bookmark_borderLinks am Sonntag (8. Juni 2014)

Was sind eigentlich Arier? Ein Dokumentarfilm von Mo Asumang. Verdammt mutig die Frau.

Und wieder ein Land, welches ins Mittelalter zurückdriftet. Slowakei verbietet gleichgeschlechtliche Ehe

Soziale Netzwerke: Sicherheitslücke Mitarbeiter: wenn vertrauliche Firmeninformationen freiwillig weitergegeben werden

bookmark_borderJa Arschloch, Du bist ein Antisemit!

Und außerdem gehört Dir mal ordentlich Deine dumme Fresse poliert.

Die Screenshots stammen von einer Person und wurden bei Facebook gefunden. Ich will sie hier dokumentieren.

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Auch Wunschdenken ändert nichts an seinen wirren Ansichten, da wird er ganz schnell beeindruckt sein.

bookmark_border„Antifa ist Handarbeit!“

Wir dokumentieren das Statement des am 2. Juni 2014 in Göppingen angeklagten und verurteilten Antifaschisten.

Es gilt das gesprochene Wort.

(via Beobachternews)

“An das Gericht, die Staatsanwaltschaft,
sehr geehrte Prozessteilnehmerinnen und -teilnehmer!
Sehr geehrte Verteidigung,

 

Fakt ist, dass ich am 12. Oktober in Göppingen war, mit dem Ziel, den dort stattfindenden Naziaufmarsch zu verhindern. Fakt ist außerdem, dass dieser Aufmarsch der Faschisten nur durch die Polizei ermöglicht wurde – wie es so oft der Fall ist. Ob ich mich an diesem Tag der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht habe, muss das Gericht entscheiden. Für mich spielt dieser Gesichtspunkt ebenso wenig eine Rolle, wie die Frage, ob nach deutschem Recht eine kaum einen Millimeter dicke Folie und ein Gummiband in Besitz eines Demonstranten als Waffe gelten.

 

Für mich spielt es jedoch eine Rolle, dass fast 70 Jahre nach der militärischen Niederlage des deutschen Faschismus in Deutschland, es immer noch möglich ist, nazistisches Gedankengut öffentlich zu vertreten, mehr noch, dass es alten und jungen Nazis möglich gemacht wird, sich zusammenzuschließen, ihre menschenverachtende Ideologie auf die Straße zu tragen und sich danach wieder unversehrt in die eigenen vier Wände zurückzuziehen.

 

Oft heißt es, die Ziele der antifaschistischen Bewegung seien zwar richtig und legitim, man müsse sich jedoch an das Gesetz halten oder tun, was der Schutzmann sagt. Doch dass solche Aussagen überhaupt keinen Sinn machen, in einem Staat, der Nazisstrukturen ignoriert, deckt oder durch den Verfassungsschutz sogar direkt finanziert, sollte eigentlich mehr als klar sein.

 

Das Oktoberfestattentat 1980, die Pogrome vor Asylbewerberheimen in den frühen Neunzigern, der NSU-Komplex sind nur drei Beispiele, die zur Erkenntnis führen, dass es töricht wäre, staatlichen Stellen die Bekämpfung von Nazis und ihren Aktivitäten zu überlassen.

 

Doch warum unternimmt die Bundesrepublik Deutschland so wenig gegen rechte und faschistische Bewegungen? Die einfachste und daher auch beliebteste Antwort auf diese Frage ist sogenanntes “Staatsversagen” oder persönliches Unvermögen einzelner Beteiligter. Eine bequeme Antwort, die man auch besonders bei der Betrachtung einiger staatlicher Repräsentanten gerne gewillt ist zu glauben.
Doch wie so oft im Leben sind auch hier die einfachsten Antworten lediglich Unfug und Bauernfängerei. Der deutsche Staat ist nämlich durchaus fähig seine politischen Gegner zu erkennen, zu bekämpfen und abzustrafen, wofür das heutige Schauspiel ein kleines, aber durchaus geeignetes Beispiel ist.

 

Wenn es um die Verfolgung von linken Aktivistinnen und Aktivisten geht, gibt es nämlich plötzlich keinerlei Kommunkationsschwierigkeiten zwischen verschiedenen Länderbehörden mehr, und sogar die Kriminalpolizei erfüllt ihre Aufgabe, anstatt wie in Bayern im Zusammenhang mit dem NSU erfolglos die Dönerbudenszene zu infiltrieren.

 

Nun drängt sich natürlich die Frage auf, warum die geteilten Gewalten der bundesrepublikanischen Vorzeigedemokratie die faschistische Bewegung nicht – oder wenn, dann stümperhaft – verfolgen, wenn sie doch eigentlich durchaus dazu in der Lage wären. Hierauf kann es nur eine Antwort geben: Nämlich die, dass der bürgerliche Staat mit der faschistischen Bewegung mehr gemeinsame Interessen hat, als er sich selbst eingestehen möchte. Eine Erkenntnis, die durch den Blick in ein Geschichtsbuch bestätigt wird. Schon einmal haben die deutschen Eliten aus Wirtschaft und Politik einer faschistischen Bewegung zur Macht verholfen und sich am Tod von 60 Millionen Menschen mitschuldig gemacht.

