwandten Völkern leben und wären nicht länger ein Volk ohne Raum, denn die Weiten des Ostens bis zu den Steppen ihres Vorfahren Dschingis-Khan öffneten sich für Neu-Polen.

Und die Deutschen könnten sich auf ihre christlich-abendländische Kultur besinnen, ohne befürchten zu müssen, von slawischen Wilden gegessen zu werden.

Frankenhausen (Kyffhäuserkreis), den 09.11.2014

bookmark_borderWurde das Grundgesetz und damit die BRD am 17. Juli 1990 gestrichen?

Kurze Antwort: Nein.

Kurze Fassung: Reichsdeppen sind der festen Überzeugung, der amerikanische Außenminister hätte am 17. Juli 1990 den Artikel 23 des GG und damit das gesamte GG aufgehoben und (ola!) damit die gesamte BRD einfach so gestrichen. Hat nur irgendwie niemand gemerkt. (Manche der Reichsdeppen reden auch vom 17. Juni oder 17. September, das kommt halt davon, wenn jeder nur von jedem abschreibt.)

Die Aufhebung des Artikel 23 (Nicht am 17. Juli 1990!) durch den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)“ diente dazu, dass keine weiteren Gebiete dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten können und somit einer Gebietserweiterung Deutschlands verfassungsgemäß ausgeschlossen werden konnte. Mit Polen wurde später extra noch mal im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ vom 17. Juni 1991 die polnische Westgrenze abgesichert.

Doch betrachten wir das Thema mal ausführlicher.

Behauptung

Im Internet trifft man immer wieder auf die Behauptung, während der Verhandlungen zum 2+4-Vertrag in Paris habe der damalige US-Außenminister James Baker Art. 23 des Grundgesetzes am 17. Juli 1990 aufgehoben. Damit sei am 18. Juli 1990, also am darauffolgenden Tag, die Bundesrepublik Deutschland erloschen gewesen, da das Grundgesetz mit der Aufhebung dieses Artikels seinen Geltungsbereich verloren habe.

So ist zum Beispiel in einem nicht ganz unbekannten Weblog zu lesen:

Das „Grundgesetz für die BRD“ ist seit der durch die USA befohlenen Streichung des alten Art. 23, der den Geltungsbereich festlegte, erloschen.

Am 17.Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juli 1990 0.00 h gestrichen ist.

Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Das ist nur eine der vielen Fundstellen für diese Behauptungen. Eine Google-Suche fördert noch zahlreiche weiteren Stellen zu Tage.

Und andere wiederum berufen sich darauf, wenn sie Bußgeldbescheide nicht anerkennen wollen, wie man hier nachlesen kann.

Der (ehemalige) Artikel 23

Was sagte dieser Artikel denn nun aus.

Es handelt sich um die alte Fassung dieses Artikels, wie sie von 1949 bis zum 3.10.1990 Bestand hatte, und er lautete:

Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Es wird darin aufgezählt, in welchen Ländern das Grundgesetz bei dessen Verabschiedung gegolten hat; wie wir wissen, konnte es nicht in ganz Deutschland gültig sein.

In Satz zwei ermöglichte der Artikel den Beitritt weiterere Teile Deutschlands nach deren Beitritt. Die Aufzählung wurde nicht als abschließend angesehen. So ist das Saarland am 1.1.1957 dazugekommen, aber ist es erwähnt worden? Ich kann es nicht finden. Aber es ist dennoch Teil der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz gilt auch dort.

Dann sind Länder benannt, die nicht mehr existieren, weil sie zusammengelegt worden sind. Aus Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde 1952 das Bundesland Baden-Württemberg. Aber wegen dieser Zusammenlegung wurde Art. 23 GG nicht geändert.

Die Aufzählung der Länder darin war eine Momentaufnahme für das Jahre 1949.

Das Grundgesetz sollte danach auch in Groß-Berlin gelten. Berlin war eine geteilte Stadt. Im sowjetischen Sektor kam es nur zur Geltung. Und die Geltung im Westteil der Stadt wurde von den Alliierten mit allerhand Vorbehalten belegt, so dass man von einer Geltung dort nicht sprechen konnte. Diese Vorbehalte sind am 3.10.1990 weggefallen.

In seinem berühmten Urteil zum Grundlagenvertrag stellte das Bundesverfassungsgericht 1973 fest

„Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).“

Art. 23 ist also vor allem eine Beschränkung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.

In einem Gesetz und auch in einer Verfassung muss kein Geltungsbereich angegeben werden, wenn die betreffende Vorschrift im gesamten Staatsgebiet gelten soll. Und dies war nun mal 1949 für das Grundgesetz nicht der Fall gewesen.

Paris, 17. Juli 1990

Jetzt spielt in den Behauptungen der Reichsdeutschen der 17. Juli 1990 eine sehr große Rolle. An jenem Tag soll doch James Baker, US-Außenminister, den Art. 23 GG aufgehoben haben.

Das Grundgesetz wurde 1949 noch von den Westalliierten genehmigt. Den Deutschland war ja ein besetztes Land. Diese Besetzung wurde mit dem Deutschlandvertrag im Mai 1955 beendet, die Bundesrepublik Deutschland erhielt ihre Souveränität zurück, mit Ausnahme für den westlichen Teil Berlins. Auch bei Angelegenheiten der Wiedervereinigung wollten die Alliierten noch gefragt werden.

Grundgesetzänderungen wurden von diesem Zeitpunkt an nicht mehr von den Alliierten genehmigt. Sie hatten nicht mehr das Recht dazu. Und daher konnte James Baker auch keinen Artikel des Grundgesetzes mit einem Federstrich aufheben.

Aber was war denn am 17. Juli 1990 wirklich in Paris passiert? Im 2+4-Vertrag ist nichts darüber zu finden. Aber Wikipedia tut uns einen sehr großen Gefallen und verlinkt auf die Seite.

Hier können die Protokolle und zahlreiche andere Dokumente nachgelesen werden.

Ich hab mich mal auf die Suche nach dem17. Juli 1990 gemacht. Und ich hab dort sogar etwas gefunden.

Da findet man so nette Texte wie diesen:

17. Juli 1990, Quelle: SZ 17.7.90

Neue Runde der Zwei-plus-Vier-Gespräche
Meckel erwartet Einigung mit Polen
Befriedigende Antwort auf Warschaus Bedenken angekündigt

deu. Berlin (Eigener Bericht) – DDR-Außenminister Markus Meckel hat sich vor dem dritten Treffen der Außenminister der Bundesrepublik, der DDR und der vier Besatzungsmächte, den sogenannten Zwei-plus-Vier-Gesprächen, optimistisch darüber geäußert, daß Polen eine befriedigende Antwort auf seine Besorgnisse wegen der deutschen Vereinigung erhalten wird. Die polnische Regierung möchte eine völkerrechtliche Garantie der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens möglichst am Tag der deutschen Vereinigung. Auf jeden Fall solle die Garantie in zeitlicher Nähe zum Abschluß der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen gegeben werden. Diese regeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung. Alle Fragen. die Polen betreffen, werden im Mittelpunkt des Zwei-plus-Vier-Treffens in Paris stehen. Dazu wird auch der polnische Außenminister Skubiszewski in die französische Hauptstadt reisen.

