bookmark_borderMünchen, 7. Februar 2015, viele, viele Demonstrationen… (SIKO)

Am Samstag, den 7. Februar 2015, war eine Menge los in München. Sicherheitskonferenz, Demonstration gegen die Siko, Ukrainische Nationalisten, Rußlandtreue Gegendemo, Ukrainischer Motorradkonvoi, Wahnwichtel, Kurden, Rätekommunisten, Nazis, Antifas… Eigentlich für jeden etwas dabei. Man konnte gar nicht alles besuchen, im Folgenden geht es um die drei wichtigsten Veranstaltungen.

Teil 1

Auf dem Stachus trafen sich ab 11 Uhr ukrainische Nationalisten um gegen den russischen Terror zu demonstrieren. Dabei wurden von einer Bühne herab geredet, gebetet und gesungen. Neben vielen ukrainischen Fahnen wehten auch die Fahnen Georgiens. Man gedachte der Opfer des Krieges und Russland war der Böse, die NATO die Befreier. Poroschenko wurde nicht gesehen, wie manche gehofft hatten.

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Demgegenüber, neben dem Hotel Anna, fand eine Gegenkundgebung für russischen Nationalismus statt. Da versammelten sich die Antiimperialistische Front, Putinisten, SDAJler und einige sehr bekannte Montagsmahnwachenwichtel. Dort wehten dann die Fahnen Russlands, der Sowjetunion, des Donbass und eine auf dem Kopf stehende Deutschlandfahne (Wahnwichtel). Diesmal waren die Ukraine und die Nato die Bösen und Russland bedroht.

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Anfangs bei den Ukrainern, später die ganze Zeit auf der pro-russischen Seite waren auch Mr. Wichtig Ken Jebsen (KenFM) mit Kamerateam und Lea Frings für Russia Today (RT).

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Teil 2

Am Wochenende fand in München die so genannte Sicherheitskonferenz statt, bei der sich Minister, Staatschefs, Waffenproduzenten und andere treffen, um über die weiteren Kriege in der Welt zu beraten. Auch wenn sie es anders nennen.

Dagegen findet immer Samstags die Demonstration gegen die Siko statt. Von linken Parteien, Gruppierungen, Vereinen und Bündnissen organisiert sind die Teilnehmer natürlich auch traditionell russlandfreundlich.

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Sehr witzig war die Partei DIE PARTEI mit ihren Plakaten. Während der Demonstration später riefen sie immer wieder „Lügendemo! Lügendemo!“

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Ein paar total Verrückte waren leider auch dabei. (Oder wie ein Freund aus der ganz linken Ecke sagte: „Für mich sind hier alle verrückt.“)

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Auf dem Marienplatz fand ein Programm auf der Bühne statt, gegen 14 Uhr sollte die Demonstration beginnen. Diese kam für den Anfang aber nur um das Eck bis zum Viktualienmarkt, danach stand sie fast über halbe Stunde, da es Auseinandersetzungen mit der Polizei um das Thema Seitentransparente im antikapitalistischen (schwarzen) Block gab. Nach dieser Verzögerung wurde die Route leicht gekürzt. Zwischendurch kann es zur kurzzeitigen Festnahme eine Punks, der angeblich einen Polizisten beleidigt haben soll. Am Ende gab es auch noch mal eine Konfrontation zwischen dem antikapitalistischen Block und der Polizei, da Letztere offensichtlich unbedingt noch ein Seitentransparent als Trophäe mit nach Haus nehmen wollte, was aber misslang. Und als ob das nicht gereicht hätte, wurden wieder mal Genossinnen und Genossen der FDJ verhaftet, mit dem Vorwand des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole (FDJ-Zeichen).

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Witziges Detail am Rande: Die Gegenkundgebung wurde nach der Ansicht einzelner wahnwichtelnden Facebookteilnehmer von den Illuminaten organisiert. Ja, muss man wissen!

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Teil 3

Am Abend fand in München Neuperlach noch eine Kundgebung der Nazipartei Die Rechte unter dem Motto „Keine IS-Kopfabschneider auf deutschem Boden – Widerstand jetzt!“ statt. Als Redner traten der Münchner KV-Vorsitzende Philipp Hasselbach und der Aktivist Hartmut Wostupatsch auf. Als ein Teil der Nazis, ganz deutsch, in dem von BIA-Kundgebungen mit Karl Richter bekannten roten japanischen Toyota ankamen, wurde die Einfahrt in ihr Gatter plötzlich von ein paar Antifaschisten blockiert, die zufällig auf der Straße lagen. Es dauerte eine ganze Weile, bis sie den Weg auf die andere Seite fanden, um dort einzufahren.

Der mehrfach vorbestrafte Hasselbach hetzte in seiner langweiligen Rede gegen den Islam und Moslems in Deutschland. Insbesonders witzig war, dass der wegen Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte Nazi-Aktivist schimpfte, dass Ausländer kriminell sind und Volksverhetzung begehen.

Während der ganzen Show hockte einer der Nazis im orangenen Anzug auf dem Boden und hinter ihm stand sein Kamerad mit einem Krummsäbel. Leider wurde auf die Köpfung letztlich verzichtet. Die Schreihälse der Partei redeten und schimpften an das deutsche Volk gerichtet, ihre einzigen Zuhörer waren aber ca. 70 Gegendemonstranten, die der Inhalt gar nicht interessierte und die meistens lauter waren.

