bookmark_borderDer Mensch, der Marek genannt wird, geht zur nächsten Polizeiwache und erklärt den Beamten, dass sie in Wirklichkeit nur die Mitarbeiter einer Firma sind.

#mussmanwissen
#fremdschäm
#reichsdeppen

Schaut es euch an, wenn ihr die 10 Minuten aushaltet. Ist echt kaputt.

Nehmen wir nur mal das als Beispiel:

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Für diese „Menschen“ ist es einfach nicht denkbar, dass nach 1949 in Deutschland (BRD) neue Beamten vereidigt wurden. Aber gut, die Reichsdeppen sind ja auch der Meinung, es würde die Bundesrepublik Deutschland nicht geben.

Nächster Quatsch:

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Richtig erkannt: „…Öffentliche Einrichtungen…“ Auf der Seite von UPIK findet man dann auch die Antwort auf die Frage: „Für wen kann eine D&B D-U-N-S® Nummer beantragt werden?“ Und da steht: „Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer“. Wieder mal für Reichsdeppen nicht nachvollziehbar, dass auch die Polizei ein Wirtschaftsteilnehmer ist. Die müssen ja auch Klopapier für ihre Dienststelle kaufen. Mit der DUNS-Nummer lässt sich das im Wirtschaftsverkehr vereinfachen. Merke: Nicht jeder, der etwas einkauft ist gleich eine Firma.

„Warum haben Sie einen Dienstausweis und keinen Amtsausweis?“ Nun, weil ein Polizist kein Amt ist sondern im Dienstverhältnis steht.

Öffentlicher Dienst:

Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst, auch: Staatsdienst, versteht man das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie Richtern, Soldaten und Rechtsreferendaren) und Tarifbeschäftigten (Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen). Das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst tätiger Personen wird als Dienstverhältnis bezeichnet.

Geltungsbereich: Deutsche Gesetze gelten innerhalb der Grenzen Deutschlands, soweit nicht explizit anders angegeben.

Der Polizist hat schon Recht. Das ist „Deppengeschwätz“.

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Der Mensch Marek hat noch nicht mitbekommen, dass die Alliierten hier schon lange nichts mehr zu sagen haben.

Der Mensch Marek hat so ein bisschen auf Schlafschaf getan, als ob er keine Ahnung hat. Fazit: Er hat keine Ahnung.

Mensch, Marek, Du bist nicht lustig, Du bist peinlich!

bookmark_borderWie Staatsleugner und Reichsbürger lügen (2) – Rundschreiben von Otto Schily

Ja man kann es ja mal versuchen. Derzeit geht, mal wieder, dieses Schreiben rum. Angeblich vom 14. Februar 2004, von dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily.

Otty Schily Rundschreiben BRD aufgelöst

Aus dem Inhalt:

(…) die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. (…) Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr. Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der als Diktatur regierten Staatssimulation namens „Bundesrepublik Deutschland“. (…)

In den Grenzen von 1937? Ja und unsere polnischen Nachbarn sagen da gar nichts dazu?

Nun ja, man muss schon ganz schön mit dem Klammersack gepudert sein, wenn man das glaubt. Tun aber tatsächlich manche.

Dumm-wie-Brot

Jeder, der halbwegs bei klaren Verstand ist, erkennt sofort, dass das eine armselige Fälschung ist. Aber manchen Reichsdeppen ist halt jedes Mittel recht.

Übrigens, ein Staat kann nicht einfach mal so erlöschen.

Wenn der Staat einfach so erloschen wäre, und mit ihm alle Gesetze, dann könnte man sich auch nicht auf den oft falsch verstandenen Artikel 146 berufen, der wäre dann nämlich auch weg.

Das angebliche Rundschreiben von Otto Schily ist eine Fälschung!

bookmark_borderFragen an Reichsbürger und Staatsleugner (BRD-GmbH, Friedensvertrag, etc…)

Es ist ja kein Geheimnis, das Reichsbürger und Staatsleugner rationalen Argumenten nicht zugänglich sind. Sie faseln einen permanent was von BRD-GmbH, nicht vorhandener Souveränität und fehlenden Friedensvertrag vor, und alle Ämter sind sowieso eine Firma. Kann man eine ihrer kruden Thesen doch widerlegen, dann packen sie gleich drei weitere noch unsinnigere Thesen aus. Alle natürlich mit langen YouTube-Videos garniert und von ihnen selber zweifelsfrei bewiesen. Und dann sagen sie, sie stellen ja nur ein paar Fragen.

Warum also den Spieß nicht einfach mal umdrehen und selber Fragen stellen? Entweder gleich viele auf einmal, oder eine nach der anderen, dass sie gar nicht zum Luftholen kommen.

Im Folgenden habe ich eine Liste von Fragen zusammengestellt, die man in einer Diskussion verwenden kann. Ich lege natürlich keinen Wert auf Vollständigkeit, würde mich aber freuen, wenn ihr mich korrigiert, oder noch besser, wenn ihr noch weitere Fragen beisteuert. Umso länger die Liste ist, umso besser. Denn eines habe ich bemerkt, wenn man Reichsdeppen mal eine Rückfrage stellt, die sie nicht in einem YouTube-Video erklärt bekommen, dann fangen sie ganz schön an rumzueiern oder blockieren einen, um einer weiteren Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Meine Lieblingsfrage ist übrigens, warum auf Kriegsgefangenenpost 4 Cent drauf sollen. 🙂

Man sollte immer darauf bestehen, dass sie das mit eigenen Worten erklären statt einem Link zu einem YouTube-Video.

Deutschland, besetzt?

  • Wer ist heute in Deutschland Besatzungsmacht?
  • Ist die Sowjetunion noch Besatzungsmacht oder ist das auf die einzelnen ehemaligen sowjetischen Teilrepubliken übergegangen? Wie wurde das aufgeteilt? Wo sind die Truppen dieser (ehemals sowjetischen) Besatzungsmacht? Wer organisiert die Belange dieser (ehemals sowjetischen) Besatzungsmacht heute?
  • Oder hat die Sowjetunion das Besatzungsrecht an die USA abgegeben, wenn ja wann und warum und zu welchen Bedingungen? Wie ist der Status für die französische und britische Besatzungsmacht?
  • Wo genau gelten die SHAEF-Gesetze heute noch? Und was ist heute mit den Besatzungszonen (französisch, sowjetisch), wo diese Gesetze von Anfang an nicht galten?
  • Wo und wann wurde die Festlegung der Farbe des Reisepasses im internationalen Völkerrecht geregelt? Wenn die Farbe Rot des deutschen Reisepass der Beweis dafür ist, dass Deutschland besetzt ist, sind dann die Staaten Schweiz, Türkei und Großbritannien ebenfalls besetzt, da auch diese einen roten Reisepass haben? Wenn ja, von wem? War die Sowjetunion besetzt? Ist die Russische Föderation besetzt? Wenn ja, von wem?
  • Wenn die US-amerikanischen Truppen und Stützpunkte in Deutschland Beweis für die Besatzung durch die USA sein sollen, sind dann die über 35 Staaten weltweit, in denen die USA Militärbasen haben, ebenfalls besetzt? Sind die Türkei und der Golfstaat Katar von den USA besetzt?
  • Sind die USA und Kanada von Deutschland besetzt, da dort deutsche Soldaten stationiert sind? Sind Afghanistan und die Türkei von Deutschland besetzt, da auch dort deutsche Truppen sind?
  • Wenn BRD & DDR nicht souverän waren bzw. es heute nicht sind, warum konnten sie dann als nichtsouveräne Staaten 1977-78, 1980-81, 1987-88, 1995-96 und 2011-12 nicht-ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat sein?
  • Nach der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August (Potsdamer Abkommen ist „…jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda (…) vorzubeugen“. Warum setzt die Besatzungsmacht dieses Abkommen nicht mehr durch?

Deutschland, eine Firma?

  • Wer ist Eigentümer der Firma BRD GmbH?
  • Wo bezahlt die BRD GmbH ihre Steuern und an wen?
  • Warum wurde für das besetzte Deutschland der Status einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht gewählt, wenn doch deutsches Recht durch die Besetzung gegenstandslos ist? Legitimation durch sich selber?
  • Wie konnte Deutschland als nichtsouveräner Staat am 15. Januar 1992 Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten anerkennen? Seit wann erkennen Firmen / GmbH andere Staaten an, wo dies doch ein völkerrechtlicher Akt ist?
  • Warum ist es der BRD GmbH gestattet, an internationalen Sportturnieren teilzunehmen? Können auch andere Firmen an Olympia oder der Fußballweltmeisterschaft teilnehmen?
  • Warum konnte Deutschland / die BRD bereits mehrfach (1958, 1961, 1964, 1967, 1970, 1974, 1978, 1983, 1988, 1994, 1999, 2007) den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehaben, wenn es eine Firma ist? Können auch andere Firmen diesen Vorsitz einnehmen?
  • Seit wann kann eine Firma / GmbH nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat sein?
  • Welche Funktion haben die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament? Dürfen auch andere Firmen Abgeordnete in das EU-Parlament als stimmberechtigte Mitglieder entsenden?
  • Ist es auch anderen Firmen gestattet, einen Kandidaten für das Amt des EU-Ratspräsidenten aufzustellen?
  • Wenn man eine GmbH gründet, die den eigenen Namen trägt, wird man dadurch automatisch als Person zu einer GmbH?
  • Warum wird ein Staat automatisch zu einer Firma, wenn er eine UPIK-Nr. hat, wo doch auf der Seite von UPIK steht, dass diese Nummer auch Ministerien und öffentliche Einrichtungen erhalten, wenn sie wirtschaftlich tätig sind?
  • Wie soll ein Staat Bundesschatzbriefe verkaufen, wenn er nicht wirtschaftlich tätig sein darf oder sonst automatisch zu einer Firma wird?
  • Warum hat die Schweiz (und diverse schweizer Behörden) eine Nummer im UPIK-Register? Ist die Schweiz auch eine Firma?

Kriegsgefangenenpost & Haager Landkriegsordnung

  • Wo ist geregelt, dass Kriegsgefangenenpost mit 4 Cent frankiert werden muss, obwohl sowohl die Haager Landkriegsordnung als auch der Weltpostvertrag, auf die man sich dabei beruft, ausdrücklich besagen, dass Kriegsgefangenenpost portofrei ist?
  • Warum dürfen deutsche Kriegsgefangene sich völlig frei (fast) überall in der Welt bewegen?
  • Welchen Einschränkungen unterliegen die deutschen Kriegsgefangenen und wo sind diese geregelt?
  • Nach Artikel 1 der Haager Landkriegsordnung müssen Angehörige der stehenden Heere Kombattantenabzeichen tragen. Welches Kombattantenabzeichen ist den deutschen Kriegsgefangenen heute vorgeschrieben a) im Inland, b) bei Auslandsreisen?
  • Warum nehmen deutsche Kriegsgefangene an Militäroperationen z.B. in Afghanistan oder Serbien teil, was ein Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung ist? Werden sie dazu gezwungen?
  • Laut Haager Landkriegsordnung sind Kriegsgefangene verpflichtet, ihren Dienstgrad anzugeben. Welchen Dienstgrad haben die Deutschen, die nie in einer Armee gedient haben aber Kriegsgefangene sind?
  • Nach Artikel 7 der HLKO hat „Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden,“ … „für ihren Unterhalt zu sorgen.“ Die Regierung welches Landes hat faktisch Gewalt über die Kriegsgefangenen in Deutschland?
  • Nach Artikel 8 der HLKO unterstehen Kriegsgefangene „den Gesetzen, Vorschriften und Befehlen, die in
    dem Heere des Staates gelten, in dessen Gewalt sie sich befinden“. Welches Heer hat faktisch die Gewalt über die deutschen Kriegsgefangenen?