Im DDR-Außenministerium hat man aufmerksam registriert, daß sich die polnische Regierung von den Stimmen aus dem eigenen Lande distanziert hat die in den vergangenen Tagen einen Grenzvertrag noch vor der Vereinigung Deutschlands gefordert hatten. Das ist aus Sicht der Bundesrepublik und auch der DDR rein rechtlich nicht möglich. Ein abschließendes völkerrechtliches Dokument wie die Grenzerklärung muß vom künftigen gesamtdeutschen Parlament ratifiziert werden. Im Juni hatten Bundestag und Volkskammer jeweils eine Erklärung verabschiedet, derzufolge beide Parlamente die Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenzlinie zwischen Deutschland und Polen betrachten. Weder Bundestag noch Volkskammer können jedoch für das vereinigte Deutschland Erklärungen abgeben. Daher kann das Papier juristisch nur als Absichtserklärung verstanden werden.

Ein Grundlagenvertrag zwischen dem vereinigten Deutschland und Polen soll dem Grenzvertrag folgen. Darin soll beispielsweise die Behandlung der deutschstämmigen Minderheit, die in Polen lebt, geklärt werden. Die Bonner Regierung würde gern Grenz- und Grundlagenvertrag gemeinsam beschließen. Polen befürchtet aber, daß dadurch auch die endgültige Festlegung der Grenze immer weiter verschoben werden könnte. Sie bevorzugt deshalb die Trennung der Verträge. Um bei der Oder-Neiße-Grenze ganz sicher zu sein, schlug Polen sogar vor, bis zur völkerrechtlichen Grenzanerkennung die Rechte der Alliierten auf deutschem Boden aufrechtzuerhalten, auch wenn Deutschland schon vereinigt sein sollte.

Die DDR unterstützt Polen zumindest tendenziell in dieser Vorgehensweise. In Ostberlin ist man der Meinung, erst solle die Grenzfrage eindeutig gelöst werden, dann könnten Deutschland und Polen als souveräne Staaten über die übrigen Probleme reden. Aus dem DDR-Außenministerium verlautete, Ostberlin habe bei der Angelegenheit eine gewisse Vermittlerrolle zwischen Bonn und Warschau übernommen. Dazu paßt auch das überraschende Treffen Meckels mit dem französischen Außenminister Dumas am Montag. Die Franzosen gelten als Befürworter der polnischen Vorschläge.

Deutsche Presseberichte, nach denen Polen zudem eine Änderung der Artikel 23 und 116 des Grundgesetzes vor Abschluß der Zwei-plus-Vier-Gespräche verlangt, fanden keine Bestätigung. Das polnische Außenministerium erklärte am Montag, Warschau wolle sich keineswegs in die Verfassung eines Nachbarlandes einmischen. Man erwarte aber, daß nach der Vereinigung die überflüssig gewordenen Artikel geändert werden, die den Beitritt deutscher Gebiete zur Bundesrepublik regeln und sich indirekt auf die Grenzen von 1937 beziehen.

Man beachte den letzten Satz. Polen, das angeblich von Genscher gedrängt worden ist, auf der Oder-Neiße-Linie zu bestehen, erwartet von Deutschland, dass nach der Wiedervereinigung die überflüssig gewordenen Artikel geändert werden, die den Beitritt deutscher Gebiete zur Bundesrepublik Deutschland regeln und sich indirekt auf die Grenzen von 1937 beziehen. Dies war also ein polnischer Wunsch gewesen.

Weiter erfährt man

17. Juli 1990, Quelle: Albrecht 101-108

Paris – Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz
Vorfeld zu Paris

Polen wollte SU Truppen in der DDR solange Wiedervereinigung Risiken mit sich brachte
Polen hatte gefordert, die BRD solle alle Forderungen nach den Grenzen von 1937 im GG und Bundesverfassungsgericht, … streichen

James Baker hat an diesem Tag natürlich auch etwas gesagt.

17. Juli 1990, Quelle: AMERIKA DIENST 28/90

DEUTSCHLANDPOLITIK

18. Juli 1990

BAKER: VEREINIGTES DEUTSCHLAND IN GREIFBARE NÄHE GERÜCKT

Erklärung des Außenministers bei den Pariser Zwei-plus-Vier-Gesprächen

PARIS – (AD) – Außenminister Baker zufolge sind ein Vereinigtes Deutschland und ein stabiles Sicherheitsumfeld für Europa jetzt „in greifbare Nähe gerückt“.

In der Abschlußerklärung zum Zwei-plus-Vier-Ministertreffen in Paris verlieh Baker am 17. Juli 1990 seiner Erwartung Ausdruck, daß die Vereinigten Staaten und die anderen vier Mächte beim Jahrestag des vor sechs Monaten abgehaltenen Treffens in Ottawa, bei dem der Zwei-plus-Vier-Prozeß eingeleitet wurde, „ein vereinigtes, demokratisches und souveränes Deutschland begrüßen werden, das einen wertvollen Beitrag zur Förderung und Erhaltung eines ungeteilten und freien Europas leistet“.

Nachfolgend veröffentlichen wir die Ansprache von Außenminister Baker im Wortlaut.

Vor rund sechs Monaten haben wir den Zwei-plus-Vier-Prozeß in die Wege geleitet. Es war ein neuer Prozeß, den neuen Zeiten angepaßt. Unsere Zielsetzung war ehrgeizig. jedoch keineswegs zu hochgesteckt für dieses neue Zeitalter europäischer Hoffnung und Freiheit. Unser Ziel war die Erleichterung der friedlichen und demokratischen Vereinigung Deutschlands und die Aussöhnung Europas. Heute sind wir diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen.

Wir halten das zur Beendigung unserer Arbeit erforderliche Tempo und verwirklichen unser Ziel – die Aufhebung der Rechte und Pflichten der vier Mächte sowie die Gewährung der vollen Souveränität für Deutschland zum Zeitpunkt der Vereinigung im Jahr 1990. Vor nur sechs Wochen hat Präsident Bush Präsident Gorbatschow beim Washingtoner Gipfeltreffen neun Punkte vorgelegt, in denen unsere feste Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht wird, die legitimen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Sowjetunion anzusprechen.