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Teil 4

Und sonst so?`“ Die stationäre Versammlung der AnaRKomM dauerte von 11.00 Uhr – 16.00 Uhr, zählte insgesamt drei Teilnehmer und verlief entsprechend störungsfrei.“ (Abendzeitung)

Persönliche Anmerkung zum Thema Ukraine vs. Russland. Ich hatte Abends noch im Freundeskreis eine Diskussion dazu, wer schlimmer ist. Ich halte beide Seiten für nationalistisch und kriegstreibend, sehe aber bei der von der NATO, EU und USA unterstützten Ukraine das Hauptproblem. Ich mag die derzeitige Politik in Russland sowie Putin nicht, aber Fakt ist, dass die Gegner dem Land immer mehr auf die Pelle rücken und das Ziel in der Dominanz gegenüber Russland liegt. Letztlich ist es aber ein Kampf unter kapitalistischen Großmächten. Man kann beide Seiten in einen Sack stecken und drauf hauen, es trifft doch immer den Richtigen.

bookmark_borderBAGIDA in München am 2.2.15. – Nachtrag: Repressalien gegen FDJ

Pressemitteilung, Freie Deutsche Jugend – Gruppe München

Am Abend des 02. Februar kam es in München im Anschluss an eine angemeldete Kundgebung gegen die rassistische Sammlungsbewegung „BAGIDA“ zu befremdlichen Szenen. Vier Jugendliche, darunter zwei minderjährige Flüchtlinge aus Westafrika, wurden von der politischen Polizei vorübergehend festgenommen, weil sie ihrer Meinung gegen Rassismus und Faschismus auf Transparenten Ausdruck verliehen hatten.

Nach einer friedlichen Protestkundgebung der „Initiative gegen Bagida“ auf dem Goetheplatz gingen Beamte der Kriminalpolizei kurz nach 20.00 Uhr gegen eine kleine Gruppe von Kundgebungsteilnehmern vor und nahmen vier Personen vorübergehend fest. Der Tatvorwurf bezog sich auf das angebliche „Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§86a StGB). Die Jugendlichen hatten eine rote Fahne, eine Fahne mit dem Symbol der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) sowie zwei Transparente – ebenfalls mit FDJ-Emblem – mit den Aufschriften „Rassisten sind Schweine“ und „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“ getragen.

Der Zugriff erfolgte, als ein Großteil der Kundgebungsteilnehmer den Platz bereits verlassen hatte. Die Festgenommenen mussten nach eigenen Angaben zunächst für etwa 90 Minuten in der Kälte stehen. Zwei Beteiligte deutscher Staatsbürgerschaft wurden danach zügig wieder entlassen, nicht so zwei junge Westafrikaner, die in München leben und ihr Recht in Anspruch nahmen, gegen Faschismus und Rassisten zu demonstrieren. Sie wurden in die unter Antifaschisten berüchtigte „Ettstraße“ verbracht, wo sie – obwohl minderjährig – ohne Hinzuziehung eines beeidigten Dolmetschers, ohne rechtliche Belehrung und ohne Rechtsbeistand oder gesetzlichen Vertreter von der Kriminalpolizei bis ca. 23.15 Uhr verhört wurden.

Luise, FDJ-Mitglied in München, äußert sich zu den Vorfällen folgendermaßen: „Die Freie Deutsche Jugend wurde während des Faschismus von jugendlichen Flüchtlingen im französischen, britischen und tschechoslowakischen Exil gegründet, nachdem sie dem KZ der Nazis entgangen waren. Ihr Ziel bestand im gemeinsamen Kampf der Jugend gegen Faschismus und Krieg. Dass Mitglieder und Freunde meiner Organisation schon wieder der staatlichen Verfolgung ausgesetzt sind, legt offen, wie weit es um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bestellt ist. Umso skandalöser ist, dass gestern Nacht auch Menschen rechtswidrig verschleppt und schikaniert wurden, die in Deutschland Schutz gesucht haben. Gegen ein derartiges staatliches Vorgehen erscheint der Mob von ‚PEGIDA‘ oder ‚BAGIDA‘ fast harmlos.“

Nach aktueller Rechtsprechung stellt das Tragen des FDJ-Emblems in Deutschland keinen Straftatbestand dar, wie u.a. im April letzten Jahres das Berliner Amtsgericht Tiergarten urteilte. Die Organisation war 1951 durch die Regierung Adenauer und 1954 durch das Bundesverwaltungsgericht in Westdeutschland verboten worden, weil sie die nicht zugelassene Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung der BRD mit organisierte. Im Osten und nach 1990 für ganz Deutschland blieb die FDJ legal.

„Das Verbot der FDJ wurde kurz nach der Befreiung vom Faschismus von denselben Nazis ausgesprochen, die auch 1933-45 ‚Recht‘ sprachen. Es richtete sich gegen eine Jugendorganisation, die sich gegen die Grundlagen von Nazismus und Krieg wandte“, so Michael von der Münchner FDJ-Gruppe. „Wer heute eine von Naziverbrechern gemachte ‚Rechtsprechung gegen Antifaschisten und Kriegsgegner zur Anwendung bringt, muss sich den Vorwurf der Anwendung terroristischer und antidemokratischer Methoden gefallen lassen. Die Staatsgewalt in Bayern scheint sich wieder als ‚Ordnungszelle des Reiches‘ zu verstehen.“

Die Jugendlichen sehen im Vorgehen der Polizei eine politisch motivierte Einschränkung ihrer Rechte auf Versammlung und Vereinigung sowie freie Meinungsäußerung und meinen im Umgang mit den Flüchtlingen einen Ausdruck von institutionellem Rassismus zu erkennen – dies umso mehr, da zeitgleich Hunderte Rassisten von der Polizei geschützt ihre Ansichten zum Ausdruck bringen konnten.

Sie bitten um Solidaritätsbekundungen mit den Betroffenen an die Mailadresse muenchen@FDJ.de, welche sie entsprechend weitergeben wollen.