Verfassung & Gesetze

  • Warum wird behauptet, eine Verfassung dürfte nicht Grundgesetz heißen, wenn doch schon im Wörterbuch der Gebrüder Grimm über „Grundgesetz“ steht: „gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere gesetze und rechtsverordnungen sind“?
  • Wo ist geregelt, dass eine Verfassung „Verfassung“ heißen muss, damit sie eine Verfassung ist?
  • Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 und die Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurden nicht „vom Volk in freier und geheimer Abstimmung beschlossen“, sondern vom Reichstag bzw. von der verfassunggebenden Nationalversammlung beschlossen. Waren diese Verfassungen damit ungültig? Waren das Deutsche Kaiserreich und die Weimarer Republik damit keine (souveränen) Staaten?
  • Wie war das mit der Meinungsfreiheit im Deutschen Kaiserreich, wenn in der Verfassung von 1871 diese Meinungsfreiheit nicht gewährt wurde? Was bedeutet es für die Meinungsfreiheit heute, wenn sich jemand auf die Verfassung von 1871 beruft?
  • Ist die Verfassung der USA ungültig, da diese nicht vom Volk in freier und geheimer Abstimmung beschlossen wurde? Ist die USA damit kein (souveräner) Staat?
  • Ist Großbritannien kein (souveräner) Staat, da dieses Land keine geschriebene Verfassung hat?
  • Wenn man staatliche finanzielle Forderungen ablehnt, weil die Gesetze dazu keine rechtliche Grundlage haben, werden dann auch staatliche Unterstützung und Leistungen (Hartz 4, Kindergeld, kostenlose Schulbildung, etc.) abgelehnt?
  • Bekommt man Rente, wenn ja, wer hat die entsprechenden Gesetze legitimiert und wann?
  • Wenn nach römischen Recht (Welches heute immer noch gelten soll), die Namen der Sklaven in Großbuchstaben geschrieben wurden (Siehe Personalausweis), warum wurden dann auch die Namen der Kaiser in Großbuchstaben geschrieben?

Zu aller Letzt

  • Wer hat ein Interesse daran, dass Deutschland besetzt bleibt und warum?

PS: Ihr Reichsbürger, Staatsleugner und Selbstverwalter, ihr dürft gerne sachlich in den Kommentaren hier antworten.

bookmark_borderIch zeig Dich wegen Beleidigung an, Du Wichser!

Habe ich mit der Überschrift Eure Aufmerksamkeit geweckt? Im Folgenden ein Gespräch, welches ich gestern bei Facebook mit einem rechten Reichsdeppen geführt habe. Anmerkungen von mir sind kursiv geschrieben, seinen Namen veröffentliche aus Datenschutzgründen nicht, ist mir aber bekannt. Seine Rechtschreibung ist genau so, wie sie da steht.

Reichsdepp: Antifa a********

Josef A. Preiselbauer: Wie meinen?

Reichsdepp: Pass mal ein bisschen auf meinem Freund in deinen Blogs beleidigst du mich persönlich massiv wenn ich rauskriegen wo du wohnst werde ich dich besuchen ansonsten bekommst du eine anzeige wegen beleidigung du Vollhorst

Josef A. Preiselbauer: Und wenn Du mich dann besuchst?

Reichsdepp: Dann lernen wir uns sehr gut kennen

Josef A. Preiselbauer: Ich nehme das mal als Drohung, ist gespeichert. Freue mich auf Deine Anzeige.

Reichsdepp: Wir hier eine Drohung raus liest ist ein bisschen dumm kannst du speichern bis zum Sankt Nimmerleinstag ich muss dich ja nicht persönlich besuchen da gibt es sehr viele im netz die dich auch gerne kennenlernen wollen die kommen dann alle im Winter nach der Arbeit wenn es dunkel ist

Josef A. Preiselbauer: Wo beleidige ich Dich eigentlich in meinem Blog? Werd mal konkreter.

Reichsdepp: Aber das ist mir alles klar wie man aussieht wie du muss man sich irgendwoher hervortun denn die normalen Menschen wollen wir zu einem in Züchtler nichts zu tun haben. Du tust mir leid einsamer kleiner dicker Mann. Leute beschimpfen und verspotten die noch die einzigen sind die auf unser Land schauen ist unterste Schiene ich hoffe das ist soviel refugees werden dass sie auch dir den kopf abschneiden und das wirst du erleben mein Freund. Gerade so unsympathen wie du sind dann als erstes dran

Josef A. Preiselbauer: Ok, keine Sorge, kurze Nachfrage in meinen Kreisen, ich weiß bereits, wer Du bist.

Reichsdepp: Steht ausschließlich mein name drauf du Horst. Hast du in deinen Kreisen von undankbaren und fetten kleinen Männer mit einem kleinen Penis der keine frauen bekommt und ein reiner komplex haufen ist nachgefragt

Josef A. Preiselbauer: Geht klar *** (Hier nenne ich seinen realen Namen, war leicht zu finden.)

Reichsdepp: Doch keine sehr gut weil mein Freund ich muss mich nicht verstecken mein Name stimmt du kasperl. Error doch keine so guten Quellen.

Reichsdepp: (Hier zeigt er mir ein Bild mit dem Logo des MC Hells Angels.)

Josef A. Preiselbauer: Haha, ich kenne paar Hells Angels, die finden Reichsdeppen zum kotzen.

Reichsdepp: Du bist nur ein Vollhorst mir bist du nicht aber kleiner Mann jeden Tag wichsen wenn man keine alte bekommt hässliche Menschen will man halt nicht und du weißt gar nichts du idiot außerdem würde ein Engal nicht ein wort mit dir reden mit solchen unter Menschen geben sich die nicht ab

Josef A. Preiselbauer: Wo hast Du Deutsch gelernt? Auf der Schule des Lebens?

Josef A. Preiselbauer: (Hier zeige ich ihm zwei Interneadressen mit Profilen von ihm.)

Reichsdepp: Was willst du du kleiner schwuler

Josef A. Preiselbauer: ICh weiß wer Du bist. Nun darfst Du mich anzeigen, wegen Beleidigung. Hast inzwischen genug hier abgelassen. Reicht für mich.

Reichsdepp: Was willst du kleiner fetter wicht

Josef A. Preiselbauer: Mach nur weiter. Ist alles gespeichert.

Reichsdepp: Speicher durch das ist alles was du kannst hilfloser kleiner Mann

Josef A. Preiselbauer: Ich zitiere dich mal: „Pass mal ein bisschen auf meinem Freund in deinen Blogs beleidigst du mich persönlich massiv wenn ich rauskriegen wo du wohnst werde ich dich besuchen ansonsten bekommst du eine anzeige wegen beleidigung du Vollhorst“. So, und nun denkst Du noch mal über die Wörter „Anzeige“ und „Beleidigung“ nach.. Alles klar?

Reichsdepp: Ja und und jetzt ich sehe dort keine Beleidigung ich sehe dort keine bedrohung mach doch mehr kannst doch du nicht du kleiner Mann mach dich wichtig dabei bist du ein nichts eine null. Also wie meinst du das ich vor so einem kleinen bett Bettnässer angst habe oder. .zeig doch an ich kann damit umgehen kann mich mit gesetzen bestens aus mein Freund es wird nie ein rechtskräftiges Urteil geben mangels Unterschriften. Und dann liest du am besten gleich gg 101 durch

Josef A. Preiselbauer: Reichsdepp halt… So, genug mit Dir gespielt. Hab noch einen schönen Tag, Du Reichsdepp.

Reichsdepp: Geh wichsen du volltrottel oder kauf dir eine Nutte eine normale Frau langt doch dich schmierigen arsch gar nicht an. Und auch darum gebildet grundgesetz ist reichsdepp du Vollidiot. Err. Ungebildet

Reichsdepp: Greisliger Sepp ist passender als preislsepp. Hier mal ein Beispiel zu Firma deutschland kannst dich auch ein bisschen spielen auf der seite und mal nachsehen was alles hier eine Firma ist du troll

Josef A. Preiselbauer: Und, Anzeige schon raus?

Reichsdepp: Geh wichsen kleiner Mann

Josef A. Preiselbauer: Es ist echt erstaunlich, was für ein niedriges Niveau Du hier an den Tag legst. Ist das normal bei Dir? Vermutlich schon. Dann war das mit der Anzeige wohl nur eine leere Drohung von Dir. Schade, hätte Dich gerne persönlich vor Gericht gesehen.

Reichsdepp: Was ist los mit dir du schwule f****. Hässlicher vogel

Josef A. Preiselbauer: Also inzwischen habe ich von Dir schon so viele Beleidigungen hier bekommen, dass ich ernsthaft über eine Anzeige von mir nachdenke. Dann würde ich Dich auch persönlich kennenlernen. Und wie sich Reichsdeppen vor Gericht aufführen, wo sie IMMER verlieren, das weiß ich ja gut. „grin“-Emoticon

Reichsdepp: Mach doch du vogel

Josef A. Preiselbauer: Ja, gerne.

Reichsdepp: Na dann ist ja gut

Josef A. Preiselbauer: Und, möchtest Du sonst noch etwas loswerden, oder kann ich das so sammeln und abgeben?

Reichsdepp: Kleiner dummer Mensch. Das kommt davon wenn Mütter die nachgeburt anstatt des kindes aufziehen.

Ab hier hat er mich bei Facebook blockiert. Ha ha!

bookmark_borderBerufungsprozess gegen den so genannten Reichsbürger
Peter Putzhammer in Landshut am 14. Juli 2015

Ich habe 5. November 2014 von dem Prozess gegen den so genannten „Reichsbürger“ Peter Putzhammer berichtet, heute gab es in Landshut die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.

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Es hieß: „Der Linksanwalt plant einige Überraschungen im Sinne unserer Weiterbildung.“ Nun ja, von Bildung kann man bei den Reichsdeppen ja kaum reden, bei YouTube und Schule des Lebens gibt es halt keine anerkannten Abschlüsse.

Übrigens stellte sich auch heraus, dass einer der Justizangestellten mein Blog und da speziell den Bericht aus Erding gelesen hat. Fand ich gut.

Aber zum Prozessbericht. Das Ganze fing schon mit Verspätung an, weil Putzhammer es nicht schaffte, pünktlich zu erscheinen. Er hatte wieder seine Frau oder Freundin und die Tochter dabei. Vor mir war eine Reihe mit Zuschauern besetzt, die mussten die Bank aber dann räumen, weil die nicht für Zuschauer gedacht war. Somit bekam ich einen Logenplatz. Putzhammer sah ganz schön fertig aus, läuft wohl alles nicht so optimal im Wolkenkuckucksheim Deutsches Reich.