Vor zwei Wochen haben die NATO-Mitgliedstaaten in London eine Erklärung verabschiedet, die diese Absicht in Anweisungen umsetzte – spezifische Verpflichtungen, um dem Osten zur Seite zu stehen, die Verteidigungsdoktrin und Strategien der NATO zu modifizieren und schrittweise neue KSZE-Institutionen für ein Europa aufzubauen, das sich des Friedens und der Freiheit erfreut.

Am 16. Juli 1990 haben sich die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion in Stawropol auf acht Punkte geeinigt, die uns gestatten, die Rechte der vier Mächte zum Zeitpunkt der Vereinigung aufzuheben – die volle Souveränität Deutschlands und uneingeschränkten Vorrechte gemäß der Schlußakte von Helsinki wiederherzustellen – und damit eine solide Grundlage für europäische Sicherheit und Stabilität zu schaffen.
Heute kommen wir mit unserem polnischen Kollegen, Außenminister Skubiszewski, in Anerkennung des besonderen Interesses zusammen, das wir alle an der Sicherstellung der Gültigkeit der polnisch-deutschen Grenze haben. Alle stimmen darin überein, daß ein vereinigtes Deutschland aus der Bundesrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin bestehen wird – nicht mehr und nicht weniger. Nach Gesprächen mit unserem polnischen Kollegen haben wir uns auch nach dem Einlenken der polnischen Seite auf eine Reihe von Prinzipien geeinigt, die uns bei der endgültigen Beilegung der Grenzfrage leiten sollen. Darüber hinaus haben wir natürlich die Erklärung der deutschen Seite begrüßt, den Grenzvertrag unverzüglich nach der Vereinigung im Einklang mit den bereits von den beiden deutschen Parlamenten eingegangenen Verpflichtungen in Angriff zu nehmen. Als nächstes werden unsere Regierungsvertreter anhand der von ihnen erstellten Liste außenpolitischer Fragen ein abschließendes Dokument vorbereiten.

Abschließend möchte ich die Freude der Vereinigten Staaten darüber zum Ausdruck bringen, daß wir uns auf dem Weg zu einem souveränen und vereinigten Deutschland sowie einem stabilen Sicherheitsumfeld für Europa befinden. Wir ersetzten die historischen nationalen Interessen, die uns geteilt haben, durch gemeinsame europäische und atlantische Interessen, die uns vereinigen.

Das Ergebnis, auf das wir so lange hingearbeitet haben, ist jetzt in greifbare Nähe gerückt. Beim Jahrestag des Treffens in Ottawa werden die Vereinigten Staaten und die anderen vier Machte erwartungsgemäß ein vereinigtes, demokratisches und souveränes Deutschland begrüßen, das einen wertvollen Beitrag zur Förderung und Erhaltung eines ungeteilten und freien Europas leistet.

Auch Art. 23 GG ist am 17. Juli 1990 in Paris etwas gesagt worden:

17. Juli 1990, Quelle: Elbe 180-181; 199

17. Juli 1990

Paris – Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz

Für Schewardnadse ist die Blockbildung beendet mit der Aufhebung der Vier Mächte Rechte nach der Wiedervereinigung. DDR gegen Kaukasus Ergebnis , wollen keine NATO Truppen auf ihrem Gebiet und nuklearwaffenfreies Deutschland.

BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen. (180-181)

Eins plus Vier “ . . . waren Anspruch und Aufgabe einer eigenständigen Außenpolitik der abtretenden DDR beendet“.(199).

Das Treffen in Paris

Am 17. Juli 1990 – einen Tag nach der öffentlich empfundenen Sensation von Archys – fand das dritte »Zwei-plus-Vier«- Treffen auf Außenministerebene in Paris statt. »Die Zeit der Blöcke ist vorbei«, resümierte der sowjetische Außenminister Schewardnadse. Moskau habe seine Vorbehalte gegen die Aufhebung der Vier-Mächte-Rechte aufgegeben; dies sei durch die veränderte Position der NATO möglich geworden.

Während sich die westlichen Außenminister über die im Kaukasus erzielte Einigung erfreut zeigten, nörgelte die DDR-Delegation zum Unverständnis aller anderen Delegationen herum: Sie lehnte die Präsenz von NATO-Truppen auf dem Gebiet der jetzigen DDR nach Abzug der sowjetischen Truppen ab und forderte ein nuklearwaffenfreies Deutschland. Sie verlangte außerdem, in grotesker Fehleinschätzung der Stimmungslage der Westberliner Bevölkerung, den Abzug der westlichen Alliierten aus Berlin.

Bei dieser Gelegenheit wurde auch deutlich – was die Bonner Delegation schon seit längerer Zeit wußte, daß die westdeutschen Berater um Außenminister Meckel zwar die Vereinigung wollten, aber größeren Wert auf die Durchsetzung von alten Zielen der Friedensbewegung – namentlich der Entnuklearisierung Deutschlands legten. Meckels Büroleiter Wolfram von Fritsch beschrieb später die Rolle der DDR so: »Das Pariser Ministertreffen steht unter dem Zeichen drohender Isolierung der DDR. Die Währungsunion hatte innenpolitisch für unumkehrbare Verhältnisse gesorgt, die Festlegung auf einen frühen Wiedervereinigungstermin, vor allem aber der überragende Erfolg Genschers und Kohls im Kaukasus stellten klar: Auf deutscher Seite kommt es schon jetzt, erst recht aber nach der Wiedervereinigung, nur noch auf Bonn an. Diese Wirkung steigerte sich, nachdem faktisch nur Meckel Bedenken gegen den Kaukasus-Kompromiß anmeldete. Entsprechend frostig verlief die Konferenz, und es bedurfte eines ganztägigen Besuchs Meckels an Genschers Urlaubsort Anfang August, um die Beziehungen zu entspannen.«

In Anwesenheit des polnischen Außenministers Krzysztof Skubiszewski wurde in Paris die Frage der polnischen Westgrenze abschließend behandelt. Am 21. Juni 1990 hatten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR eine gleichlautende Erklärung zur Westgrenze Polens verabschiedet. Sie enthielt die unmißverständliche Botschaft an Polen: »Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt. Dies wird nach der Vereinigung Deutschlands in einem Vertrag mit der Republik Polen völkerrechtlich verbindlich bekräftigt werden . . . «

Skubiszewski machte in der für ihn typischen, nur vordergründig umständlichen, professoralen Art längere Ausführungen zur Grenzfrage. Er war übrigens der einzige Minister, der in allen vier Konferenzsprachen des »Zwei-plus-Vier«- Prozesses hätte verhandeln können. Er sagte, daß es kein polnisches Junktim zwischen der Souveränität Deutschlands und einer vertraglichen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze gebe. Die Entschließungen der beiden deutschen Parlamente vom 21. Juni 1991 gingen »sehr weit«. Sie sollten aber »juristisch unangreifbar« in dem Sinne sein, daß ihre Endgültigkeit auch nicht durch spätere Ereignisse und Umstände in Frage gestellt werden könne.

Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte. Damit blieben jegliche weiteren Gebietsansprüche Deutschlands ausgeschlossen. Skubiszewski bezeichnete das Ergebnis des Treffens öffentlich als »völlig befriedigend«.

Eine realistischere Schilderung gab in jenen Julitagen auf der »Zwei-plus-Vier«- Konferenz in Paris die kenntnisreiche Warschauer Korrespondentin der Wochenzeitung »Die Zeit«:

»Aus Furcht, nach der Zwei-plus-Vier-Konferenz endgültig allein einem Verhandlungspartner gegenüberzustehen, der vielleicht wie schon im Frühjahr Bedingungen an einen Grenzvertrag knüpft«, schrieb Helga Hirsch am 20. Juli 1990, »unternahm das polnische Außenministerium … eine taktisch nicht sehr gelungene Offensive: Die Rechte der Siegermächte sollten auch für das vereinte Deutschland solange gelten, bis der deutsch-polnische Grenzvertrag abgeschlossen sei. Doch die Westmächte reagierten kühl, die Deutschen (West) mit hochmütiger Schärfe. Die sowjetische Unterstützung stellte sich nach wenigen Tagen als belanglos heraus.«

Beim Treffen der Außenminister in Paris, klagte Meckels Politischer Direktor von Braunmühl später, hätten in Wirklichkeit »die ersten Eins-plus-Vier-Gespräche« stattgefunden. Auf die Position der DDR sei es in Paris schon nicht mehr angekommen.

( . . . )

Mit den von Präsident Gorbatschow und Kanzler Kohl in Archys veröffentlichten Vereinbarungen zur Gestaltung der deutschen Einheit waren Anspruch und Aufgabe einer eigenständigen Außenpolitik der abtretenden DDR beendet.

Interessant ist darin folgender Absatz

„Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte. Damit blieben jegliche weiteren Gebietsansprüche Deutschlands ausgeschlossen. Skubiszewski bezeichnete das Ergebnis des Treffens öffentlich als »völlig befriedigend«.“

Man war sich also darüber einig, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands es keine weiteren deutschen Gebiete außerhalb des vereinten Deutschlands gibt, die Einheit somit vollendet ist, und in der Verfassung des vereinten Deutschlands keine Beitrittsmöglichkeit anderer Gebiete wie in Art. 23 des Grundgesetzes mehr vorgesehen ist.

Es ging also gar nicht um das Grundgesetz, sondern um die künftige Verfassung des vereinten Deutschlands, das ja am 17. Juli noch nicht vereint war.

Von einer Streichung des Art. 23 GG durch James Baker, den US-Außenminister, kann also keine Rede sein.

Eine solche Behauptung ist eine infame Lüge.

Im 2+4-Vertrag ist dies in Art. 1 Abs. 4 folgendermaßen ausgedrückt:

„(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Dass das vereinte Deutschland sich Bundesrepublik Deutschland nennen wird und dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands auch künftig die Verfassung des Vereinten Deutschlands sein wird, ist eine innere deutsche Angelegenheit gewesen, und ging die übrigen Verhandlungspartner in Paris nichts an.

Aufhebung des Art. 23 Grundgesetz

Wie ist jetzt Artikel 23 Grundgesetz alte Fassung tatsächlich aus dem Grundgesetz verschwunden, und vor allem zu welchem Zeitpunkt?

Im Grundgesetz ist genau angeführt, wie es geändert werden kann. Auch die Aufhebung eines Artikels ist eine Änderung des Grundgesetzes.

Artikel 80

(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Bundeseisenbahnen und des Post- und Fernmeldewesens, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Alle Verfassungsänderungen folgen den Bestimmungen dieses Artikels.

Mit Art. 23 GG war das aber etwas besonderes. Die Änderung sollte ja nicht für die alte Bundesrepublik gelten, sondern für das vereinte Deutschland.

Natürlich wird die Verfassungsänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und tritt, wenn nicht anders festgelegt, am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

In diesem Fall war es etwas komplizierter. Diese Grundgesetzänderung, und noch ein paar andere, sollten ja auch im Bereich der früheren DDR und in Berlin gelten, also in ganz Deutschland. Dafür hatte das Grundgesetz keine Regeln aufgestellt. An sowas war 1949 noch nicht zu denken gewesen.

Deshalb erfolgte die Änderung des Grundgesetzes ausnahmsweise durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR, dem Einigungsvertrag.

Da heißt es

Artikel 4

Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:

Die Präambel wird wie folgt gefaßt:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Artikel 23 wird aufgehoben.

Artikel 51 Abs. 2 des Grundgesetzes wird wie folgt gefaßt:

„(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.“

Der bisherige Wortlaut des Artikels 135 a wird Absatz 1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz angefügt:

„(2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf Verbindlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger sowie auf Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik auf Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen, und auf Verbindlichkeiten, die auf Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger beruhen.“

In das Grundgesetz wird folgender neuer Artikel 143 eingefügt:

„Artikel 143

(1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen, soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann. Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.

(2) Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIII a, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.

(3) Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des Einigungsvertrags und Regelungen zu seiner Durchführung auch insoweit Bestand, als sie vorsehen, daß Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig gemacht werden.“

Artikel 146 wird wie folgt gefaßt:

„Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Dieser Einigungsvertrag, mit Art. 4, wurde vom Bundestag und der Volkskammer der DDR jeweils mit verfassungsändernder Mehrheit angenommen und zeitgleich mit dem Gesetz zum Einigungsvertrag am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt geändert.

Jetzt sind selbst schon bei Anhängern der Reichsbewegung Zweifel aufgetaucht, ob man die Aufhebung des Art. 23 durch James Baker am 17. Juli 1990 überhaupt belegen könne, und ob man nicht besser von einem Wegfall des Artikels am 29. September 1990 ausgehen solle.

Dann wäre nämlich der Art. 23 GG mehrere Tage vor der deutschen Wiedervereinigung weggefallen, die Bundesrepublik wäre zu diesem Zeitpunkt erloschen gewesen, und die DDR hätte nicht einem nicht bestehenden Gebilde beitreten können.

Aber diese Überlegung führt ins Leere. Art. 4 des Einigungsvertrages ist überschrieben mit

Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Daraus folgt, dass diese Grundgesetzänderung erst mit dem Beitritt der DDR wirksam werden konnten. Und der Beitritt erfolgte nun mal am 3. Oktober 1990, um 00:00 Uhr, keine Sekunde früher. Und genau zu diesem Zeitpunkt sind die im Einigungsvertrag vereinbarten Grundgesetzänderungen in Kraft getreten, keine Sekunde früher.

Da von diesem Zeitpunkt an das Grundgesetz in ganz Deutschland gilt, das aus der früheren BRD, der DDR und Berlin besteht, war eine Aufzählung der Länder, in denen es gelten soll, nicht mehr nötig. Außerdem sind sie in der Präambel zu finden.