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Hintergrundinformationen:

Im Februar 1954 urteilte die Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands:
„Das Verbot der Freien Deutschen Jugend Westdeutschlands, das die Bundesregierung mit dem Beschluß vom 26. Juni 1951 aussprach […] ist nur ein Fall aus der Fülle der gegen die Rechte der Bürger Westdeutschlands gerichteten Maßnahmen, die die Politik der Eingliederung Westdeutschlands in den nordatlantischen Block nach sich zog. Diese Maßnahmen trugen alle typischen Anzeichen des Rechtsverfalls und der Willkürherrschaft.“

Oberstaatsanwalt Cunnar Herrmann, Hamm (in: StrafRechtsReport 8/2014):
„Das Tragen eines FDJ-Ost-Hemds mit Emblem erfüllt nach meiner persönlichen Rechtsauffassung – keinen Straftatbestand.“

Rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, April 2014 (Aktenzeichen 243 Cs 295/12):
„[…] Nach Auffassung des Gerichts erfüllt das Verhalten der Angeklagten strafbewehrt weder den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a Abs. 1 Nr. 1und Abs.2 in Verbindung mit § 86 Abs.1 Nr.2 StGB noch denjenigen des § 28 des Versammlungsgesetzes. […]“

„[…] Indes wurde die „FDJ der ehemaligen DDR“ als Jugendorganisation der ehemaligen SED, deren Nachfolgepartei „PDS“ ehemals auch im Deutschen Bundestag vertreten war- und damit die von dieser getragenen Kennzeichen -so das Blauhemd mit dem identischen Symbol der aufgehenden Sonne – gerade nicht verboten. Im Gegenteil: der Einigungsvertrag aus dem Jahre 1990 sieht (wenn gleich nicht explizit die vorbezeichnete Organisation erwähnend) vor, dass alle Organisationen der DDR „zugelassen sind“, wenn sich -wie geschehen- diese nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes registrieren lassen. […]“

bookmark_borderBAGIDA in München am 2.2.15. Leider.

Es war Montag und wieder BAGIDA in München. Nachdem Mügida aufgegeben hat, war das verblieben, mit deutlich reduzierter Teilnehmerzahl nur noch etwas über 300. Dem gegenüber standen mindestens 600 Antifaschisten.

Der Abend verlief, soweit uns bekannt, friedlich. Der Hauptredner bei Bagida war der islamophobe Michael Stürzenberger, er hat es offensichtlich gar nicht gemerkt, wie man sich auf Seiten der Gegendemonstranten über ihn lustig gemacht hat. So verlas er auf der Abschlusskundgebung eine Liste von Asylbewerberheimen, die gebaut werden sollen in München und fragte jedes Mal: „Wollt ihr das?“ Da aber seine Kameraden zu weit weg stehen mussten, hörte er nur das begeistere „Jaaaaa!“. Stürzenberger glaubte ja auch, auf seine Demonstration gibt es keine Nazis und niemand hat da was gegen Juden. Das aber auch, wie in den vergangenen Wochen schon, verurteilte Rechtsterroristen mitliefen, die am versuchten Anschlag auf die Baustelle der Münchner Synagoge beteiligt waren, das scheint ihm noch niemand gesteckt zu haben.

Ein weiterer Redner war Alfred Röck, der als SPD-Mitglied vorgestellt wurde. (Was da wohl die SPD dazu sagt?) Röck redete allerdings derart viel wirres Zeug von Geburtenstatistik und Rinderzucht pro Hektar, dass man da gar nicht weiter drauf eingehen muss. Außerdem sprach eine junge Frau ganz spontan, die extra 150km angereist ist, um sich darüber bitterlich zu beschweren, dass in ihrer Heimatstadt Bagida als Nazis bezeichnet werden. Ja was sollen wir dazu sagen. Wenn die Nazis nicht wollen, dass sie Nazis genannt werden, dann sollen sie sich halt nicht wie Nazis verhalten!

Die Auftaktkundgebung von Bagida war am Goetheplatz, dort kam es mehrfach zu massiven Behinderungen der Presse durch Ordner. Dann lief der Zug über die Lindwurmstraße bis zu Poccisstraße und dort fand die Abschlusskundgebung statt, bei der die Lautsprecher und Redner 50 Meter von dem Rest entfernt standen, weil man sich falsch aufgestellt hatte. Tja, so ein Pech… Aus den Seitenstraßen und auch aus Fenstern der Häuser höre man immer wieder Antifaschisten, während der Demozug rief „Wir sind das Volk.“

Stürzenberger will das jetzt jede Woche durchziehen. Wir können gerne darauf verzichten.

[UPDATE]
Wie den Kommentaren zu entnehmen ist, wurde uns von Florian Ritter, Abgeordneter im Bayerischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion, mitgeteilt, dass Alfred Röck seit 10 Jahren NICHT mehr Mitglied der SPD ist. Michael Stürzenberger hat also gelogen.

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bookmark_borderBagida in München

München erlebte an diesem Montag einen der größten Naziaufmärsche seit langem. Und sage keiner, das wären keine Nazis gewesen, ich habe sie gesehen! Der bayrische Ableger von Pegida, Bagida, rief in der bayrischen Landeshauptstadt zu einem „Spaziergang“ gegen die Islamisierung des Abendlandes auf. Bereits am späten Nachmittag begann die Polizei mit einer weiträumigen Absperrung des Gebietes.

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Gegen Bagida standen über 20.000 Münchnerinnen und Münchner, die ein deutliches Zeichen gegen Pegida & Co setzten. Sie veranstalteten ab 17.30 Uhr eine Kundgebung am Sendlinger Tor. Auf der Bühne sprachen unter Anderem der Oberbürgermeister Dieter Reiter und das CSU-Stadtratsmitglied und Vorstandsmitglied der Israelitischen Kultusgemeinde München, Marian Offmann. Außerdem gab es einige musikalische Beiträge.

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Die Veranstaltung der Bagida begann 18.30 Uhr, gekommen waren ca. 800 Personen, die Angst vor dieser herbeigeredeten Islamisierung haben. Zu hören war von ihnen fast nichts, denn die Gegenseite war definitiv lauter.