Die Verhandlung begann, es waren der Richter, zwei Schöffen und der Staatsanwalt da. (Und eine Protokollantin) Der Richter fragte Putzhammer mehrmals, ob er der Herr Putzhammer sei, der meinte aber den Richter über die Unterschiede zwischen juristischer und natürlicher Person aufklären zu müssen und legte dann seinen Reisepass auf die Anklagebank. Ansonsten lief Putzhammer die ganze Zeit nur rum. Dann fragte er den Richter noch, ob dieser für Menschen zuständig ist und verteilte anschließend Briefkuverts mit unbekannten Inhalt an den Richter und die Schöffen. Der Staatsanwalt bekam keines von ihn, Putzhammer erklärte, das muss der Staatsanwalt so wissen. Nach noch ein bisschen Rumgepose von ihm meinte er dann, er geht jetzt und verlies damit den Verhandlungssaal. Seine Fans klatschten ihm laut Beifall hinterher. Ein Zuschauer belehrte von hinten noch den Richter, dass das nicht „Herr Putzhammer“ sei, sondern der „Mensch Peter“.

Es folgte eine Pause, in der sich das Gericht zu Beratung zurückzog. Putzhammer selber war nicht sehr konsequent mit seinem Abgang und stand mit einigen seiner Fans im Vorraum herum. Währenddessen meinten einige der anwesenden Reichsdeppen die Justizangestellten und den Staatsanwalt zu belehren, wie das wirklich läuft in unserem Land. Sie glauben offensichtlich, nach 2 Stunden Studium bei YouTube wissen sie besser Bescheid als Leute, die Jura studiert haben. Dabei schafften sie es in ihrer Unfähigkeit sogar, die Justizangestellten als Polizisten zu bezeichnen. Nachdem die Reichsdeppen auch noch anfingen, dass das ein nationalsozialistisches Gericht ist, drohte der Staatsanwalt mit Anzeige.

Nach der Pause ging es weiter, Putzhammer war auch wieder da. War ja auch klar, er braucht die Bühne zur Selbstdarstellung. Wenn er jetzt allerdings noch was sagte, dann waren das kurze Sätze, die er laut Richtung Richter bellte, wie „Ich bin der höchste Souverän hier“. Dem Richter zeigte er ein Schriftstück, anscheinend eine seiner Ernennungsurkunden, und meinte dann, vom Richter berührt gilt als vom Richter angenommen. Typisches Reichsdeppenrechtsverständnis halt.

Inzwischen stand auch richtige Polizei im Gerichtssaal. Putzhammer wollte mal wieder gehen, das wurde ihm aber deutlich verwehrt. In der Diskussion mit der Polizei stellte sich auch seine Frau / Freundin mit dem Kind auf dem Arm neben ihn. Hierbei wurde auch deutlich, wie Putzhammer das Kind für seine Zwecke benutzte, eine ziemlich widerwärtige Tour von ihm.

Zwischendurch hat er auch mich persönlich mal angequatscht: „Dass Ihr auch schön so richtigen Mist schreibt!“. Aber gerne doch!

So ging das Theater eine ganze Weile weiter. Die Verhandlung sah so aus, dass der Richter vorne ruhig sein Ding durchzog, verschiedene Sachen verlas und ab und an eine Frage an Putzhammer richtete, die dieser ignorierte und stattdessen seine Sprüche abließ. Das sei ein Militärgericht, bla, bla, bla… Das reichsdepperische Publikum wurde auch immer lauter, vom Richter verstand man die ganze Zeit praktisch nichts. Der Richter forderte dann einen der Justizangestellten auf, von einer Person die Personalien aufzunehmen, darauf rief Putzhammer, alle sollen ihre Ausweise zeigen. Und dann natürlich auch der übliche Mist von hinten, der Richter solle seinen Amtsausweis zeigen, das UCC wird übergangen, die Alliierten werden übergangen, und wieder bla, bla, bla… Zwei Personen stachen dabei besonders raus.

Zwischendurch wollte Putzhammer auch wieder irgendwas von mir, aber egal. Der Richter sagte ihm im Fortgang der Verhandlung, er darf was sagen, er muss aber nicht, Putzhammer ignorierte das wie gehabt. Dann machte er tatsächlich ein Fenster auf und rief raus, dass er hier gefangen gehalten wird und raus will.

Zweimal meinte er zur Protokollarin und anschließend zu den Zuschauern, dass er die Verhandlung als geschlossen erklärte und die Staatskasse „oder wer auch immer“ die Kosten zu tragen habe. Und er erklärte dem Richter, dass dieser vollumfänglich privat haftet, die Schöffen ebenfalls und der Richter die Schöffen ins offene Messer laufen lassen würde.

Währenddessen zog der Richter in erstaunlicher Ruhe die Verhandlung weiter durch, zwischendurch verlas auch der Staatsanwalt die Anklage am Richtertisch. Putzhammer, der zwar (nun gezwungenermaßen) anwesend war, beteiligte sich weiterhin nicht an der Verhandlung, was aber auch sein Recht ist. Er kann ja auch die ganze Zeit als Angeklagter schweigen. Ach hätte er es doch mal nur getan…

Dann kam er auf die Idee, dass er eine rauchen will. Das tat er natürlich lauthals kund. Er fragte, wer eine Zigarette für ihn hat, die wurde ihm auch angeboten und sogar ein Feuerzeug. Nur mit viel Einsatz konnte ihn seine Frau / Freundin davon abbringen, sich im Gerichtssaal eine anzuzünden. Ehekrach light.

Kurz darauf wurde er mal wieder laut in Richtung Richter, seine Frau ebenfalls, aber worum es ging, das konnte man nicht verstehen. Dafür war der Lärm hinter mir bei den Reichsdeppenfans zu groß. Eine Zuschauerin, die schon die ganze Zeit penetrant nervte, erklärte von hinten was von NS-Gesetzen und dass die in Deutschland nicht erlaubt sind und sie ein Militärgericht anrufen müsse. Keine Ahnung, in was für einer Wahnwelt sie lebt.

So ging das eine ganze Weile weiter, während der Richter vorne mit ruhiger Stimme arbeitete. Dann zog sich das Gericht wieder zur Beratung zurück.

In der Pause das gewohnte Spiel.

Am Ende kam es tatsächlich nach weniger als zwei Stunden zu einer Urteilsverkündung. Die Berufung wird verworfen. Es gab für den Herrn Putzhammer 7 Monate Haft, ausgesetzt zu Bewährung. Revision ist zugelassen. Der Richter belehrte ihn noch, dass er dran denken soll, dass das nur Bewährung ist und erklärte ihm seine Rechte. Nicht, dass das Putzhammer interessiert hätte, aber auch für ihn gilt der Rechtsstaat. Unabhängig davon, ob er den anerkennt oder als nicht existent betrachtet.

Putzhammers Schlusswort, nach der Verhandlung, war: „Das einzige Gute an der BRD ist die üppige Ausstattung mit Laternenmasten“.

Anmerkung: Derzeit habe ich einen Widerspruch in den Urteilen, den ich noch nicht auflösen kann. (Bei dem Krach der Leute hinter mir konnte man nicht viel verstehen.) In der Verhandlung am 4.11.2014 bekam Putzhammer 120 Tagessätze. Jetzt, in der Berufungsverhandlung, wurde die Berufung verworfen und er bekam, bzw. es blieb bei 7 Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Das passt so also nicht. Wie es zu den unterschiedlichen Strafen kommt, versuche ich noch zu klären.

Dank bei der Ausarbeitung dieses Berichtes geht auch an Peter-Franz Graf von Schwerin, mit dem ich gemeinsam dort war und der diesen Bericht auf Fehler abgeklopft hat.

bookmark_borderManchen Reichsdeppen ist wirklich nichts zu blöde!

Momentan macht im Irrenhaus Facebook dies die Runde:

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Ach, im Ernst jetzt? Deutschland hat keinen Schlüssel? Was ist dann mit „000“? Schauen wir doch mal in die Originalquelle beim Statistischen Bundesamt.

Da steht in der Tat für Deutschland „000“. Und für die Bundesländer „001“-„016“. Ja selbst im Text steht dort: „Eine Ausnahme bildet Deutschland mit der Schlüsselnummer Null.“ Nun, das könnte man natürlich verstehen, aber was ein richtiger Reichsdepp ist, der verweigert sich natürlich jeglicher Logik.

So wie auch hier, auf pravda-tv.com, was übrigens nichts mit der Prawda zu tun hat.

Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

(…)

Ach ja? Was für eine sinnentstellende Fälschung. Das ist sogar manchen Reichsdeppen ZU blöde. Aus einem Kommentar unter dem Artikel:

Sorry, aber das ist bullshit. Wenn ihr keine Ahnung von Rechtsanwendung, Urteilen etc. habt oder nicht lesen könnt/wollt, dann solltet ihr so einen Käse nichtr verbreiten. In dem Urteil steht eindeutig (und ich zitiere) “Das Gesetz […] ist insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig, als […] die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechtes durchbrochen werden.” Es geht hier nicht um den Einigungsvertrag als Ganzes und dieser wird auch nicht als solcher für nichtig erklärt. Das Schlüsselwort ist “INSOWEIT”.

Und dann wäre da noch dieser Spinner:

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Aber das Thema hatte ich ja erst vor paar Tagen.

Tschüss.

bookmark_borderWie man Kommissarischer Reichskanzler wird

Wir wissen ja, die Reichsdeppen haben oftmals ein sehr mangelhaftes Verständnis von Gesetzen und Verordnungen, was sie aber nicht davon abhält, sich als die Experten zu meinen. Ein schönes Beispiel, anlässlich es Todes des „Reichskanzler“ Wolfgang Gerhard Günter Ebel, findet man in Reichlings Blog. (Hervorhebung von mir.)

(…) 1985 machte er zum ersten Mal auf sich aufmerksam. Durch langes Nachdenken kam er zu der Erkenntnis, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbesteht, aber nicht handlungsfähig ist. Um die Handlungsfähigkeit des Reiches wieder herzustellen, bat er die US-Hauptquartier in Berlin, ihn zum Beauftragten für das Deutsche Reich zu ernennen. Die USA kam diesem Wunsch auch innerhalb von 21 Tagen, durch Nichtbeantwortung, nach. Ebel machte sich nämlich das Einschreiben-Rückschein-Verfahren zu nutze und verwies auf eine Order der Berlin-Kommandentura der Alliierten, wonach Anträge als angenommen gelten, wenn ihnen von den Alliierten nicht innerhalb von 21 Tagen widersprochen wird. Keiner seiner Anträge wurde abgelehnt. Ebel schickte seine Anträge per Einschreiben/Rückschein an das US-Hauptquartier, und nach drei Wochen war sein Antrag nach einer Ansicht angenommen.


Dass es in dieser BK/O nur um die Übernahme bundesdeutscher Gesetze durch das Berliner Abgeordnetenhaus in einem vereinfachten Verfahren ging, interessierte Ebel nicht.