Wer also immer noch davon ausgeht, dass James Baker am 17. Juli 1990 Art. 23 GG aufgehoben hat, der verlässt sich auf eine plumpe Lüge, die selbst in Reichskreisen nicht mehr allzu ernst genommen wird.

bookmark_borderEin Reichsinnenminister vor Gericht.
Prozessbericht über einen Reichsbürger in München

Vor drei Wochen wurde der Reichsbürger Peter Putzhammer in Erding verurteilt, u.A., weil er mit der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ hausierte, wobei ihm auch das angefügte „A.D.“ nichts nützte. Putzhammer zeigte dort der Richterin eine Urkunde vor, unterschrieben vom Innenminister des Deutschen Reich. Nun gibt es den Staat mit dem Namen „Deutsches Reich“ zwar schon seit 1949 nicht mehr (Korrekterweise gibt es ihn schon, aber er nennt sich jetzt „BRD“), aber das hält ja ein paar verlorene Seelen nicht davon ab, so genannte Kommissarische Reichsregierungen (KRR) zu gründen und sich zu Kanzlern, Präsidenten oder Königen des Deutschen Reiches zu ernennen, Ausweise und Führerscheine zu drucken und mit diesen Spinnereien auch in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Am 25. November 2014 stand der Herr Reichsinnenminister in München vor Gericht, ich gehe mal davon aus, dass es derselbe war, der Putzhammers Urkunde unterschrieben hat. Verteidigt sollte er nämlich von eben diesem Herrn „Rechtsanwalt“ werden.

Aber von Anfang an…

Im Internet tauchte auf einer einschlägigen Webseite folgende E-Mail auf (Adresse von mir anonymisiert):

Von: Innen Minister <***@***.***>
Datum: 21. November 2014 11:57
Betreff: Gerichtsverhandlung LG München
An: mkh ***@***.***>, M****** L****** <***@***.***>, reichsoberinspektor <***@***.***>

Wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (Kennkarte) stehen am Dienstag den 25.11.2014 der RM Norbert MA. Zimmermann und der Reichsstatthalter Karl Rottengatter vor dem Landgericht München (zweite Instanz).
Es wird spannend werden, da RA. im Deutschen Reich Peter Putzhammer die Angeklagten vertreten wird. Prozessbeobachter sind herzlich eingeladen. Beginn 9.00 h
Landgericht, Nymphenburgerstrasse 16, in 80335 München.

Also das konnte ja nur lustig werden! Ein Reichsinnenminister wird wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt, die Ironie ist dabei, dass der RM die Verfassung ja anzunehmenderweise gar nicht anerkennt. Und verteidigt wird er von einem Rechtsanwalt, der gar kein Rechtsanwalt ist. Also auf nach München!

Es handelte sich hierbei um eine Berufungsverhandlung, im ersten Prozess, der schon einige Zeit zurückliegt, wurden Rottengatter zu 150 Tagessätzen und Zimmermann zu 200 Tagessätzen verurteilt. Beide legten Berufung ein, ebenso dann die Staatsanwaltschaft.

Abgehärtet durch den letzten Prozess machte ich mich auf das Schlimmste gefasst, aber es wurde doch ein ruhiger, aber leider sehr langer Tag. Die Sicherheitsvorkehrungen vor und im Landgericht II München waren noch schärfer, sie galten allerdings nicht dem Herrn Reichsinnenminister sondern dem zeitgleich stattfindenden NSU-Prozess. So gab es am Haupteingang zwar auch eine Polizeikontrolle und Durchleuchtung, aber ich konnte alles (Handy, etc.) behalten. Vor dem Verhandlungsaal A229 herrschte gähnende Leere.

Um 9 Uhr sollte der Prozess beginnen, anwesend waren außer mir nur ein weiterer Zuschauer, ein Angeklagter und der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wirkte recht grantig, er fuhr schon vor Beginn den einzigen anderen Zuschauer außer mir an, er solle seine Kappe (Mütze) abnehmen, das ist unhöflich, sowas macht man nicht in geschlossenen Räumen. Oha! Meine Meinung über den Staatsanwalt sollte sich im Laufe des Prozesses aber gewaltig ändern.

9.10 Uhr kamen noch zwei weitere Zuschauer dazu. Jetzt waren es, mich eingerechnet, insgesamt vier, wobei ich wohl der Jüngste war. Die drei hinter mir ließen wieder das übliche Geplapper verlauten. Warum denn solche Sicherheitsvorkehrungen? Doch nur, weil man Angst hat. Wenn man keine Angst hätte, dann bräuchte man das auch nicht. Bla, bla, bla… Und der Putin… Ja, der Putin ist ein „rischtischer Schtaatschmann“!

9.25 Uhr begann die Verhandlung. Der Richterin saßen noch zwei Schöffinnen bei. Erschienen war nur der Herr Reichsinnenminister Norbert Zimmermann. Rottengatter blieb lieber fern und hatte dies auch im Vorfeld sowohl dem Gericht gegenüber als auch bei Zimmermann angekündigt. Somit wurde seine Berufung verworfen und es blieb bei dem Urteil des Amtsgerichts.

Als erstes wurden die Personalien von Zimmermann abgeglichen. Als Beruf gab er „Innenminster“ an, auf seine Frage, ob er das belegen soll, antwortete die Richterin, das nehmen wir so ins Protokoll auf. Auf die Frage, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, antwortete Zimmermann: „Das ist die Frage.“ Es wurde dann als gegeben angenommen.
Es wurde nochmal das Urteil des Amtsgerichts vorgelesen sowie die Anklage. Beschuldigt waren Zimmermann und Rottengatter der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (§86a StGB), also des Hakenkreuzes, auf so genannten Kennkarten (Ausweis des Deutschen Reich), in einem Brief sowie auf der Webseite www.unser-reich.info.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei Zimmermann sowohl fertige Kennkarten gefunden als auch Blankovordrucke. Diese, sowie sein Laptop und eine externe Festplatte, wurden bei der Durchsuchung sichergestellt.

Und damit begann das übliche Spiel… Zimmermann wollte drei Anträge stellen.

Antrag Nr. 1: Zimmermann forderte die Hauptverhandlung solange auszusetzen, bis die Schöffinnen bewiesen haben, dass sie deutsche Staatsangehörige sind. Dafür verlangte er einen eindeutigen Nachweis, also nicht durch Personalausweis oder Reisepass, da diese rein rechtlich nur die Vermutung nahelegen, dass die Träger die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Letzteres klingt zwar immer wieder absurd, ist allerdings richtig. Nur normalerweise völlig unerheblich.

Antrag Nr. 2: Zimmermann forderte das Verfahren einzustellen, weil er als Reichsminister des Inneren des Deutschen Reiches der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen ist.