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19.00 Uhr begann ihr Spaziergang, der 600 Meter vom Sendlinger Tor-Platz bis zum Stachus führen sollte. Das ging auch ziemlich zügig, dabei säumten allerdings tausende Begida-Gegner die Straße. Aber kurz vor dem Ziel, nach 15 Minuten, war dann Schluss. Es ging einfach nicht weiter.

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Und so mussten die armen Gestalten fast eine Stunde aushalten, bis sie dann von der Polizei durch die Unterführung am Stachus hinweg begleitet wurden.

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Auf der Route gab es einige kleinere Rangelein zwischen Polizei und Antifaschisten. Am Ziel wollte die Polizei dann unbedingt ein paar Transparente einkassieren und ging dabei ziemlich brutal mit Schlägen und Pfefferspray vor.

Jetzt mögen sich die paar hundert Bagida-Fritze zwar feiern, aber letztlich war es doch so, dass München ihnen sehr laut und deutlich gezeigt hat, dass die Stadt bunt ist und man solche Leute hier nicht haben will.

In den weitläufigen Unterführungen unter dem Hauptbahnhof kam es später noch zu einem Angriff von mehreren Dutzend Nazis auf eine Gruppe Antifaschisten, die auf dem Weg zu U-Bahn waren.

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bookmark_borderMünchen sagt nein zu PEGIDA

Ob es nun Pegida oder Bagida oder Mügida heißt, die Münchner setzten heute bei der Demonstration „Platz da! – Flüchtlinge sind willkommen! Gemeinsam gegen Pegida, Rassismus & Hetze“ ein deutliches Zeichen. Über 12.000 Menschen, die Veranstalter sprachen zwischendurch sogar von 25.000 Menschen, versammelten sich auf dem Max-Jospeh-Platz in München. Zeitweilig mussten sogar die Zugänge zu dem Platz gesperrt werden, weil es zu viele Teilnehmer wurden.

Ein buntes Programm aus Redebeiträgen und Musik wurde auf der Bühne dargeboten. Es sprachen unter Anderem der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter, der Liedermacher Konstantin Wecker und Michael Mittermeier. Selbsverständlich kamen auch immer wieder Flüchtlinge selber zu Worte, egal ob sie nun erst drei Monate in Deutschland waren oder schon viele Jahre. Musik gab es unter Anderem von Sportfreunde Stiller und vielen anderen Bands und Musikern & Musikerinnen.

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Zeitgleich gab es leider auch wenige hundert Meter entfernt eine so genannte Mügida-Demo von ca. 20 Personen, denen aber 70 Gegendemonstranten gegenüberstanden. AAnschließend gab es noch eine spontane Demonstration der Antifaschisten.

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Ach und dann war da auf dem Odeonsplatz noch eine „Mahnwache für Frieden“, die 15 Teilnehmer hielten es für sinnvoller, dort irgendwelchen Unsinn über das Geldsystem zu erzählen statt sich tausenden Münchnern anzuschließen und ein deutliches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und für Flüchtlinge zu setzen.

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Drei Demos am kommenden Montag: zwei extrem rechte, eine antirassistische.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, wurden für kommenden Montag gleich zwei extrem rechte „PeGiDa“-Demos für München angemeldet. Abstrus: für keine der beiden Veranstaltungen wurde bisher groß mobilisiert, auch seien beide nicht offiziell von der „PeGiDa“-Bewegung autorisiert. Hier ein kurzer Überblick mit den wichtigsten Daten:

Demo Nr.1 (Veranstalter: unbekannt)

Was: „Stoppt den Asylmissbrauch“
Wann: 18.30 Uhr
Wo: Promenadeplatz
Wieviele: angemeldet für 5-10 Teilnehmer_innen

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Demo Nr.2 (Veranstalter: „Pegida München“): !!! ABGESAGT !!!

Eine ‚offizielle‘ PeGiDa-Großdemonstration vom bayerischen Ableger „BaGiDa“ („Bayern gegen…..“) ist für Januar 2015 geplant.

Doch am Montag soll noch eine weitere Großdemonstration stattfinden, diese richtet sich gegen die PeGiDa-Bewegungen. Starten soll diese unter dem Motto „Platz da?! Flüchtlinge sind willkommen“ ab 18 Uhr am Max-Joseph-Platz in München. Bisher haben hierfür mehr als 5000 Personen auf Facebook zugesagt.

Weitere Infos: www.sueddeutsche.de

UPDATE:
Eine der beiden extrem rechten Demonstrationen, die für kommenden Montag angekündigt waren, WURDE ABGESAGT. Hierbei handelt es sich um die für 300 Teilnehmer_innen angemeldete Veranstaltung, die um 20.00 Uhr am Lenbachplatz hätte starten sollen.

Die andere Demo, eine „Kundgebung“ mit dem Motto „Stoppt den Asylmissbrauch!“, (18.30 Uhr, Promenadeplatz) findet aktuell allerdings weiterhin statt.

(Mit Dank an München Nazifrei – Netzwerk Aktion & Recherche)

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bookmark_borderEin Reichsinnenminister vor Gericht.
Prozessbericht über einen Reichsbürger in München

Vor drei Wochen wurde der Reichsbürger Peter Putzhammer in Erding verurteilt, u.A., weil er mit der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ hausierte, wobei ihm auch das angefügte „A.D.“ nichts nützte. Putzhammer zeigte dort der Richterin eine Urkunde vor, unterschrieben vom Innenminister des Deutschen Reich. Nun gibt es den Staat mit dem Namen „Deutsches Reich“ zwar schon seit 1949 nicht mehr (Korrekterweise gibt es ihn schon, aber er nennt sich jetzt „BRD“), aber das hält ja ein paar verlorene Seelen nicht davon ab, so genannte Kommissarische Reichsregierungen (KRR) zu gründen und sich zu Kanzlern, Präsidenten oder Königen des Deutschen Reiches zu ernennen, Ausweise und Führerscheine zu drucken und mit diesen Spinnereien auch in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Am 25. November 2014 stand der Herr Reichsinnenminister in München vor Gericht, ich gehe mal davon aus, dass es derselbe war, der Putzhammers Urkunde unterschrieben hat. Verteidigt sollte er nämlich von eben diesem Herrn „Rechtsanwalt“ werden.