Ein Jahr danach, 1986, ließ er sich von den USA auf gleiche Weise mit Kommissarischen Reichskanzler ernennen. Er bildete auch recht bald schon eine, von den Amerikanern im Einschreiben-Rückschein-Verfahren, genehmigte Reichsregierung und ein Reichsgericht. (…)

bookmark_borderDie bittere Wahrheit über Deutschland

Deutsch-Russische Bruderschaft

Die bittere Wahrheit über Deutschland

Veröffentlicht von ddbagentur am 17. Januar 2015

Deutschland / Preußen

Die Sache ist einfach. Am 14.4.1945 begann offiziell das Besatzungsstatut der Sowjetunion über Polen und Weissrussland und endet am 15.4.2015 und es muss Krieg her damit dort nicht ein handlungsfähiges Deutsches Reich mit D-Mark als Währung entsteht wenn das Besatzungsstatut mangels Verlängerung ausläuft, weil NUR die nicht mehr existente Sowjetunion den “Besatzungsvertrag” verlängern darf.

Polen und Teile Weissrusslands wird automatisch die D-Mark am 15.4.1990 erhalten und auf Weisung von Russland kann auch die DDR in die Ostgebiete eingegliedert und voll soiverän werden. Putin braucht nur abwarten.

Es reicht wenn Putin, Frankreich das russische Mandat entzieht – dann muss die BRD das Volkseigentum der DDR in D-Mark sofort erstatten und gleichzeitig alle Verträge, alle Altschulden der BRD voll ausgleichen und den Haushalt der Ex-DDR zum 18.7.1990 vollständig rückwirkend ausgleichen, abzüglich der Schulden an diesem Tag – das sind lächerlche 6Mrd D-Mark dazu kommen alle Steuereinnahmen ab 18.7.1990 0:00 über die NUR die Volkskammer oder Russland als Vormund notstandsrechtlich einen neuen Haushaltsplan machen darf. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist wegen Firmenkonstrukt nur die Bannmeile und der Persönlichkeitsbereich eines Personalausweisinhabers. Das ist die Täuschung die gemacht wird.

HABEN SIE DAS HAUPTPROBLEM DER BRD JETZT VERSTANDEN!!!

Warum ist das so?

Auf der Karte des kaiserlichen Staates gibt es nur das Deutsche Reich und dann Russland. Das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland steht im Kaiserreich (siehe RuStaG UND Ausfertigungsdatum des StaG) Die Bundesrepublik Deutschland ist NICHT Rechtsnachfolger des Kaiserreiches sonder der Weimaer Republik – das ergibt sich aus der Grenziehung des Grundgesetzes. Die Gebietskörperschaften des Kaisers sind kein Bundeseigentum und auch nicht pfändbar, WEIL der Kaiser nie Krieg geführt hat, außer seine Bündnisverpflichtungen zu Österreich zu erfüllen. Mehr hat er nicht gemacht. Die Weimaer Republik ist illegal gegründerter Feindsstaat zum Kaiserreich und von dort kann NIEMALS ein Reichsverweser kommen. Die Feidnliche Übernahem ist mit Hilfe des Notstandsrecht des Kaisers nicht möglich. Die BRD kann also MAXIMAL unter Vortäuschung einer kaiserlichen Wahl in die Rechte und Pflichten eines Notstandsleiters eintreten. Das heisst sie hat keine Amtsgewalt sondern nur das Recht der Anwehr einer unmittelbaren Gefahr für den Staat.

Die einzige “Gefahr” ist der Kampf gegen ein selbst erzeugtes “Rechts”, also gegen sich selbst, denn im Kaiserreich gabs kein “Rechts”, gab es keine Parteien und kein Frauenwahlrecht und kein Wahlrecht unter 25 – folglich sind sie NIE Reichsverweser gewesen und ein Entlastung des Notstandsleiters kann NIE passieren, als nie rechtens werden, weil erst ein neuer Reichsverweser durch das Volks gewählt werden muss und dieser erteilt keine Entlastung, also haftet der Notstandsleiter privat unbeschränkt ohne Privatinsolvenz – aus die Maus.

Der feuchte Traum der rot-grünen Koalition ist also, wie sie selbst sagen. Das Frankreich bis zur Elbe reicht und auf der anderen Seite Polen ist. Das funktioniet aber nicht wenn kein Krieg kommt.

Warum?

Frankreich übt das aktive Mandat der Ex-DDR von zaristischen Russland aus – wichtig – nicht von der Sowjetunion – aber eben auch unter der Maßgabe der Einhaltung rechtstaatlicher Verhältnisse und diese haben wir nicht aus diesen Grund funktioniert die Anfechtung der Staatsangehörigkeit nach GG Artikel 116(1) und Gültig der ZPO bei der Wahlprüfung, was die DPFW.EU gegenüber dem Bundeswahlleiter anlässich der Europawahl vorgetragen und eingfordert hatte. Der Bundeswahlausschuss ist nämlich gegenüber sich selbst befangen – deswegen hat der Bundeswahlleiter und der Verwaltungsrichter gegen das Wahlgesetz verstoßen, weilches die ZPO fpr das Verfahren festschreibt – siehe Wahlgesetzgebung.

Wer Bescheid weiss, hat auch im Hinterkopf, dass der Einigungsvertrag 1991 wieder aufgehoben wurde.

Die BRD greift über das französische Mandat auf die Ex-DDR indirekt zu weil die Ex-DDR sich nicht wehrt und nicht weiss, dass sie nach Abzug der sowjetischen !!! Truppen bereits im Notstandsrecht des kaiserlichen Staates steht, aber dieses Recht nicht einfordert – sonst wäre das Spiel aus.

WICHTIG: Die Ex-DDR hat juristisch immer noch die D-Mark, aber es gibt niemand der sie austeilt.

MERKE: Die Verträge der Volkskammer zru Einführung der D-Mark haben bis heute volle Gültigkeit. Die Volkskammer wurde NICHT aufgelöst weil dazu ein Volksentscheid nötig wäre. Ebenso wurde die Volksarmee und die Volkspolizei NIE aufgelöst. Aus diesem Grund hatte man Panik vor dem DPHW, welches die Rechtsgrundlagen der Volkspolizei genutzt hat und das ist möglich.

Man hat also einfach nicht wieder zur Volkskammer eingeladen, um neu zu wählen und den Leuten erzählt sie seien seit 1990 Teil der Bundesrepublik Deutschland – das stimmt aber nicht.

Die Bundesrepublik hat auchnur Zugriff auf Menschen die freillig einen Personalausweis haben, nicht auf Menschen die nur den Reisepass haben.

Sie täuschen also ihr eigenes Wachpersonal über den rechtlichen Status der Bewohner der Ex-DDR zum Stichtag 18,7.1990 0:00Uhr bis heute –

Glaubt ihr ernsthaft, dass die Polen die angebotene D-Mark per 15.4.2015 ablehnen wird und ebenso das Recht ablehnen die Goldreserven des Kaiserreiches zurückzufordern – die sind doch nicht blöd!

Ebenso wird Putin es nicht versäumen die DDR aufzuklären sobald das Mandat Frankreichs gelöscht wird und er wird auch eine Schutztruppe in die Ostsee entsenden. soviel ist sicher, weil das Deutsche Reich mit Russland einen Friedensvertrag bereits hat – den Friedensvertrag von Brest Litwosk.

Also Game over

Gefunden im Irrenhaus Facebook. Nun wisst ihr Bescheid, ja?

Nein?

Gut, weil der obige Text ist einfach nur bekloppter Reichsdeppenschwachsinn. 😀

bookmark_borderWurde das Grundgesetz und damit die BRD am 17. Juli 1990 gestrichen?

Kurze Antwort: Nein.

Kurze Fassung: Reichsdeppen sind der festen Überzeugung, der amerikanische Außenminister hätte am 17. Juli 1990 den Artikel 23 des GG und damit das gesamte GG aufgehoben und (ola!) damit die gesamte BRD einfach so gestrichen. Hat nur irgendwie niemand gemerkt. (Manche der Reichsdeppen reden auch vom 17. Juni oder 17. September, das kommt halt davon, wenn jeder nur von jedem abschreibt.)

Die Aufhebung des Artikel 23 (Nicht am 17. Juli 1990!) durch den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)“ diente dazu, dass keine weiteren Gebiete dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten können und somit einer Gebietserweiterung Deutschlands verfassungsgemäß ausgeschlossen werden konnte. Mit Polen wurde später extra noch mal im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ vom 17. Juni 1991 die polnische Westgrenze abgesichert.

Doch betrachten wir das Thema mal ausführlicher.

Behauptung

Im Internet trifft man immer wieder auf die Behauptung, während der Verhandlungen zum 2+4-Vertrag in Paris habe der damalige US-Außenminister James Baker Art. 23 des Grundgesetzes am 17. Juli 1990 aufgehoben. Damit sei am 18. Juli 1990, also am darauffolgenden Tag, die Bundesrepublik Deutschland erloschen gewesen, da das Grundgesetz mit der Aufhebung dieses Artikels seinen Geltungsbereich verloren habe.

So ist zum Beispiel in einem nicht ganz unbekannten Weblog zu lesen:

Das „Grundgesetz für die BRD“ ist seit der durch die USA befohlenen Streichung des alten Art. 23, der den Geltungsbereich festlegte, erloschen.

Am 17.Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juli 1990 0.00 h gestrichen ist.

Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Das ist nur eine der vielen Fundstellen für diese Behauptungen. Eine Google-Suche fördert noch zahlreiche weiteren Stellen zu Tage.

Und andere wiederum berufen sich darauf, wenn sie Bußgeldbescheide nicht anerkennen wollen, wie man hier nachlesen kann.

Der (ehemalige) Artikel 23

Was sagte dieser Artikel denn nun aus.

Es handelt sich um die alte Fassung dieses Artikels, wie sie von 1949 bis zum 3.10.1990 Bestand hatte, und er lautete:

Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Es wird darin aufgezählt, in welchen Ländern das Grundgesetz bei dessen Verabschiedung gegolten hat; wie wir wissen, konnte es nicht in ganz Deutschland gültig sein.

In Satz zwei ermöglichte der Artikel den Beitritt weiterere Teile Deutschlands nach deren Beitritt. Die Aufzählung wurde nicht als abschließend angesehen. So ist das Saarland am 1.1.1957 dazugekommen, aber ist es erwähnt worden? Ich kann es nicht finden. Aber es ist dennoch Teil der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz gilt auch dort.

Dann sind Länder benannt, die nicht mehr existieren, weil sie zusammengelegt worden sind. Aus Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde 1952 das Bundesland Baden-Württemberg. Aber wegen dieser Zusammenlegung wurde Art. 23 GG nicht geändert.

Die Aufzählung der Länder darin war eine Momentaufnahme für das Jahre 1949.

Das Grundgesetz sollte danach auch in Groß-Berlin gelten. Berlin war eine geteilte Stadt. Im sowjetischen Sektor kam es nur zur Geltung. Und die Geltung im Westteil der Stadt wurde von den Alliierten mit allerhand Vorbehalten belegt, so dass man von einer Geltung dort nicht sprechen konnte. Diese Vorbehalte sind am 3.10.1990 weggefallen.

In seinem berühmten Urteil zum Grundlagenvertrag stellte das Bundesverfassungsgericht 1973 fest

„Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).“

Art. 23 ist also vor allem eine Beschränkung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.

In einem Gesetz und auch in einer Verfassung muss kein Geltungsbereich angegeben werden, wenn die betreffende Vorschrift im gesamten Staatsgebiet gelten soll. Und dies war nun mal 1949 für das Grundgesetz nicht der Fall gewesen.