Antrag Nr. 3: Der ging etwas länger. Zimmermann forderte, die Richterin als voreingenommen abzulehnen, denn ihr fehlt die nötige Distanz. Die Behörden der BRD sind nicht befugt, auf innere Begebenheiten des Deutschen Reiches Einfluss zu nehmen. Zimmermann legte dar, wieso das Deutsche Reich seiner Meinung nach weiter existiert.

An dieser Stelle kam es zu einer Unterbrechung. Peter Putzhammer, der gewollte Verteidiger Zimmermanns kam mit einer Stunde Verspätung und seinem weinroten Köfferchen in der Hand herein und nahm neben dem Angeklagten Platz. Nun ist ja, wie wir bereits wissen, Putzhammer kein zugelassener Rechtsanwalt und die Gesetze des imaginären Deutschen Reiches interessieren in einem Gerichtssaal der BRD nicht. Zimmermann stellte Putzhammer als „Volljurist“ vor, der sein Rechtsbeistand sei.

Es ging weiter mit Antrag Nr. 3 von Zimmermann. Das Deutsche Reich besteht fort, bla, bla, bla, dass die BRD das Deutsche Reich ist, ist eine unbewiesene Behauptung, bla, bla, bla, Bundesverfassungsgericht 1973 Grundsatzurteil (Natürlich wie üblich nur mit dem Teil, der den Reichsbürgern genehm ist), bla, bla, bla, Carlo Schmidt 1948, bla, bla, bla, Schäuble, bla, bla, bla… Also all das Übliche, welches man als Argumentation schon kennt und das zigmal widerlegt wurde. Außerdem erzählte er ein bisschen was davon, dass die meisten Deutschen damals und kurz danach das Dritte Reich ja eigentlich ganz gut fanden.

Die Richterin unterbrach Zimmermann, er habe ja seine Begründung gebracht, und die angebliche „Wohlfühlmentalität“ der Deutschen im Dritten Reich habe damit doch gar nichts mehr zu tun.

Zimmermann endete dann damit, dass die abgelehnten Richter dies alles ignorieren und deshalb abgelehnt werden müssen.

Bevor über die Anträge entschieden wurde, widmete man sich erst mal Putzhammer. Und hier lies der Staatsanwalt Putzhammer richtig schön auflaufen. Er fragte Putzhammer, ob er Rechtsbeistand oder Verteidiger sei. Die Richterin fragte ihn nach einer Urkunde und ob er Rechtsanwalt sei. Putzhammer konnte darauf nur kleinlaut mit „Nein“ antworten. Der Staatsanwalt meinte, man müsse doch mal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen, worauf Putzhammer meinte, er könnte sich jetzt beleidigt fühlen. Der Staatsanwalt beantragte, ihn als Verteidiger abzulehnen, weil er nicht die nötige Gewähr für eine ordentliche Verteidigung biete.

Des Weiteren beantragte der Staatsanwalt, die Anträge Zimmermanns abzulehnen. Zum ersten Antrag sagte er, die Behauptung, dass die Schöffinnen nicht Deutsche wären ist aus der Luft gegriffen. Der zweite Antrag ist völlig absurd. Der dritte Antrag kann auch nicht zulässig sein. Zimmermann präsentierte daraufhin seine Ernennungsurkunde zum Innenminister des Deutschen Reiches.

Man einigte sich schließlich darauf, dass Zimmermann seinen dritten Antrag vorläufig zurückstellt, bis über die ersten beiden Anträge entschieden wurde.

Es folgte eine Pause von fast einer Stunde.

Dem Antrag, Putzhammer als Verteidiger abzulehnen, wurde stattgegeben. Putzhammer verdrehte die Augen. Zimmermann wollte daraufhin gleich einen Antrag stellen, dass das Gericht befangen ist. Putzhammer grummelte was von unbewiesener Begründung und mehr, woraufhin ihn die Richterin zurechtweisen musste, bitte keine Beleidigungen! Der Staatsanwalt wies Putzhammer an, sie sind nicht befugt, für den Angeklagten Verteidigungshandlungen vorzunehmen. Das Gesicht Putzhammers, als er in die fast leeren Zuschauerreihen wechseln musste: UNBEZAHLBAR!

Zimmermann erzählte was von kein Friedensvertrag und NS-Verherrlichung, genau konnte man das Gemurmel nicht verstehen. Es gab dann eine weitere Pause, damit er seinen neuen Antrag formulieren kann. Die Formulierung übernahm Putzhammer für ihn.

Zuvor wurde allerdings noch sein erster Antrag abgelehnt, da davon ausgegangen werden kann, dass die Schöffinnen, die das ganze Lernprogramm durchhatten, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. (Es war natürlich klar, dass der Antrag Zimmermanns nur der Verzögerung diente.) Der zweite Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, da der Angeklagte nicht zu dem von ihm genannten Personenkreis (Bürger des imaginären Deutschen Reich) gehört. Das mag Zimmermann nicht gepasst haben, ist aber nun mal die Realität. Der kann er sich noch so sehr verweigern.

Es folgte die angekündigte Pause von 10 Minuten, in der Putzhammer fleißig den Antrag formulierte. Den hatte man halt nicht von vorneherein als ausformuliert und ausgedruckt mitgebracht.

Nach der Pause stellte Zimmermann also seinen Antrag Nr. 3 plus Ergänzung. Die Zurückweisung seines gewünschten Verteidigers sei nichts rechtens. (Putzhammer im Publikum schüttelte derweil den Kopf.) Er werde in seinen Rechten als Angeklagter behindert. Er legte als zusätzlich zu seinem Antrag Nr. 3 Beschwerde gegen die Ablehnung des Verteidigers ein. (Putzhammer schaute frustriert.)

Die nächste Pause…

Putzhammer musste sich nun die leeren Reihen mit den drei Fans von Zimmermann und meiner Wenigkeit teilen.
Jetzt ging es endlich um das eigentliche Thema der Verhandlung und Zimmermann äußerte sich zur Sache. Er erzählte etwas von Staatsnotstand und wie sie die Verantwortung für das Deutsche Reich übernommen haben. Zu diesem Zweck nutzten sie auch Staatssymbole des Deutschen Reiches, das habe nichts mit Verherrlichung des Nationalsozialismus zu tun. Nicht er als Zimmermann habe diese Symbole benutzt sondern der Herr Minister des Deutschen Reiches: Zimmermann. Diese so genannten Kennkarten wurden nicht öffentlich übergeben sondern in einem geschlossenen Umschlag, sogar mit Hinweis auf die Rechtslage in der BRD. Der Brief, den er an eine Adresse in Berlin (?, mir war das leider bis zum Ende nicht ganz klar, an wen der ging) geschrieben hatte, der war ebenfalls nicht öffentlich. Auf die Internetseite hatte er sowieso keinen Einfluss. Und das Schreiben, welches mit Innenminister des Deutschen Reich unterschrieben ist, das hat jemand ganz anderes da eingestellt.