Aber von Anfang an…

Im Internet tauchte auf einer einschlägigen Webseite folgende E-Mail auf (Adresse von mir anonymisiert):

Von: Innen Minister <***@***.***>
Datum: 21. November 2014 11:57
Betreff: Gerichtsverhandlung LG München
An: mkh ***@***.***>, M****** L****** <***@***.***>, reichsoberinspektor <***@***.***>

Wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (Kennkarte) stehen am Dienstag den 25.11.2014 der RM Norbert MA. Zimmermann und der Reichsstatthalter Karl Rottengatter vor dem Landgericht München (zweite Instanz).
Es wird spannend werden, da RA. im Deutschen Reich Peter Putzhammer die Angeklagten vertreten wird. Prozessbeobachter sind herzlich eingeladen. Beginn 9.00 h
Landgericht, Nymphenburgerstrasse 16, in 80335 München.

Also das konnte ja nur lustig werden! Ein Reichsinnenminister wird wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt, die Ironie ist dabei, dass der RM die Verfassung ja anzunehmenderweise gar nicht anerkennt. Und verteidigt wird er von einem Rechtsanwalt, der gar kein Rechtsanwalt ist. Also auf nach München!

Es handelte sich hierbei um eine Berufungsverhandlung, im ersten Prozess, der schon einige Zeit zurückliegt, wurden Rottengatter zu 150 Tagessätzen und Zimmermann zu 200 Tagessätzen verurteilt. Beide legten Berufung ein, ebenso dann die Staatsanwaltschaft.

Abgehärtet durch den letzten Prozess machte ich mich auf das Schlimmste gefasst, aber es wurde doch ein ruhiger, aber leider sehr langer Tag. Die Sicherheitsvorkehrungen vor und im Landgericht II München waren noch schärfer, sie galten allerdings nicht dem Herrn Reichsinnenminister sondern dem zeitgleich stattfindenden NSU-Prozess. So gab es am Haupteingang zwar auch eine Polizeikontrolle und Durchleuchtung, aber ich konnte alles (Handy, etc.) behalten. Vor dem Verhandlungsaal A229 herrschte gähnende Leere.

Um 9 Uhr sollte der Prozess beginnen, anwesend waren außer mir nur ein weiterer Zuschauer, ein Angeklagter und der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wirkte recht grantig, er fuhr schon vor Beginn den einzigen anderen Zuschauer außer mir an, er solle seine Kappe (Mütze) abnehmen, das ist unhöflich, sowas macht man nicht in geschlossenen Räumen. Oha! Meine Meinung über den Staatsanwalt sollte sich im Laufe des Prozesses aber gewaltig ändern.

9.10 Uhr kamen noch zwei weitere Zuschauer dazu. Jetzt waren es, mich eingerechnet, insgesamt vier, wobei ich wohl der Jüngste war. Die drei hinter mir ließen wieder das übliche Geplapper verlauten. Warum denn solche Sicherheitsvorkehrungen? Doch nur, weil man Angst hat. Wenn man keine Angst hätte, dann bräuchte man das auch nicht. Bla, bla, bla… Und der Putin… Ja, der Putin ist ein „rischtischer Schtaatschmann“!

9.25 Uhr begann die Verhandlung. Der Richterin saßen noch zwei Schöffinnen bei. Erschienen war nur der Herr Reichsinnenminister Norbert Zimmermann. Rottengatter blieb lieber fern und hatte dies auch im Vorfeld sowohl dem Gericht gegenüber als auch bei Zimmermann angekündigt. Somit wurde seine Berufung verworfen und es blieb bei dem Urteil des Amtsgerichts.

Als erstes wurden die Personalien von Zimmermann abgeglichen. Als Beruf gab er „Innenminster“ an, auf seine Frage, ob er das belegen soll, antwortete die Richterin, das nehmen wir so ins Protokoll auf. Auf die Frage, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, antwortete Zimmermann: „Das ist die Frage.“ Es wurde dann als gegeben angenommen.
Es wurde nochmal das Urteil des Amtsgerichts vorgelesen sowie die Anklage. Beschuldigt waren Zimmermann und Rottengatter der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (§86a StGB), also des Hakenkreuzes, auf so genannten Kennkarten (Ausweis des Deutschen Reich), in einem Brief sowie auf der Webseite www.unser-reich.info.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei Zimmermann sowohl fertige Kennkarten gefunden als auch Blankovordrucke. Diese, sowie sein Laptop und eine externe Festplatte, wurden bei der Durchsuchung sichergestellt.

Und damit begann das übliche Spiel… Zimmermann wollte drei Anträge stellen.

Antrag Nr. 1: Zimmermann forderte die Hauptverhandlung solange auszusetzen, bis die Schöffinnen bewiesen haben, dass sie deutsche Staatsangehörige sind. Dafür verlangte er einen eindeutigen Nachweis, also nicht durch Personalausweis oder Reisepass, da diese rein rechtlich nur die Vermutung nahelegen, dass die Träger die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Letzteres klingt zwar immer wieder absurd, ist allerdings richtig. Nur normalerweise völlig unerheblich.

Antrag Nr. 2: Zimmermann forderte das Verfahren einzustellen, weil er als Reichsminister des Inneren des Deutschen Reiches der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen ist.