Paris, 17. Juli 1990

Jetzt spielt in den Behauptungen der Reichsdeutschen der 17. Juli 1990 eine sehr große Rolle. An jenem Tag soll doch James Baker, US-Außenminister, den Art. 23 GG aufgehoben haben.

Das Grundgesetz wurde 1949 noch von den Westalliierten genehmigt. Den Deutschland war ja ein besetztes Land. Diese Besetzung wurde mit dem Deutschlandvertrag im Mai 1955 beendet, die Bundesrepublik Deutschland erhielt ihre Souveränität zurück, mit Ausnahme für den westlichen Teil Berlins. Auch bei Angelegenheiten der Wiedervereinigung wollten die Alliierten noch gefragt werden.

Grundgesetzänderungen wurden von diesem Zeitpunkt an nicht mehr von den Alliierten genehmigt. Sie hatten nicht mehr das Recht dazu. Und daher konnte James Baker auch keinen Artikel des Grundgesetzes mit einem Federstrich aufheben.

Aber was war denn am 17. Juli 1990 wirklich in Paris passiert? Im 2+4-Vertrag ist nichts darüber zu finden. Aber Wikipedia tut uns einen sehr großen Gefallen und verlinkt auf die Seite.

Hier können die Protokolle und zahlreiche andere Dokumente nachgelesen werden.

Ich hab mich mal auf die Suche nach dem17. Juli 1990 gemacht. Und ich hab dort sogar etwas gefunden.

Da findet man so nette Texte wie diesen:

17. Juli 1990, Quelle: SZ 17.7.90

Neue Runde der Zwei-plus-Vier-Gespräche
Meckel erwartet Einigung mit Polen
Befriedigende Antwort auf Warschaus Bedenken angekündigt

deu. Berlin (Eigener Bericht) – DDR-Außenminister Markus Meckel hat sich vor dem dritten Treffen der Außenminister der Bundesrepublik, der DDR und der vier Besatzungsmächte, den sogenannten Zwei-plus-Vier-Gesprächen, optimistisch darüber geäußert, daß Polen eine befriedigende Antwort auf seine Besorgnisse wegen der deutschen Vereinigung erhalten wird. Die polnische Regierung möchte eine völkerrechtliche Garantie der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens möglichst am Tag der deutschen Vereinigung. Auf jeden Fall solle die Garantie in zeitlicher Nähe zum Abschluß der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen gegeben werden. Diese regeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung. Alle Fragen. die Polen betreffen, werden im Mittelpunkt des Zwei-plus-Vier-Treffens in Paris stehen. Dazu wird auch der polnische Außenminister Skubiszewski in die französische Hauptstadt reisen.

Im DDR-Außenministerium hat man aufmerksam registriert, daß sich die polnische Regierung von den Stimmen aus dem eigenen Lande distanziert hat die in den vergangenen Tagen einen Grenzvertrag noch vor der Vereinigung Deutschlands gefordert hatten. Das ist aus Sicht der Bundesrepublik und auch der DDR rein rechtlich nicht möglich. Ein abschließendes völkerrechtliches Dokument wie die Grenzerklärung muß vom künftigen gesamtdeutschen Parlament ratifiziert werden. Im Juni hatten Bundestag und Volkskammer jeweils eine Erklärung verabschiedet, derzufolge beide Parlamente die Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenzlinie zwischen Deutschland und Polen betrachten. Weder Bundestag noch Volkskammer können jedoch für das vereinigte Deutschland Erklärungen abgeben. Daher kann das Papier juristisch nur als Absichtserklärung verstanden werden.

Ein Grundlagenvertrag zwischen dem vereinigten Deutschland und Polen soll dem Grenzvertrag folgen. Darin soll beispielsweise die Behandlung der deutschstämmigen Minderheit, die in Polen lebt, geklärt werden. Die Bonner Regierung würde gern Grenz- und Grundlagenvertrag gemeinsam beschließen. Polen befürchtet aber, daß dadurch auch die endgültige Festlegung der Grenze immer weiter verschoben werden könnte. Sie bevorzugt deshalb die Trennung der Verträge. Um bei der Oder-Neiße-Grenze ganz sicher zu sein, schlug Polen sogar vor, bis zur völkerrechtlichen Grenzanerkennung die Rechte der Alliierten auf deutschem Boden aufrechtzuerhalten, auch wenn Deutschland schon vereinigt sein sollte.

Die DDR unterstützt Polen zumindest tendenziell in dieser Vorgehensweise. In Ostberlin ist man der Meinung, erst solle die Grenzfrage eindeutig gelöst werden, dann könnten Deutschland und Polen als souveräne Staaten über die übrigen Probleme reden. Aus dem DDR-Außenministerium verlautete, Ostberlin habe bei der Angelegenheit eine gewisse Vermittlerrolle zwischen Bonn und Warschau übernommen. Dazu paßt auch das überraschende Treffen Meckels mit dem französischen Außenminister Dumas am Montag. Die Franzosen gelten als Befürworter der polnischen Vorschläge.

Deutsche Presseberichte, nach denen Polen zudem eine Änderung der Artikel 23 und 116 des Grundgesetzes vor Abschluß der Zwei-plus-Vier-Gespräche verlangt, fanden keine Bestätigung. Das polnische Außenministerium erklärte am Montag, Warschau wolle sich keineswegs in die Verfassung eines Nachbarlandes einmischen. Man erwarte aber, daß nach der Vereinigung die überflüssig gewordenen Artikel geändert werden, die den Beitritt deutscher Gebiete zur Bundesrepublik regeln und sich indirekt auf die Grenzen von 1937 beziehen.

Man beachte den letzten Satz. Polen, das angeblich von Genscher gedrängt worden ist, auf der Oder-Neiße-Linie zu bestehen, erwartet von Deutschland, dass nach der Wiedervereinigung die überflüssig gewordenen Artikel geändert werden, die den Beitritt deutscher Gebiete zur Bundesrepublik Deutschland regeln und sich indirekt auf die Grenzen von 1937 beziehen. Dies war also ein polnischer Wunsch gewesen.

Weiter erfährt man

17. Juli 1990, Quelle: Albrecht 101-108

Paris – Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz
Vorfeld zu Paris

Polen wollte SU Truppen in der DDR solange Wiedervereinigung Risiken mit sich brachte
Polen hatte gefordert, die BRD solle alle Forderungen nach den Grenzen von 1937 im GG und Bundesverfassungsgericht, … streichen

James Baker hat an diesem Tag natürlich auch etwas gesagt.

17. Juli 1990, Quelle: AMERIKA DIENST 28/90

DEUTSCHLANDPOLITIK

18. Juli 1990

BAKER: VEREINIGTES DEUTSCHLAND IN GREIFBARE NÄHE GERÜCKT

Erklärung des Außenministers bei den Pariser Zwei-plus-Vier-Gesprächen

PARIS – (AD) – Außenminister Baker zufolge sind ein Vereinigtes Deutschland und ein stabiles Sicherheitsumfeld für Europa jetzt „in greifbare Nähe gerückt“.

In der Abschlußerklärung zum Zwei-plus-Vier-Ministertreffen in Paris verlieh Baker am 17. Juli 1990 seiner Erwartung Ausdruck, daß die Vereinigten Staaten und die anderen vier Mächte beim Jahrestag des vor sechs Monaten abgehaltenen Treffens in Ottawa, bei dem der Zwei-plus-Vier-Prozeß eingeleitet wurde, „ein vereinigtes, demokratisches und souveränes Deutschland begrüßen werden, das einen wertvollen Beitrag zur Förderung und Erhaltung eines ungeteilten und freien Europas leistet“.

Nachfolgend veröffentlichen wir die Ansprache von Außenminister Baker im Wortlaut.

Vor rund sechs Monaten haben wir den Zwei-plus-Vier-Prozeß in die Wege geleitet. Es war ein neuer Prozeß, den neuen Zeiten angepaßt. Unsere Zielsetzung war ehrgeizig. jedoch keineswegs zu hochgesteckt für dieses neue Zeitalter europäischer Hoffnung und Freiheit. Unser Ziel war die Erleichterung der friedlichen und demokratischen Vereinigung Deutschlands und die Aussöhnung Europas. Heute sind wir diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen.

Wir halten das zur Beendigung unserer Arbeit erforderliche Tempo und verwirklichen unser Ziel – die Aufhebung der Rechte und Pflichten der vier Mächte sowie die Gewährung der vollen Souveränität für Deutschland zum Zeitpunkt der Vereinigung im Jahr 1990. Vor nur sechs Wochen hat Präsident Bush Präsident Gorbatschow beim Washingtoner Gipfeltreffen neun Punkte vorgelegt, in denen unsere feste Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht wird, die legitimen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Sowjetunion anzusprechen.

Vor zwei Wochen haben die NATO-Mitgliedstaaten in London eine Erklärung verabschiedet, die diese Absicht in Anweisungen umsetzte – spezifische Verpflichtungen, um dem Osten zur Seite zu stehen, die Verteidigungsdoktrin und Strategien der NATO zu modifizieren und schrittweise neue KSZE-Institutionen für ein Europa aufzubauen, das sich des Friedens und der Freiheit erfreut.

Am 16. Juli 1990 haben sich die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion in Stawropol auf acht Punkte geeinigt, die uns gestatten, die Rechte der vier Mächte zum Zeitpunkt der Vereinigung aufzuheben – die volle Souveränität Deutschlands und uneingeschränkten Vorrechte gemäß der Schlußakte von Helsinki wiederherzustellen – und damit eine solide Grundlage für europäische Sicherheit und Stabilität zu schaffen.
Heute kommen wir mit unserem polnischen Kollegen, Außenminister Skubiszewski, in Anerkennung des besonderen Interesses zusammen, das wir alle an der Sicherstellung der Gültigkeit der polnisch-deutschen Grenze haben. Alle stimmen darin überein, daß ein vereinigtes Deutschland aus der Bundesrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin bestehen wird – nicht mehr und nicht weniger. Nach Gesprächen mit unserem polnischen Kollegen haben wir uns auch nach dem Einlenken der polnischen Seite auf eine Reihe von Prinzipien geeinigt, die uns bei der endgültigen Beilegung der Grenzfrage leiten sollen. Darüber hinaus haben wir natürlich die Erklärung der deutschen Seite begrüßt, den Grenzvertrag unverzüglich nach der Vereinigung im Einklang mit den bereits von den beiden deutschen Parlamenten eingegangenen Verpflichtungen in Angriff zu nehmen. Als nächstes werden unsere Regierungsvertreter anhand der von ihnen erstellten Liste außenpolitischer Fragen ein abschließendes Dokument vorbereiten.

Abschließend möchte ich die Freude der Vereinigten Staaten darüber zum Ausdruck bringen, daß wir uns auf dem Weg zu einem souveränen und vereinigten Deutschland sowie einem stabilen Sicherheitsumfeld für Europa befinden. Wir ersetzten die historischen nationalen Interessen, die uns geteilt haben, durch gemeinsame europäische und atlantische Interessen, die uns vereinigen.

Das Ergebnis, auf das wir so lange hingearbeitet haben, ist jetzt in greifbare Nähe gerückt. Beim Jahrestag des Treffens in Ottawa werden die Vereinigten Staaten und die anderen vier Machte erwartungsgemäß ein vereinigtes, demokratisches und souveränes Deutschland begrüßen, das einen wertvollen Beitrag zur Förderung und Erhaltung eines ungeteilten und freien Europas leistet.