Die Richterin zeigte einige Seiten aus den Akten, was so auf Zimmermanns Computer gefunden wurde.

Zimmermann erzählte davon, dass er schon mal wegen eines Briefes verurteilt wurde. Über diesen Brief herrschte noch einige Zeit in der Verhandlung Unklarheit, da niemand so richtig wusste, ob das ein anderer Brief war, oder der, weswegen er aktuell angeklagt ist. Außerdem wollte Zimmermann Zeugen laden, die belegen, dass er die Briefe mit den Kennkarten nicht öffentlich, also in einem geschlossenen Umschlag verschickt hat.

Die Beweisaufnahme begann.

Die erste Zeugin berichtete von einer Verkehrskontrolle, bei der ein Fahrer seinen Reichsführerschein vorgezeigt hat mit eben diesem verfassungsfeindlichen Symbol nach §86a. Der Fahrer hätte auch erzählt, dass er schon oft damit geprüft wurde und alles gepasst hätte.

Der zweite Zeuge berichtete von der Hausdurchsuchung im Jahr 2011 bei Zimmermann, bei der sich Zimmermann mit einer solchen Kennkarte ausgewiesen hat. Die wurde später beschlagnahmt.

In einer kurzen Pause von 5 Minuten fragte mich die ältere Zuschauerin, für welche Zeitung ich schreibe, weil ich ganz vorne auf der für die Presse reservierten Plätze sitze. (Vermutlich hätte niemand was gesagt, wenn sie sich da auch hingesetzt hätte, aber die Reichsdeutschen haben halt doch riesigen Respekt vor Hinweisschildern.) Ich gab ihr meine Internetadresse.

Nach der kurzen Pause wurde der letzte Antrag von Zimmermann abgelehnt. Der Staatsanwalt sagte, die Auffassung des Angeklagten, er sei Mitglied einer Regierung, ist völlig abwegig.

Es folgte eine längere Mittagspause. Das Essen in der Kantine war nicht herausragend.

Nach der Pause ging die Zeugenbefragung weiter.

Die beiden nächsten Zeugen lassen sich zusammenfassen für diesen Bericht. Es ging hauptsächlich um die Hausdurchsuchung und was dabei gefunden wurde. Anschließend kam als fünfter Zeuge ein Beamter zu Wort, der die Auswertung des Laptops und der Festplatte vorgenommen hatte. Hier herrschte wieder etwas Verwirrung, weil der Beamte zwar die Daten extrahiert und gesammelt hat, sie aber nicht direkt analysierte. Er wurde dann gefragt, ob er denn an Hand der sichergestellten Daten auf einer CD zeigen könnte, um was es sich dabei handelte, und das bejahte er. Leider befanden sich die Beweismittel aber nicht in der Kiste, die den ganzen Tag auf dem Richtertisch stand und so musste die CD erst mal aus der Asservatenkammer geholt werden.

Die nächste Pause von 35 Minuten.

Nach der Pause beschäftigte sich Zeuge Nr. 5 vor der Tür mit der CD und einem Laptop und der sechste Zeuge kam zu Wort. Er berichtete von einem Autofahrer, der sich in einer Verkehrskontrolle mit einer der Kennkarten des Deutschen Reiches ausgewiesen hat. (Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.) Inzwischen war der fünfte Zeuge fertig und man studierte eine ganze Weile am Richtertisch den Inhalt der CD. Damit war die Zeugenbefragung erst mal beendet.
Die Richterin verlas einen Auszug aus der Webseite, das mit „Reichsminister des Inneren“ unterschrieben war. Zimmermann stritt ab, dass er das da eingestellt hat, weil er, so seine Aussage, keinerlei Zugriff auf die Seite hat.

Zimmermann stellte zwei weitere Anträge. Als erstes wollte er 3 Zeugen laden, die beweisen, wie sie die Kennkarten erhalten haben, nämlich in einem geschlossenen Brief, also nicht öffentlich. Des Weiteren wollte er den Inhaber der Webseite laden, was aber auf Grund dessen, dass dieser in den USA wohnt, kaum machbar ist.

Der Staatsanwalt hielt gegen den ersten Antrag, es gehe nicht darum, wie er diese Kennkarten verschickt hat, sondern dass er sie vorrätig gehalten hat.

Nach einer kurzen Pause wurden beide Anträge abgelehnt. Außerdem verlas die Richterin ein Schreiben, aus dem hervorging, das 60€ und weitere Zahlungen in die USA überwiesen wurden zu dem Hoster der Webseite.

Nun kam es zur Befragung der persönlichen Verhältnisse Zimmermanns. Ich will hier nicht zu sehr ins Detail gehen. Seine jetzige Tätigkeit ist Minister, dafür bekommt er aber kein Geld. Er lebt vom Einkommen seiner Frau. Außerdem werden die Auszüge aus dem Bundeszentralregister verlesen, dort sind vier Verurteilungen Zimmermanns eingetragen.
Zimmermann regte sich noch ein bisschen darüber auf, dass der Staatsanwalt behauptete, das Deutsche Reich existiert nicht mehr, die Richterin schloss die Beweisaufnahme.

Da Zimmermann als erstes Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hatte, durfte er auch als Erster das Schlusswort halten. Er verwies wieder mal auf den Teil des Urteils des Bundesverfassungsgericht von 1973, der den Reichsbürgern genehm ist und erklärt, dass dies die Grundlage seines Handelns ist. Außerdem sei das Hakenkreuz ja nicht überall verboten und die Dateien auf seinem Computer waren alle nur aus geschichtlichen Interesse gespeichert. Er beantragte, das Verfahren aufzuheben.

Der Staatsanwalt wies nochmal darauf hin, dass Zimmermann die Kennkarten vorgehalten hat und diese an verschiedene Personen verteilt werden sollten. Zimmermann hat damit einen substanziellen Beitrag geleistet, dass diese in Umlauf kommen. Das Hakenkreuz ist DAS Kennzeichen der nationalsozialistischen Bewegung, er kann auch keine Distanzierung vom NS erkennen. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat Zimmermann zusammen mit Rottengatter betrieben, auf der diese Hakenkreuze zu sehen sind. Außerdem entspricht die Proklamation auf der Webseite den Texten, die auf Zimmermanns Computer gefunden wurden. Das Schreiben, welches Zimmermann nach Berlin geschickt hat, kann als öffentlich betrachtet werden, da es von vielen Personen beim Empfänger gesehen werden konnte. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung sowie die Einbeziehung der Tatmittel. Außerdem soll Zimmermann die Kosten des Verfahrens tragen.