Antrag Nr. 3: Der ging etwas länger. Zimmermann forderte, die Richterin als voreingenommen abzulehnen, denn ihr fehlt die nötige Distanz. Die Behörden der BRD sind nicht befugt, auf innere Begebenheiten des Deutschen Reiches Einfluss zu nehmen. Zimmermann legte dar, wieso das Deutsche Reich seiner Meinung nach weiter existiert.

An dieser Stelle kam es zu einer Unterbrechung. Peter Putzhammer, der gewollte Verteidiger Zimmermanns kam mit einer Stunde Verspätung und seinem weinroten Köfferchen in der Hand herein und nahm neben dem Angeklagten Platz. Nun ist ja, wie wir bereits wissen, Putzhammer kein zugelassener Rechtsanwalt und die Gesetze des imaginären Deutschen Reiches interessieren in einem Gerichtssaal der BRD nicht. Zimmermann stellte Putzhammer als „Volljurist“ vor, der sein Rechtsbeistand sei.

Es ging weiter mit Antrag Nr. 3 von Zimmermann. Das Deutsche Reich besteht fort, bla, bla, bla, dass die BRD das Deutsche Reich ist, ist eine unbewiesene Behauptung, bla, bla, bla, Bundesverfassungsgericht 1973 Grundsatzurteil (Natürlich wie üblich nur mit dem Teil, der den Reichsbürgern genehm ist), bla, bla, bla, Carlo Schmidt 1948, bla, bla, bla, Schäuble, bla, bla, bla… Also all das Übliche, welches man als Argumentation schon kennt und das zigmal widerlegt wurde. Außerdem erzählte er ein bisschen was davon, dass die meisten Deutschen damals und kurz danach das Dritte Reich ja eigentlich ganz gut fanden.

Die Richterin unterbrach Zimmermann, er habe ja seine Begründung gebracht, und die angebliche „Wohlfühlmentalität“ der Deutschen im Dritten Reich habe damit doch gar nichts mehr zu tun.

Zimmermann endete dann damit, dass die abgelehnten Richter dies alles ignorieren und deshalb abgelehnt werden müssen.

Bevor über die Anträge entschieden wurde, widmete man sich erst mal Putzhammer. Und hier lies der Staatsanwalt Putzhammer richtig schön auflaufen. Er fragte Putzhammer, ob er Rechtsbeistand oder Verteidiger sei. Die Richterin fragte ihn nach einer Urkunde und ob er Rechtsanwalt sei. Putzhammer konnte darauf nur kleinlaut mit „Nein“ antworten. Der Staatsanwalt meinte, man müsse doch mal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen, worauf Putzhammer meinte, er könnte sich jetzt beleidigt fühlen. Der Staatsanwalt beantragte, ihn als Verteidiger abzulehnen, weil er nicht die nötige Gewähr für eine ordentliche Verteidigung biete.

Des Weiteren beantragte der Staatsanwalt, die Anträge Zimmermanns abzulehnen. Zum ersten Antrag sagte er, die Behauptung, dass die Schöffinnen nicht Deutsche wären ist aus der Luft gegriffen. Der zweite Antrag ist völlig absurd. Der dritte Antrag kann auch nicht zulässig sein. Zimmermann präsentierte daraufhin seine Ernennungsurkunde zum Innenminister des Deutschen Reiches.

Man einigte sich schließlich darauf, dass Zimmermann seinen dritten Antrag vorläufig zurückstellt, bis über die ersten beiden Anträge entschieden wurde.

Es folgte eine Pause von fast einer Stunde.

Dem Antrag, Putzhammer als Verteidiger abzulehnen, wurde stattgegeben. Putzhammer verdrehte die Augen. Zimmermann wollte daraufhin gleich einen Antrag stellen, dass das Gericht befangen ist. Putzhammer grummelte was von unbewiesener Begründung und mehr, woraufhin ihn die Richterin zurechtweisen musste, bitte keine Beleidigungen! Der Staatsanwalt wies Putzhammer an, sie sind nicht befugt, für den Angeklagten Verteidigungshandlungen vorzunehmen. Das Gesicht Putzhammers, als er in die fast leeren Zuschauerreihen wechseln musste: UNBEZAHLBAR!

Zimmermann erzählte was von kein Friedensvertrag und NS-Verherrlichung, genau konnte man das Gemurmel nicht verstehen. Es gab dann eine weitere Pause, damit er seinen neuen Antrag formulieren kann. Die Formulierung übernahm Putzhammer für ihn.

Zuvor wurde allerdings noch sein erster Antrag abgelehnt, da davon ausgegangen werden kann, dass die Schöffinnen, die das ganze Lernprogramm durchhatten, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. (Es war natürlich klar, dass der Antrag Zimmermanns nur der Verzögerung diente.) Der zweite Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, da der Angeklagte nicht zu dem von ihm genannten Personenkreis (Bürger des imaginären Deutschen Reich) gehört. Das mag Zimmermann nicht gepasst haben, ist aber nun mal die Realität. Der kann er sich noch so sehr verweigern.

Es folgte die angekündigte Pause von 10 Minuten, in der Putzhammer fleißig den Antrag formulierte. Den hatte man halt nicht von vorneherein als ausformuliert und ausgedruckt mitgebracht.

Nach der Pause stellte Zimmermann also seinen Antrag Nr. 3 plus Ergänzung. Die Zurückweisung seines gewünschten Verteidigers sei nichts rechtens. (Putzhammer im Publikum schüttelte derweil den Kopf.) Er werde in seinen Rechten als Angeklagter behindert. Er legte als zusätzlich zu seinem Antrag Nr. 3 Beschwerde gegen die Ablehnung des Verteidigers ein. (Putzhammer schaute frustriert.)