Auch Art. 23 GG ist am 17. Juli 1990 in Paris etwas gesagt worden:

17. Juli 1990, Quelle: Elbe 180-181; 199

17. Juli 1990

Paris – Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz

Für Schewardnadse ist die Blockbildung beendet mit der Aufhebung der Vier Mächte Rechte nach der Wiedervereinigung. DDR gegen Kaukasus Ergebnis , wollen keine NATO Truppen auf ihrem Gebiet und nuklearwaffenfreies Deutschland.

BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen. (180-181)

Eins plus Vier “ . . . waren Anspruch und Aufgabe einer eigenständigen Außenpolitik der abtretenden DDR beendet“.(199).

Das Treffen in Paris

Am 17. Juli 1990 – einen Tag nach der öffentlich empfundenen Sensation von Archys – fand das dritte »Zwei-plus-Vier«- Treffen auf Außenministerebene in Paris statt. »Die Zeit der Blöcke ist vorbei«, resümierte der sowjetische Außenminister Schewardnadse. Moskau habe seine Vorbehalte gegen die Aufhebung der Vier-Mächte-Rechte aufgegeben; dies sei durch die veränderte Position der NATO möglich geworden.

Während sich die westlichen Außenminister über die im Kaukasus erzielte Einigung erfreut zeigten, nörgelte die DDR-Delegation zum Unverständnis aller anderen Delegationen herum: Sie lehnte die Präsenz von NATO-Truppen auf dem Gebiet der jetzigen DDR nach Abzug der sowjetischen Truppen ab und forderte ein nuklearwaffenfreies Deutschland. Sie verlangte außerdem, in grotesker Fehleinschätzung der Stimmungslage der Westberliner Bevölkerung, den Abzug der westlichen Alliierten aus Berlin.

Bei dieser Gelegenheit wurde auch deutlich – was die Bonner Delegation schon seit längerer Zeit wußte, daß die westdeutschen Berater um Außenminister Meckel zwar die Vereinigung wollten, aber größeren Wert auf die Durchsetzung von alten Zielen der Friedensbewegung – namentlich der Entnuklearisierung Deutschlands legten. Meckels Büroleiter Wolfram von Fritsch beschrieb später die Rolle der DDR so: »Das Pariser Ministertreffen steht unter dem Zeichen drohender Isolierung der DDR. Die Währungsunion hatte innenpolitisch für unumkehrbare Verhältnisse gesorgt, die Festlegung auf einen frühen Wiedervereinigungstermin, vor allem aber der überragende Erfolg Genschers und Kohls im Kaukasus stellten klar: Auf deutscher Seite kommt es schon jetzt, erst recht aber nach der Wiedervereinigung, nur noch auf Bonn an. Diese Wirkung steigerte sich, nachdem faktisch nur Meckel Bedenken gegen den Kaukasus-Kompromiß anmeldete. Entsprechend frostig verlief die Konferenz, und es bedurfte eines ganztägigen Besuchs Meckels an Genschers Urlaubsort Anfang August, um die Beziehungen zu entspannen.«

In Anwesenheit des polnischen Außenministers Krzysztof Skubiszewski wurde in Paris die Frage der polnischen Westgrenze abschließend behandelt. Am 21. Juni 1990 hatten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR eine gleichlautende Erklärung zur Westgrenze Polens verabschiedet. Sie enthielt die unmißverständliche Botschaft an Polen: »Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt. Dies wird nach der Vereinigung Deutschlands in einem Vertrag mit der Republik Polen völkerrechtlich verbindlich bekräftigt werden . . . «

Skubiszewski machte in der für ihn typischen, nur vordergründig umständlichen, professoralen Art längere Ausführungen zur Grenzfrage. Er war übrigens der einzige Minister, der in allen vier Konferenzsprachen des »Zwei-plus-Vier«- Prozesses hätte verhandeln können. Er sagte, daß es kein polnisches Junktim zwischen der Souveränität Deutschlands und einer vertraglichen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze gebe. Die Entschließungen der beiden deutschen Parlamente vom 21. Juni 1991 gingen »sehr weit«. Sie sollten aber »juristisch unangreifbar« in dem Sinne sein, daß ihre Endgültigkeit auch nicht durch spätere Ereignisse und Umstände in Frage gestellt werden könne.

Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte. Damit blieben jegliche weiteren Gebietsansprüche Deutschlands ausgeschlossen. Skubiszewski bezeichnete das Ergebnis des Treffens öffentlich als »völlig befriedigend«.

Eine realistischere Schilderung gab in jenen Julitagen auf der »Zwei-plus-Vier«- Konferenz in Paris die kenntnisreiche Warschauer Korrespondentin der Wochenzeitung »Die Zeit«:

»Aus Furcht, nach der Zwei-plus-Vier-Konferenz endgültig allein einem Verhandlungspartner gegenüberzustehen, der vielleicht wie schon im Frühjahr Bedingungen an einen Grenzvertrag knüpft«, schrieb Helga Hirsch am 20. Juli 1990, »unternahm das polnische Außenministerium … eine taktisch nicht sehr gelungene Offensive: Die Rechte der Siegermächte sollten auch für das vereinte Deutschland solange gelten, bis der deutsch-polnische Grenzvertrag abgeschlossen sei. Doch die Westmächte reagierten kühl, die Deutschen (West) mit hochmütiger Schärfe. Die sowjetische Unterstützung stellte sich nach wenigen Tagen als belanglos heraus.«

Beim Treffen der Außenminister in Paris, klagte Meckels Politischer Direktor von Braunmühl später, hätten in Wirklichkeit »die ersten Eins-plus-Vier-Gespräche« stattgefunden. Auf die Position der DDR sei es in Paris schon nicht mehr angekommen.

( . . . )

Mit den von Präsident Gorbatschow und Kanzler Kohl in Archys veröffentlichten Vereinbarungen zur Gestaltung der deutschen Einheit waren Anspruch und Aufgabe einer eigenständigen Außenpolitik der abtretenden DDR beendet.

Interessant ist darin folgender Absatz

„Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte. Damit blieben jegliche weiteren Gebietsansprüche Deutschlands ausgeschlossen. Skubiszewski bezeichnete das Ergebnis des Treffens öffentlich als »völlig befriedigend«.“

Man war sich also darüber einig, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands es keine weiteren deutschen Gebiete außerhalb des vereinten Deutschlands gibt, die Einheit somit vollendet ist, und in der Verfassung des vereinten Deutschlands keine Beitrittsmöglichkeit anderer Gebiete wie in Art. 23 des Grundgesetzes mehr vorgesehen ist.

Es ging also gar nicht um das Grundgesetz, sondern um die künftige Verfassung des vereinten Deutschlands, das ja am 17. Juli noch nicht vereint war.

Von einer Streichung des Art. 23 GG durch James Baker, den US-Außenminister, kann also keine Rede sein.

Eine solche Behauptung ist eine infame Lüge.

Im 2+4-Vertrag ist dies in Art. 1 Abs. 4 folgendermaßen ausgedrückt:

„(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Dass das vereinte Deutschland sich Bundesrepublik Deutschland nennen wird und dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands auch künftig die Verfassung des Vereinten Deutschlands sein wird, ist eine innere deutsche Angelegenheit gewesen, und ging die übrigen Verhandlungspartner in Paris nichts an.

Aufhebung des Art. 23 Grundgesetz

Wie ist jetzt Artikel 23 Grundgesetz alte Fassung tatsächlich aus dem Grundgesetz verschwunden, und vor allem zu welchem Zeitpunkt?

Im Grundgesetz ist genau angeführt, wie es geändert werden kann. Auch die Aufhebung eines Artikels ist eine Änderung des Grundgesetzes.

Artikel 80

(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Bundeseisenbahnen und des Post- und Fernmeldewesens, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Alle Verfassungsänderungen folgen den Bestimmungen dieses Artikels.

Mit Art. 23 GG war das aber etwas besonderes. Die Änderung sollte ja nicht für die alte Bundesrepublik gelten, sondern für das vereinte Deutschland.

Natürlich wird die Verfassungsänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und tritt, wenn nicht anders festgelegt, am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

In diesem Fall war es etwas komplizierter. Diese Grundgesetzänderung, und noch ein paar andere, sollten ja auch im Bereich der früheren DDR und in Berlin gelten, also in ganz Deutschland. Dafür hatte das Grundgesetz keine Regeln aufgestellt. An sowas war 1949 noch nicht zu denken gewesen.

Deshalb erfolgte die Änderung des Grundgesetzes ausnahmsweise durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR, dem Einigungsvertrag.

Da heißt es

Artikel 4

Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:

Die Präambel wird wie folgt gefaßt:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Artikel 23 wird aufgehoben.

Artikel 51 Abs. 2 des Grundgesetzes wird wie folgt gefaßt:

„(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.“

Der bisherige Wortlaut des Artikels 135 a wird Absatz 1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz angefügt:

„(2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf Verbindlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger sowie auf Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik auf Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen, und auf Verbindlichkeiten, die auf Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger beruhen.“

In das Grundgesetz wird folgender neuer Artikel 143 eingefügt:

„Artikel 143

(1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen, soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann. Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.

(2) Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIII a, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.

(3) Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des Einigungsvertrags und Regelungen zu seiner Durchführung auch insoweit Bestand, als sie vorsehen, daß Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig gemacht werden.“

Artikel 146 wird wie folgt gefaßt:

„Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Dieser Einigungsvertrag, mit Art. 4, wurde vom Bundestag und der Volkskammer der DDR jeweils mit verfassungsändernder Mehrheit angenommen und zeitgleich mit dem Gesetz zum Einigungsvertrag am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt geändert.

Jetzt sind selbst schon bei Anhängern der Reichsbewegung Zweifel aufgetaucht, ob man die Aufhebung des Art. 23 durch James Baker am 17. Juli 1990 überhaupt belegen könne, und ob man nicht besser von einem Wegfall des Artikels am 29. September 1990 ausgehen solle.

Dann wäre nämlich der Art. 23 GG mehrere Tage vor der deutschen Wiedervereinigung weggefallen, die Bundesrepublik wäre zu diesem Zeitpunkt erloschen gewesen, und die DDR hätte nicht einem nicht bestehenden Gebilde beitreten können.

Aber diese Überlegung führt ins Leere. Art. 4 des Einigungsvertrages ist überschrieben mit

Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Daraus folgt, dass diese Grundgesetzänderung erst mit dem Beitritt der DDR wirksam werden konnten. Und der Beitritt erfolgte nun mal am 3. Oktober 1990, um 00:00 Uhr, keine Sekunde früher. Und genau zu diesem Zeitpunkt sind die im Einigungsvertrag vereinbarten Grundgesetzänderungen in Kraft getreten, keine Sekunde früher.

Da von diesem Zeitpunkt an das Grundgesetz in ganz Deutschland gilt, das aus der früheren BRD, der DDR und Berlin besteht, war eine Aufzählung der Länder, in denen es gelten soll, nicht mehr nötig. Außerdem sind sie in der Präambel zu finden.

