Reichsbürger können zwar meistens lesen, sind aber beim ´verstehen des gelesenen Textes oft überfordert. Das merkt man zum Beispiel, wenn man mal auf die Seite der Deutschen Bundesregierung zum Thema Grundgesetz schaut, da steht nämlich:
Der Begriff „Verfassung“ wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.
Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel („für eine Übergangszeit“) und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Wie überfordert die Reichsdeppen sind, kann man dem Screenshot entnehmen.

Aber ich will obiges Zitat mal im Detail aufschlüsseln.
Der Begriff „Verfassung“ wurde bewusst vermieden
Trotzdem ist es eine Verfassung.
Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk…
Richtig, zumindest damals, 1949, denn da wurden auch die Bürger der später gegründeten DDR zum deutschen Volk gezählt. Allerdings galt für diese das Grundgesetz nicht.
…noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität.
Richtig, denn Deutschland war 1949, bei Einführung des Grundgesetzes, eben nicht souverän. Die Souveränität für den Bereich der BRD erhielt es von den Alliierten erst 1955 (Die DDR durch die sowjetische Besatzungsmacht 1954). Aber! Das galt nicht für die Souveränität Westberlins sowie für Deutschlands als Ganzes, also mindestens in den Grenzen der BRD und der DDR.
Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.
Die bis heute nicht gekommen ist. Was aber nicht bedeutet, dass die Verfassung damit ungültig geworden ist, sondern dass sie schlicht und einfach weiterhin gilt.
Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel („für eine Übergangszeit“)…
„für eine Übergangszeit“ wurde inzwischen gestrichen.
… und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Mit dem Verstehen des Artikel 146 des GG haben Reichsideologen besonders große Probleme. Logisch denken ist nicht so ihre Stärke. Doch dazu gleich. Erst mal noch dies:
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Richtig, denn 1990 ist die DDR (Der Staat, das verstehen ja auch manche nicht) dem Geltungsbereich des Grundgesetz beigetreten. Bis dahin war der Geltungsbereich auf das Gebiet der BRD beschränkt, danach auf das Gebiet der beiden sich vereinigten Staaten, ehemals BRD und DDR, nun nur noch BRD, und Westberlin. Denn mit dem 2+4-Verträgen hat Deutschland als Ganzes, einschließlich Westberlin, die volle Souveränität bekommen.
Noch mal zum mitdenken: Bis 1990 waren die BRD und die DDR jeweils souveräne Staaten, aber nicht Deutschland als Ganzes und nicht Westberlin. Mit dem 2+4-Vertrag, quasi rückwirkend zum 3. Oktober 1990, war Deutschland als Ganzes souverän und trug den Namen „Bundesrepublik Deutschland (BRD)“. Die Grenzen von 1990 existierten und wurden auch von niemanden in Frage gestellt. (Außer ein paar Ewiggestrigen.) Und für diesen Bereich galt die Verfassung, das Grundgesetz.
Der aktuelle Inhalt des Artikel 146 des Grundgesetz lautet heute:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wie gesagt, mit dem Verstehen dieses Artikels haben Reichsdeppen besonders große Probleme. Aber was ist daran unklar?
Die Einheit und Freiheit Deutschlands gilt ab dem 3. Oktober 1990 als abgeschlossen. Und das GG verliert seine Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung beschlossen wurde. Wurde sie das? Nein. Also gilt das Grundgesetz weiter.
Übrigens ist es natürlich Unsinn, dass eine Verfassung per Volksabstimmung beschlossen werden muss, damit sie Gültigkeit hat. Das kann auch durch gewählte Volksvertreter geschehen, wie eben 1949. Die Verfassung der USA wurde wurde auch nicht in freie Volksabstimmung beschlossen, trotzdem gilt sie seit über 200 Jahren. Und auch in den meisten anderen Ländern wurde die Verfassung nicht per Volksabstimmung beschlossen. Es mag verrückt klingen, aber Großbritannien zum Beispiel hat nicht mal eine Verfassung als solche.
Und noch etwas zum Thema Grundgesetz. Reichsdeppen behaupten ja gerne, dass Grundgesetz kann gar keine Verfassung sein, denn sonst müsste sie „Verfassung“ heißen und nicht „Grundgesetz“. Das ist völliger Blödsinn. Schauen wir doch mal in das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm (Hervorhebung von mir):
grundgesetz, n. , ein gesetz, das die grundlage für eine erscheinung darstellt (vgl. comp.-typ. 5 o) oder auf das man sie zurückführt (vgl. comp.-typ. 5 p). 1) zufrühest im 17. jh. als verdeutschung von leges fundamentales wird grundgesetze von der rechtssprache aufgenommen als ‚gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere gesetze und rechtsverordnungen sind
Meyers Großes Konversationslexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:
Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen, die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden. (…)
Fazit: Das Grundgesetz ist die nach wie vor gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Noch eine ganz persönliche Anmerkung von mir dazu. Ich bin kein Fan der BRD als Staat. Das hat vor allem mit der Innen- und Außenpolitik der BRD sowie dem hier herrschenden Wirtschaftssystem zu tun. Aber ich lebe hier und damit muss ich leben. Und das Grundgesetz ist wahrlich nicht das Schlechteste, was uns passieren konnte.
(Dieser Artikel entstand, wie viele zu diesem Thema, mit Hilfe des Buches „Vorwärts in die Vergangenheit“)