Die nächste Pause…

Putzhammer musste sich nun die leeren Reihen mit den drei Fans von Zimmermann und meiner Wenigkeit teilen.
Jetzt ging es endlich um das eigentliche Thema der Verhandlung und Zimmermann äußerte sich zur Sache. Er erzählte etwas von Staatsnotstand und wie sie die Verantwortung für das Deutsche Reich übernommen haben. Zu diesem Zweck nutzten sie auch Staatssymbole des Deutschen Reiches, das habe nichts mit Verherrlichung des Nationalsozialismus zu tun. Nicht er als Zimmermann habe diese Symbole benutzt sondern der Herr Minister des Deutschen Reiches: Zimmermann. Diese so genannten Kennkarten wurden nicht öffentlich übergeben sondern in einem geschlossenen Umschlag, sogar mit Hinweis auf die Rechtslage in der BRD. Der Brief, den er an eine Adresse in Berlin (?, mir war das leider bis zum Ende nicht ganz klar, an wen der ging) geschrieben hatte, der war ebenfalls nicht öffentlich. Auf die Internetseite hatte er sowieso keinen Einfluss. Und das Schreiben, welches mit Innenminister des Deutschen Reich unterschrieben ist, das hat jemand ganz anderes da eingestellt.

Die Richterin zeigte einige Seiten aus den Akten, was so auf Zimmermanns Computer gefunden wurde.

Zimmermann erzählte davon, dass er schon mal wegen eines Briefes verurteilt wurde. Über diesen Brief herrschte noch einige Zeit in der Verhandlung Unklarheit, da niemand so richtig wusste, ob das ein anderer Brief war, oder der, weswegen er aktuell angeklagt ist. Außerdem wollte Zimmermann Zeugen laden, die belegen, dass er die Briefe mit den Kennkarten nicht öffentlich, also in einem geschlossenen Umschlag verschickt hat.

Die Beweisaufnahme begann.

Die erste Zeugin berichtete von einer Verkehrskontrolle, bei der ein Fahrer seinen Reichsführerschein vorgezeigt hat mit eben diesem verfassungsfeindlichen Symbol nach §86a. Der Fahrer hätte auch erzählt, dass er schon oft damit geprüft wurde und alles gepasst hätte.

Der zweite Zeuge berichtete von der Hausdurchsuchung im Jahr 2011 bei Zimmermann, bei der sich Zimmermann mit einer solchen Kennkarte ausgewiesen hat. Die wurde später beschlagnahmt.

In einer kurzen Pause von 5 Minuten fragte mich die ältere Zuschauerin, für welche Zeitung ich schreibe, weil ich ganz vorne auf der für die Presse reservierten Plätze sitze. (Vermutlich hätte niemand was gesagt, wenn sie sich da auch hingesetzt hätte, aber die Reichsdeutschen haben halt doch riesigen Respekt vor Hinweisschildern.) Ich gab ihr meine Internetadresse.

Nach der kurzen Pause wurde der letzte Antrag von Zimmermann abgelehnt. Der Staatsanwalt sagte, die Auffassung des Angeklagten, er sei Mitglied einer Regierung, ist völlig abwegig.

Es folgte eine längere Mittagspause. Das Essen in der Kantine war nicht herausragend.

Nach der Pause ging die Zeugenbefragung weiter.

Die beiden nächsten Zeugen lassen sich zusammenfassen für diesen Bericht. Es ging hauptsächlich um die Hausdurchsuchung und was dabei gefunden wurde. Anschließend kam als fünfter Zeuge ein Beamter zu Wort, der die Auswertung des Laptops und der Festplatte vorgenommen hatte. Hier herrschte wieder etwas Verwirrung, weil der Beamte zwar die Daten extrahiert und gesammelt hat, sie aber nicht direkt analysierte. Er wurde dann gefragt, ob er denn an Hand der sichergestellten Daten auf einer CD zeigen könnte, um was es sich dabei handelte, und das bejahte er. Leider befanden sich die Beweismittel aber nicht in der Kiste, die den ganzen Tag auf dem Richtertisch stand und so musste die CD erst mal aus der Asservatenkammer geholt werden.

Die nächste Pause von 35 Minuten.

Nach der Pause beschäftigte sich Zeuge Nr. 5 vor der Tür mit der CD und einem Laptop und der sechste Zeuge kam zu Wort. Er berichtete von einem Autofahrer, der sich in einer Verkehrskontrolle mit einer der Kennkarten des Deutschen Reiches ausgewiesen hat. (Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.) Inzwischen war der fünfte Zeuge fertig und man studierte eine ganze Weile am Richtertisch den Inhalt der CD. Damit war die Zeugenbefragung erst mal beendet.
Die Richterin verlas einen Auszug aus der Webseite, das mit „Reichsminister des Inneren“ unterschrieben war. Zimmermann stritt ab, dass er das da eingestellt hat, weil er, so seine Aussage, keinerlei Zugriff auf die Seite hat.

Zimmermann stellte zwei weitere Anträge. Als erstes wollte er 3 Zeugen laden, die beweisen, wie sie die Kennkarten erhalten haben, nämlich in einem geschlossenen Brief, also nicht öffentlich. Des Weiteren wollte er den Inhaber der Webseite laden, was aber auf Grund dessen, dass dieser in den USA wohnt, kaum machbar ist.

Der Staatsanwalt hielt gegen den ersten Antrag, es gehe nicht darum, wie er diese Kennkarten verschickt hat, sondern dass er sie vorrätig gehalten hat.

Nach einer kurzen Pause wurden beide Anträge abgelehnt. Außerdem verlas die Richterin ein Schreiben, aus dem hervorging, das 60€ und weitere Zahlungen in die USA überwiesen wurden zu dem Hoster der Webseite.