Wer also immer noch davon ausgeht, dass James Baker am 17. Juli 1990 Art. 23 GG aufgehoben hat, der verlässt sich auf eine plumpe Lüge, die selbst in Reichskreisen nicht mehr allzu ernst genommen wird.

bookmark_borderEin Reichsinnenminister vor Gericht.
Prozessbericht über einen Reichsbürger in München

Vor drei Wochen wurde der Reichsbürger Peter Putzhammer in Erding verurteilt, u.A., weil er mit der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ hausierte, wobei ihm auch das angefügte „A.D.“ nichts nützte. Putzhammer zeigte dort der Richterin eine Urkunde vor, unterschrieben vom Innenminister des Deutschen Reich. Nun gibt es den Staat mit dem Namen „Deutsches Reich“ zwar schon seit 1949 nicht mehr (Korrekterweise gibt es ihn schon, aber er nennt sich jetzt „BRD“), aber das hält ja ein paar verlorene Seelen nicht davon ab, so genannte Kommissarische Reichsregierungen (KRR) zu gründen und sich zu Kanzlern, Präsidenten oder Königen des Deutschen Reiches zu ernennen, Ausweise und Führerscheine zu drucken und mit diesen Spinnereien auch in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Am 25. November 2014 stand der Herr Reichsinnenminister in München vor Gericht, ich gehe mal davon aus, dass es derselbe war, der Putzhammers Urkunde unterschrieben hat. Verteidigt sollte er nämlich von eben diesem Herrn „Rechtsanwalt“ werden.

Aber von Anfang an…

Im Internet tauchte auf einer einschlägigen Webseite folgende E-Mail auf (Adresse von mir anonymisiert):

Von: Innen Minister <***@***.***>
Datum: 21. November 2014 11:57
Betreff: Gerichtsverhandlung LG München
An: mkh ***@***.***>, M****** L****** <***@***.***>, reichsoberinspektor <***@***.***>

Wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (Kennkarte) stehen am Dienstag den 25.11.2014 der RM Norbert MA. Zimmermann und der Reichsstatthalter Karl Rottengatter vor dem Landgericht München (zweite Instanz).
Es wird spannend werden, da RA. im Deutschen Reich Peter Putzhammer die Angeklagten vertreten wird. Prozessbeobachter sind herzlich eingeladen. Beginn 9.00 h
Landgericht, Nymphenburgerstrasse 16, in 80335 München.

Also das konnte ja nur lustig werden! Ein Reichsinnenminister wird wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt, die Ironie ist dabei, dass der RM die Verfassung ja anzunehmenderweise gar nicht anerkennt. Und verteidigt wird er von einem Rechtsanwalt, der gar kein Rechtsanwalt ist. Also auf nach München!

Es handelte sich hierbei um eine Berufungsverhandlung, im ersten Prozess, der schon einige Zeit zurückliegt, wurden Rottengatter zu 150 Tagessätzen und Zimmermann zu 200 Tagessätzen verurteilt. Beide legten Berufung ein, ebenso dann die Staatsanwaltschaft.

Abgehärtet durch den letzten Prozess machte ich mich auf das Schlimmste gefasst, aber es wurde doch ein ruhiger, aber leider sehr langer Tag. Die Sicherheitsvorkehrungen vor und im Landgericht II München waren noch schärfer, sie galten allerdings nicht dem Herrn Reichsinnenminister sondern dem zeitgleich stattfindenden NSU-Prozess. So gab es am Haupteingang zwar auch eine Polizeikontrolle und Durchleuchtung, aber ich konnte alles (Handy, etc.) behalten. Vor dem Verhandlungsaal A229 herrschte gähnende Leere.

Um 9 Uhr sollte der Prozess beginnen, anwesend waren außer mir nur ein weiterer Zuschauer, ein Angeklagter und der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wirkte recht grantig, er fuhr schon vor Beginn den einzigen anderen Zuschauer außer mir an, er solle seine Kappe (Mütze) abnehmen, das ist unhöflich, sowas macht man nicht in geschlossenen Räumen. Oha! Meine Meinung über den Staatsanwalt sollte sich im Laufe des Prozesses aber gewaltig ändern.

9.10 Uhr kamen noch zwei weitere Zuschauer dazu. Jetzt waren es, mich eingerechnet, insgesamt vier, wobei ich wohl der Jüngste war. Die drei hinter mir ließen wieder das übliche Geplapper verlauten. Warum denn solche Sicherheitsvorkehrungen? Doch nur, weil man Angst hat. Wenn man keine Angst hätte, dann bräuchte man das auch nicht. Bla, bla, bla… Und der Putin… Ja, der Putin ist ein „rischtischer Schtaatschmann“!

9.25 Uhr begann die Verhandlung. Der Richterin saßen noch zwei Schöffinnen bei. Erschienen war nur der Herr Reichsinnenminister Norbert Zimmermann. Rottengatter blieb lieber fern und hatte dies auch im Vorfeld sowohl dem Gericht gegenüber als auch bei Zimmermann angekündigt. Somit wurde seine Berufung verworfen und es blieb bei dem Urteil des Amtsgerichts.

Als erstes wurden die Personalien von Zimmermann abgeglichen. Als Beruf gab er „Innenminster“ an, auf seine Frage, ob er das belegen soll, antwortete die Richterin, das nehmen wir so ins Protokoll auf. Auf die Frage, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, antwortete Zimmermann: „Das ist die Frage.“ Es wurde dann als gegeben angenommen.
Es wurde nochmal das Urteil des Amtsgerichts vorgelesen sowie die Anklage. Beschuldigt waren Zimmermann und Rottengatter der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (§86a StGB), also des Hakenkreuzes, auf so genannten Kennkarten (Ausweis des Deutschen Reich), in einem Brief sowie auf der Webseite www.unser-reich.info.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei Zimmermann sowohl fertige Kennkarten gefunden als auch Blankovordrucke. Diese, sowie sein Laptop und eine externe Festplatte, wurden bei der Durchsuchung sichergestellt.

Und damit begann das übliche Spiel… Zimmermann wollte drei Anträge stellen.

Antrag Nr. 1: Zimmermann forderte die Hauptverhandlung solange auszusetzen, bis die Schöffinnen bewiesen haben, dass sie deutsche Staatsangehörige sind. Dafür verlangte er einen eindeutigen Nachweis, also nicht durch Personalausweis oder Reisepass, da diese rein rechtlich nur die Vermutung nahelegen, dass die Träger die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Letzteres klingt zwar immer wieder absurd, ist allerdings richtig. Nur normalerweise völlig unerheblich.

Antrag Nr. 2: Zimmermann forderte das Verfahren einzustellen, weil er als Reichsminister des Inneren des Deutschen Reiches der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen ist.

Antrag Nr. 3: Der ging etwas länger. Zimmermann forderte, die Richterin als voreingenommen abzulehnen, denn ihr fehlt die nötige Distanz. Die Behörden der BRD sind nicht befugt, auf innere Begebenheiten des Deutschen Reiches Einfluss zu nehmen. Zimmermann legte dar, wieso das Deutsche Reich seiner Meinung nach weiter existiert.

An dieser Stelle kam es zu einer Unterbrechung. Peter Putzhammer, der gewollte Verteidiger Zimmermanns kam mit einer Stunde Verspätung und seinem weinroten Köfferchen in der Hand herein und nahm neben dem Angeklagten Platz. Nun ist ja, wie wir bereits wissen, Putzhammer kein zugelassener Rechtsanwalt und die Gesetze des imaginären Deutschen Reiches interessieren in einem Gerichtssaal der BRD nicht. Zimmermann stellte Putzhammer als „Volljurist“ vor, der sein Rechtsbeistand sei.

Es ging weiter mit Antrag Nr. 3 von Zimmermann. Das Deutsche Reich besteht fort, bla, bla, bla, dass die BRD das Deutsche Reich ist, ist eine unbewiesene Behauptung, bla, bla, bla, Bundesverfassungsgericht 1973 Grundsatzurteil (Natürlich wie üblich nur mit dem Teil, der den Reichsbürgern genehm ist), bla, bla, bla, Carlo Schmidt 1948, bla, bla, bla, Schäuble, bla, bla, bla… Also all das Übliche, welches man als Argumentation schon kennt und das zigmal widerlegt wurde. Außerdem erzählte er ein bisschen was davon, dass die meisten Deutschen damals und kurz danach das Dritte Reich ja eigentlich ganz gut fanden.

Die Richterin unterbrach Zimmermann, er habe ja seine Begründung gebracht, und die angebliche „Wohlfühlmentalität“ der Deutschen im Dritten Reich habe damit doch gar nichts mehr zu tun.

Zimmermann endete dann damit, dass die abgelehnten Richter dies alles ignorieren und deshalb abgelehnt werden müssen.

Bevor über die Anträge entschieden wurde, widmete man sich erst mal Putzhammer. Und hier lies der Staatsanwalt Putzhammer richtig schön auflaufen. Er fragte Putzhammer, ob er Rechtsbeistand oder Verteidiger sei. Die Richterin fragte ihn nach einer Urkunde und ob er Rechtsanwalt sei. Putzhammer konnte darauf nur kleinlaut mit „Nein“ antworten. Der Staatsanwalt meinte, man müsse doch mal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen, worauf Putzhammer meinte, er könnte sich jetzt beleidigt fühlen. Der Staatsanwalt beantragte, ihn als Verteidiger abzulehnen, weil er nicht die nötige Gewähr für eine ordentliche Verteidigung biete.

Des Weiteren beantragte der Staatsanwalt, die Anträge Zimmermanns abzulehnen. Zum ersten Antrag sagte er, die Behauptung, dass die Schöffinnen nicht Deutsche wären ist aus der Luft gegriffen. Der zweite Antrag ist völlig absurd. Der dritte Antrag kann auch nicht zulässig sein. Zimmermann präsentierte daraufhin seine Ernennungsurkunde zum Innenminister des Deutschen Reiches.

Man einigte sich schließlich darauf, dass Zimmermann seinen dritten Antrag vorläufig zurückstellt, bis über die ersten beiden Anträge entschieden wurde.

Es folgte eine Pause von fast einer Stunde.

Dem Antrag, Putzhammer als Verteidiger abzulehnen, wurde stattgegeben. Putzhammer verdrehte die Augen. Zimmermann wollte daraufhin gleich einen Antrag stellen, dass das Gericht befangen ist. Putzhammer grummelte was von unbewiesener Begründung und mehr, woraufhin ihn die Richterin zurechtweisen musste, bitte keine Beleidigungen! Der Staatsanwalt wies Putzhammer an, sie sind nicht befugt, für den Angeklagten Verteidigungshandlungen vorzunehmen. Das Gesicht Putzhammers, als er in die fast leeren Zuschauerreihen wechseln musste: UNBEZAHLBAR!

Zimmermann erzählte was von kein Friedensvertrag und NS-Verherrlichung, genau konnte man das Gemurmel nicht verstehen. Es gab dann eine weitere Pause, damit er seinen neuen Antrag formulieren kann. Die Formulierung übernahm Putzhammer für ihn.

Zuvor wurde allerdings noch sein erster Antrag abgelehnt, da davon ausgegangen werden kann, dass die Schöffinnen, die das ganze Lernprogramm durchhatten, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. (Es war natürlich klar, dass der Antrag Zimmermanns nur der Verzögerung diente.) Der zweite Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, da der Angeklagte nicht zu dem von ihm genannten Personenkreis (Bürger des imaginären Deutschen Reich) gehört. Das mag Zimmermann nicht gepasst haben, ist aber nun mal die Realität. Der kann er sich noch so sehr verweigern.