Völlig überraschend und unvorbereitet traf Zimmermann die Tatsache, dass er als Angeklagter das letzte Wort hat. Er verwies noch mal darauf, dass der Brief nach Berlin nicht öffentlich war, ansonsten stritt er alle Anschuldigungen ab. Das von ihm verwendete Kennzeichen sei nicht das Zeichen des Nationalsozialismus sondern ein Staatssymbol.
Er folgte die letzte Pause. Dabei kam es auch zu einer aus meiner Sicht lustigen Begebenheit. Zimmermann, Putzhammer und die drei Zaungäste standen plappernd zusammen. Als die junge Protokollantin in der Tür stand, unterhielten sie sich auch mit ihr. Ich konnte es mir nicht verkneifen, ihr einfach mal lächelnd mitzuteilen, dass der nette Herr Putzhammer erst vor drei Wochen in Erding wegen Beleidigung und unerlaubten Tragen der geschützten Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ verurteilt wurde, außerdem dass er dort seine Urkunde vom Innenminister des Deutschen Reiches präsentiert hat. Putzhammer schaute ziemlich säuerlich und warf mir das einzige vor, was ihm wohl einfiel. „Wir kennen sie schon, sie bezahlter Schreiberling.“

Es folgte die Urteilsverkündung. Schuldig in zwei Punkten, 200 Tagessätze á 15€. Na da kommt er ja noch gut weg, vorbestraft ist er sowieso. Das entsprach dem Urteil des Amtsgerichtes. Außerdem muss er einen Teil der Kosten des Verfahrens tragen, das dürfte teurer werden. Verurteilt wurde er für die Kennkarten mit dem Hakenkreuz und den Brief. Die Mitarbeit an der Webseite konnte man ihm nicht eindeutig nachweisen, darum spielte das keine Rolle in dem Urteil.

Es hat sich wiedermal gezeigt, dass die ganze schwachsinnige Argumentation mit dem Deutschgen Reich und was es da alles für Spinnereien gibt, irrelevant sind. Er kann ja Reichsbürger, Innenminister und all den Quatsch spielen, das verbietet ihm niemand. Aber es muss sich an die Gesetze des Landes halten, in dem er lebt, und das ist nun mal die Bundesrepublik Deutschland. Dass er abstreitet, dass diese existiert, spielt dabei keine Rolle. Die Richterin und der Staatsanwalt haben das sehr souverän abgehandelt, sie haben sich auf keinerlei Diskussionen dazu eingelassen. Ich erinnere nur an die Berufsbezeichnung „Innenminster“ von Zimmermann, über die die Richterin trocken antwortete „Wir nehmen das so in das Protokoll auf.“ Alle Versuche des Reichsbürgers, in der Hinsicht etwas zu erreichen, sind ins Leere gelaufen.

Ende nach 9 Stunden.

bookmark_borderPressemitteilung des Bündnis Dresden Nazifrei

Pressemitteilung

+++ Dresden Nazifrei ruft zur Teilnahme an „Rassismus Demaskieren“ Demo am 01.12. auf + Bündnis fordert verstärktes Engagement der Stadtspitze +++

Das Bündnis „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“ ruft dazu auf, sich an der Demonstration „Rassismus Demaskieren! Für grenzenlose Solidarität statt begrenztem Horizont und Nationalismus!“ zu beteiligen, die am Montag, dem 01. Dezember um 16 Uhr auf dem Schlesischen Platz in Dresden starten wird.

Dazu erklärt Bündnissprecher Silvio Lang:

„Es ist erschreckend zu sehen, wie jede Woche mehr Menschen an der PEGIDA-Demo in Dresden teilnehmen. Einer Demonstration, auf der entgegen aller Fakten so getan wird, als ob über das Asylrecht massenweise Kriminelle und Terrorist_innen nach Deutschland einreisen würden. Und das in einer Zeit, in der Geflüchtete aus Syrien und anderen Krisengebieten mehr als alles andere unseren Schutz und unsere Unterstützung benötigen. Umso wichtiger ist es, zu zeigen, dass in Dresden auch viele Menschen leben, die sich für ein weltoffenes Miteinander und für Verständigung einsetzen. Deshalb rufen wir diese Menschen dazu auf, an der Demonstration ‚Für grenzenlose Solidarität statt begrenztem Horizont und Nationalismus‘ teilzunehmen.“

Es sei, so Lang, sehr erfreulich, dass sich immer mehr Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen klar für eine Willkommenskultur und gegen Ausgrenzung positionierten. Die demokratischen Kräfte dürfen dabei aber weder in Reaktion auf PEGIDA anfangen, gegeneinander zu arbeiten – wie kürzlich die CDU-Stadtratsfraktion mit einer Pressemitteilung – noch reichen Positionspapiere auf lange Sicht aus: „Wir stimmen zum Beispiel zu, wenn die Oberbürgermeisterin in ihrer gemeinsamen Erklärung mit allen Stadtratsfraktionsvorsitzenden außer dem der FDP/FB schreibt, dass die Frage, wie wir mit Menschen in Not umgehen, die Nagelprobe für uns alle sei. Doch diese Nagelprobe kann die Stadtspitze nicht bestehen, wenn sie es bei schriftlichen Erklärungen belässt. Wir rufen alle Institutionen dieser Stadt, inklusive aller aufgeschlossenen Stadträte und auch der Oberbürgermeisterin dazu auf, klar Stellung zu beziehen. Nicht nur in Bürgerversammlungen oder Stadtratssitzungen, sondern auch beim Protest auf der Straße, denn Rassismus darf nirgendwo Raum zur Entfaltung überlassen werden.“, so Lang abschließend.

Pressekontakt: presse@dresden-nazifrei.com
Pressehandy: 01573-6872276

bookmark_borderHungerstreik von Flüchtlingen in München geräumt

Das Zeltlager der hungerstreikenden Flüchtlinge am Sendlinger-Tor-Platz wurde diese Nacht gewaltsam von mehreren Hundertschaften BePos und USK geräumt.

Die Asylsuchenden flüchteten bereits kurz vor Beginn der Räumung auf die umliegenden Bäume und verharrten dort mehrere Stunden.
Die anwesende Feuerwehr platzierte umgehend Sprungkissen unter den Bäumen und fuhr behelmte und mit Kletterausrüstung versehene Beamt_innen über die Feuerleiter zu den Flüchtlingen auf die Bäume – diese weigerten sich strikt, herunterzukommen. Das Geschehen dauerte bis tief in die Nacht an.

(Quelle: München Nazifrei – Netzwerk Aktion & Recherche bei Facebook.)

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Foto und weitere von Sascha Arnhoff bei Flickr.

Siehe vor allem auch bei Facebook Refugee struggle for freedom und bei Twitter refugee struggle.

Zeitungsberichte bei Süddeutsche und münchen.tv.