Nun kam es zur Befragung der persönlichen Verhältnisse Zimmermanns. Ich will hier nicht zu sehr ins Detail gehen. Seine jetzige Tätigkeit ist Minister, dafür bekommt er aber kein Geld. Er lebt vom Einkommen seiner Frau. Außerdem werden die Auszüge aus dem Bundeszentralregister verlesen, dort sind vier Verurteilungen Zimmermanns eingetragen.
Zimmermann regte sich noch ein bisschen darüber auf, dass der Staatsanwalt behauptete, das Deutsche Reich existiert nicht mehr, die Richterin schloss die Beweisaufnahme.

Da Zimmermann als erstes Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hatte, durfte er auch als Erster das Schlusswort halten. Er verwies wieder mal auf den Teil des Urteils des Bundesverfassungsgericht von 1973, der den Reichsbürgern genehm ist und erklärt, dass dies die Grundlage seines Handelns ist. Außerdem sei das Hakenkreuz ja nicht überall verboten und die Dateien auf seinem Computer waren alle nur aus geschichtlichen Interesse gespeichert. Er beantragte, das Verfahren aufzuheben.

Der Staatsanwalt wies nochmal darauf hin, dass Zimmermann die Kennkarten vorgehalten hat und diese an verschiedene Personen verteilt werden sollten. Zimmermann hat damit einen substanziellen Beitrag geleistet, dass diese in Umlauf kommen. Das Hakenkreuz ist DAS Kennzeichen der nationalsozialistischen Bewegung, er kann auch keine Distanzierung vom NS erkennen. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat Zimmermann zusammen mit Rottengatter betrieben, auf der diese Hakenkreuze zu sehen sind. Außerdem entspricht die Proklamation auf der Webseite den Texten, die auf Zimmermanns Computer gefunden wurden. Das Schreiben, welches Zimmermann nach Berlin geschickt hat, kann als öffentlich betrachtet werden, da es von vielen Personen beim Empfänger gesehen werden konnte. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung sowie die Einbeziehung der Tatmittel. Außerdem soll Zimmermann die Kosten des Verfahrens tragen.

Völlig überraschend und unvorbereitet traf Zimmermann die Tatsache, dass er als Angeklagter das letzte Wort hat. Er verwies noch mal darauf, dass der Brief nach Berlin nicht öffentlich war, ansonsten stritt er alle Anschuldigungen ab. Das von ihm verwendete Kennzeichen sei nicht das Zeichen des Nationalsozialismus sondern ein Staatssymbol.
Er folgte die letzte Pause. Dabei kam es auch zu einer aus meiner Sicht lustigen Begebenheit. Zimmermann, Putzhammer und die drei Zaungäste standen plappernd zusammen. Als die junge Protokollantin in der Tür stand, unterhielten sie sich auch mit ihr. Ich konnte es mir nicht verkneifen, ihr einfach mal lächelnd mitzuteilen, dass der nette Herr Putzhammer erst vor drei Wochen in Erding wegen Beleidigung und unerlaubten Tragen der geschützten Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ verurteilt wurde, außerdem dass er dort seine Urkunde vom Innenminister des Deutschen Reiches präsentiert hat. Putzhammer schaute ziemlich säuerlich und warf mir das einzige vor, was ihm wohl einfiel. „Wir kennen sie schon, sie bezahlter Schreiberling.“

Es folgte die Urteilsverkündung. Schuldig in zwei Punkten, 200 Tagessätze á 15€. Na da kommt er ja noch gut weg, vorbestraft ist er sowieso. Das entsprach dem Urteil des Amtsgerichtes. Außerdem muss er einen Teil der Kosten des Verfahrens tragen, das dürfte teurer werden. Verurteilt wurde er für die Kennkarten mit dem Hakenkreuz und den Brief. Die Mitarbeit an der Webseite konnte man ihm nicht eindeutig nachweisen, darum spielte das keine Rolle in dem Urteil.

Es hat sich wiedermal gezeigt, dass die ganze schwachsinnige Argumentation mit dem Deutschgen Reich und was es da alles für Spinnereien gibt, irrelevant sind. Er kann ja Reichsbürger, Innenminister und all den Quatsch spielen, das verbietet ihm niemand. Aber es muss sich an die Gesetze des Landes halten, in dem er lebt, und das ist nun mal die Bundesrepublik Deutschland. Dass er abstreitet, dass diese existiert, spielt dabei keine Rolle. Die Richterin und der Staatsanwalt haben das sehr souverän abgehandelt, sie haben sich auf keinerlei Diskussionen dazu eingelassen. Ich erinnere nur an die Berufsbezeichnung „Innenminster“ von Zimmermann, über die die Richterin trocken antwortete „Wir nehmen das so in das Protokoll auf.“ Alle Versuche des Reichsbürgers, in der Hinsicht etwas zu erreichen, sind ins Leere gelaufen.

Ende nach 9 Stunden.

bookmark_borderHungerstreik von Flüchtlingen in München geräumt

Das Zeltlager der hungerstreikenden Flüchtlinge am Sendlinger-Tor-Platz wurde diese Nacht gewaltsam von mehreren Hundertschaften BePos und USK geräumt.

Die Asylsuchenden flüchteten bereits kurz vor Beginn der Räumung auf die umliegenden Bäume und verharrten dort mehrere Stunden.
Die anwesende Feuerwehr platzierte umgehend Sprungkissen unter den Bäumen und fuhr behelmte und mit Kletterausrüstung versehene Beamt_innen über die Feuerleiter zu den Flüchtlingen auf die Bäume – diese weigerten sich strikt, herunterzukommen. Das Geschehen dauerte bis tief in die Nacht an.

(Quelle: München Nazifrei – Netzwerk Aktion & Recherche bei Facebook.)

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Foto und weitere von Sascha Arnhoff bei Flickr.

Siehe vor allem auch bei Facebook Refugee struggle for freedom und bei Twitter refugee struggle.

Zeitungsberichte bei Süddeutsche und münchen.tv.