Es folgte die angekündigte Pause von 10 Minuten, in der Putzhammer fleißig den Antrag formulierte. Den hatte man halt nicht von vorneherein als ausformuliert und ausgedruckt mitgebracht.

Nach der Pause stellte Zimmermann also seinen Antrag Nr. 3 plus Ergänzung. Die Zurückweisung seines gewünschten Verteidigers sei nichts rechtens. (Putzhammer im Publikum schüttelte derweil den Kopf.) Er werde in seinen Rechten als Angeklagter behindert. Er legte als zusätzlich zu seinem Antrag Nr. 3 Beschwerde gegen die Ablehnung des Verteidigers ein. (Putzhammer schaute frustriert.)

Die nächste Pause…

Putzhammer musste sich nun die leeren Reihen mit den drei Fans von Zimmermann und meiner Wenigkeit teilen.
Jetzt ging es endlich um das eigentliche Thema der Verhandlung und Zimmermann äußerte sich zur Sache. Er erzählte etwas von Staatsnotstand und wie sie die Verantwortung für das Deutsche Reich übernommen haben. Zu diesem Zweck nutzten sie auch Staatssymbole des Deutschen Reiches, das habe nichts mit Verherrlichung des Nationalsozialismus zu tun. Nicht er als Zimmermann habe diese Symbole benutzt sondern der Herr Minister des Deutschen Reiches: Zimmermann. Diese so genannten Kennkarten wurden nicht öffentlich übergeben sondern in einem geschlossenen Umschlag, sogar mit Hinweis auf die Rechtslage in der BRD. Der Brief, den er an eine Adresse in Berlin (?, mir war das leider bis zum Ende nicht ganz klar, an wen der ging) geschrieben hatte, der war ebenfalls nicht öffentlich. Auf die Internetseite hatte er sowieso keinen Einfluss. Und das Schreiben, welches mit Innenminister des Deutschen Reich unterschrieben ist, das hat jemand ganz anderes da eingestellt.

Die Richterin zeigte einige Seiten aus den Akten, was so auf Zimmermanns Computer gefunden wurde.

Zimmermann erzählte davon, dass er schon mal wegen eines Briefes verurteilt wurde. Über diesen Brief herrschte noch einige Zeit in der Verhandlung Unklarheit, da niemand so richtig wusste, ob das ein anderer Brief war, oder der, weswegen er aktuell angeklagt ist. Außerdem wollte Zimmermann Zeugen laden, die belegen, dass er die Briefe mit den Kennkarten nicht öffentlich, also in einem geschlossenen Umschlag verschickt hat.

Die Beweisaufnahme begann.

Die erste Zeugin berichtete von einer Verkehrskontrolle, bei der ein Fahrer seinen Reichsführerschein vorgezeigt hat mit eben diesem verfassungsfeindlichen Symbol nach §86a. Der Fahrer hätte auch erzählt, dass er schon oft damit geprüft wurde und alles gepasst hätte.

Der zweite Zeuge berichtete von der Hausdurchsuchung im Jahr 2011 bei Zimmermann, bei der sich Zimmermann mit einer solchen Kennkarte ausgewiesen hat. Die wurde später beschlagnahmt.

In einer kurzen Pause von 5 Minuten fragte mich die ältere Zuschauerin, für welche Zeitung ich schreibe, weil ich ganz vorne auf der für die Presse reservierten Plätze sitze. (Vermutlich hätte niemand was gesagt, wenn sie sich da auch hingesetzt hätte, aber die Reichsdeutschen haben halt doch riesigen Respekt vor Hinweisschildern.) Ich gab ihr meine Internetadresse.

Nach der kurzen Pause wurde der letzte Antrag von Zimmermann abgelehnt. Der Staatsanwalt sagte, die Auffassung des Angeklagten, er sei Mitglied einer Regierung, ist völlig abwegig.

Es folgte eine längere Mittagspause. Das Essen in der Kantine war nicht herausragend.

Nach der Pause ging die Zeugenbefragung weiter.

Die beiden nächsten Zeugen lassen sich zusammenfassen für diesen Bericht. Es ging hauptsächlich um die Hausdurchsuchung und was dabei gefunden wurde. Anschließend kam als fünfter Zeuge ein Beamter zu Wort, der die Auswertung des Laptops und der Festplatte vorgenommen hatte. Hier herrschte wieder etwas Verwirrung, weil der Beamte zwar die Daten extrahiert und gesammelt hat, sie aber nicht direkt analysierte. Er wurde dann gefragt, ob er denn an Hand der sichergestellten Daten auf einer CD zeigen könnte, um was es sich dabei handelte, und das bejahte er. Leider befanden sich die Beweismittel aber nicht in der Kiste, die den ganzen Tag auf dem Richtertisch stand und so musste die CD erst mal aus der Asservatenkammer geholt werden.

Die nächste Pause von 35 Minuten.

Nach der Pause beschäftigte sich Zeuge Nr. 5 vor der Tür mit der CD und einem Laptop und der sechste Zeuge kam zu Wort. Er berichtete von einem Autofahrer, der sich in einer Verkehrskontrolle mit einer der Kennkarten des Deutschen Reiches ausgewiesen hat. (Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.) Inzwischen war der fünfte Zeuge fertig und man studierte eine ganze Weile am Richtertisch den Inhalt der CD. Damit war die Zeugenbefragung erst mal beendet.
Die Richterin verlas einen Auszug aus der Webseite, das mit „Reichsminister des Inneren“ unterschrieben war. Zimmermann stritt ab, dass er das da eingestellt hat, weil er, so seine Aussage, keinerlei Zugriff auf die Seite hat.

Zimmermann stellte zwei weitere Anträge. Als erstes wollte er 3 Zeugen laden, die beweisen, wie sie die Kennkarten erhalten haben, nämlich in einem geschlossenen Brief, also nicht öffentlich. Des Weiteren wollte er den Inhaber der Webseite laden, was aber auf Grund dessen, dass dieser in den USA wohnt, kaum machbar ist.

Der Staatsanwalt hielt gegen den ersten Antrag, es gehe nicht darum, wie er diese Kennkarten verschickt hat, sondern dass er sie vorrätig gehalten hat.

Nach einer kurzen Pause wurden beide Anträge abgelehnt. Außerdem verlas die Richterin ein Schreiben, aus dem hervorging, das 60€ und weitere Zahlungen in die USA überwiesen wurden zu dem Hoster der Webseite.

Nun kam es zur Befragung der persönlichen Verhältnisse Zimmermanns. Ich will hier nicht zu sehr ins Detail gehen. Seine jetzige Tätigkeit ist Minister, dafür bekommt er aber kein Geld. Er lebt vom Einkommen seiner Frau. Außerdem werden die Auszüge aus dem Bundeszentralregister verlesen, dort sind vier Verurteilungen Zimmermanns eingetragen.
Zimmermann regte sich noch ein bisschen darüber auf, dass der Staatsanwalt behauptete, das Deutsche Reich existiert nicht mehr, die Richterin schloss die Beweisaufnahme.

Da Zimmermann als erstes Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hatte, durfte er auch als Erster das Schlusswort halten. Er verwies wieder mal auf den Teil des Urteils des Bundesverfassungsgericht von 1973, der den Reichsbürgern genehm ist und erklärt, dass dies die Grundlage seines Handelns ist. Außerdem sei das Hakenkreuz ja nicht überall verboten und die Dateien auf seinem Computer waren alle nur aus geschichtlichen Interesse gespeichert. Er beantragte, das Verfahren aufzuheben.

Der Staatsanwalt wies nochmal darauf hin, dass Zimmermann die Kennkarten vorgehalten hat und diese an verschiedene Personen verteilt werden sollten. Zimmermann hat damit einen substanziellen Beitrag geleistet, dass diese in Umlauf kommen. Das Hakenkreuz ist DAS Kennzeichen der nationalsozialistischen Bewegung, er kann auch keine Distanzierung vom NS erkennen. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat Zimmermann zusammen mit Rottengatter betrieben, auf der diese Hakenkreuze zu sehen sind. Außerdem entspricht die Proklamation auf der Webseite den Texten, die auf Zimmermanns Computer gefunden wurden. Das Schreiben, welches Zimmermann nach Berlin geschickt hat, kann als öffentlich betrachtet werden, da es von vielen Personen beim Empfänger gesehen werden konnte. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung sowie die Einbeziehung der Tatmittel. Außerdem soll Zimmermann die Kosten des Verfahrens tragen.

Völlig überraschend und unvorbereitet traf Zimmermann die Tatsache, dass er als Angeklagter das letzte Wort hat. Er verwies noch mal darauf, dass der Brief nach Berlin nicht öffentlich war, ansonsten stritt er alle Anschuldigungen ab. Das von ihm verwendete Kennzeichen sei nicht das Zeichen des Nationalsozialismus sondern ein Staatssymbol.
Er folgte die letzte Pause. Dabei kam es auch zu einer aus meiner Sicht lustigen Begebenheit. Zimmermann, Putzhammer und die drei Zaungäste standen plappernd zusammen. Als die junge Protokollantin in der Tür stand, unterhielten sie sich auch mit ihr. Ich konnte es mir nicht verkneifen, ihr einfach mal lächelnd mitzuteilen, dass der nette Herr Putzhammer erst vor drei Wochen in Erding wegen Beleidigung und unerlaubten Tragen der geschützten Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ verurteilt wurde, außerdem dass er dort seine Urkunde vom Innenminister des Deutschen Reiches präsentiert hat. Putzhammer schaute ziemlich säuerlich und warf mir das einzige vor, was ihm wohl einfiel. „Wir kennen sie schon, sie bezahlter Schreiberling.“

Es folgte die Urteilsverkündung. Schuldig in zwei Punkten, 200 Tagessätze á 15€. Na da kommt er ja noch gut weg, vorbestraft ist er sowieso. Das entsprach dem Urteil des Amtsgerichtes. Außerdem muss er einen Teil der Kosten des Verfahrens tragen, das dürfte teurer werden. Verurteilt wurde er für die Kennkarten mit dem Hakenkreuz und den Brief. Die Mitarbeit an der Webseite konnte man ihm nicht eindeutig nachweisen, darum spielte das keine Rolle in dem Urteil.

Es hat sich wiedermal gezeigt, dass die ganze schwachsinnige Argumentation mit dem Deutschgen Reich und was es da alles für Spinnereien gibt, irrelevant sind. Er kann ja Reichsbürger, Innenminister und all den Quatsch spielen, das verbietet ihm niemand. Aber es muss sich an die Gesetze des Landes halten, in dem er lebt, und das ist nun mal die Bundesrepublik Deutschland. Dass er abstreitet, dass diese existiert, spielt dabei keine Rolle. Die Richterin und der Staatsanwalt haben das sehr souverän abgehandelt, sie haben sich auf keinerlei Diskussionen dazu eingelassen. Ich erinnere nur an die Berufsbezeichnung „Innenminster“ von Zimmermann, über die die Richterin trocken antwortete „Wir nehmen das so in das Protokoll auf.“ Alle Versuche des Reichsbürgers, in der Hinsicht etwas zu erreichen, sind ins Leere gelaufen.

Ende nach 9 Stunden.