 

Auch wenn die gesellschaftliche Situation heute eine andere als in den 1930ern ist, gibt es keinen Grund, warum die herrschende Klasse das nicht wieder tun sollte, wenn sie sich und ihre gesellschaftliche Stellung bedroht sieht.

 

Dass der Einsatz und die Überzeugung, für eine Gesellschaft jenseits von Ausbeutung, Krieg und Unterdrückung zu kämpfen, uns immer wieder in den Konflikt mit der hochgerüsteten und oft körperlich unausgelasteten deutschen Polizei bringt, ist in erster Linie logisch – das macht es jedoch nicht weniger schmerzhaft und das juristische Nachspiel auch nicht weniger lästig.

 

Jedoch darf uns das genauso wenig von unserem Engagement abhalten wie die Tatsache, dass sogar massive Polizeigewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten eigentlich immer straffrei bleibt. Bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Göppingen 2013 wurden mehrere Demonstrantinnen und Demonstranten schwer verletzt. Selbst Verletzungen wie Kopfplatzwunden, die weitaus schlimmere Verletzungen mit sich ziehen könnten, wurden skrupellos in Kauf genommen, ohne dass sich hierfür irgendein Beamter verantworten musste.

 

Amnesty International zählte 2008 in Berlin 636 Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung. 616 dieser Verfahren wurden eingestellt, zu einer Verurteilung kam es in keinem der Verfahren.

 

Das verwundert nicht, denn schon der Volksmund weiß, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, und auch der durchschnittliche deutsche Polizist versteht, dass es nicht klug ist, gegen Kollegen zu ermitteln. Denn man selbst könnte nur all zu schnell der nächste Betroffene sein! Hinzu kommt, dass es bei keinem der von Amnesty International überprüften Verfahren gegen Polizeibeamte zu einem rechtlich korrekten Ablauf kam.

 

Als Demonstrant kann es einem jedoch durchaus passieren, dass man wegen eines erhobenen Armes und einer Plastikfolie vor den Kadi gezerrt wird! Solche Verfahren wiederum finden jährlich zu hunderten in Deutschland statt und enden so gut wie immer mit einer Verurteilung.

 

Wir dürfen und werden uns nicht von den scheinbar niemals endenden Angriffen auf unsere Strukturen und unsere Rechte einschüchtern lassen, denn „sich fügen heißt lügen“. Nazis und ihre Strukturen müssen bekämpft werden auf allen Ebenen und mit ALLEN Mitteln!
Antifa ist Handarbeit!”

Hier geht es zu dem Prozessbericht.

bookmark_borderJanine beschreibt den aktuellen rechtlichen Zustand der BRD

Wusstet ihr, dass das Grundgesetz der BRD von Adolf Hitler geschrieben wurde? Und das ihr hättet gar nicht wählen können, schon gar nicht, weil Deutschland eine GmbH ist und die EU nur ein Kontinent?

Man glaubt gar nicht, wieviel Mist ein einzelner Mensch von sich geben kann… Janine kann es. Nur falls sich jemand die 15 Minuten antun will.

Und wieder mal klatscht alles begeistert Beifall.

bookmark_borderTut Lars Märholz nur so oder ist er wirklich so doof?

Lars Märholz, der Organisator der Montagsdemos (Montagsmahnwachen) redet sich ja gerne heraus, dass er Nazis gar nicht erkennt. Nun, das mag durchaus sein. Im Interview bei KenFM (Ken Jebsen) über die Vorwürfe von Jutta Dithfurt klingt das dann so (ab 29:00):

„Ich musste erst mal vier, fünf Begriffe googlen, weil ich überhaupt nicht wusste, über was sie gesprochen hat. Volksbürger? Oder ne, deutsche Reichsbürger? Kenn ich alles nicht. Habe ich noch nie was von gehört. Genauso wie man mich immer fragt, wieso ich NPD-Leute auf meinen Veranstaltungen zulasse oder sowas. Ich erkenne die nicht. Woher soll ich denn wissen, wie die aussehen?“

Das mag man ihm ja noch abkaufen. Aber schaltet er denn seinen Kopf nicht ein, wenn er ein Thema bei Facebook teilt, wo man schon erkennt, dass das heikel sein könnte? Man sollte doch mal eine gewisse Vorsicht an den Tag legen und sich informieren, wessen Inhalte man bei Facebook teilt. Aber was macht Lars Märholz? Teilt fröhlich die Inhalte vom Honigmann. Und das ist übelste, antisemitische Scheisse. Folgender Screenshot stammt schon von Februar, also bevor er mit den Montagsdemos anfing:

Lars_Maerholz_zitiert_den_Honigmann

War das einer der Gründe, die ihn angeblich so politisiert haben?

Und da die meisten von Euch den Honigmann wahrscheinlich auch nicht kennen, hier ein paar Infos über ihn:

Ernst Köwing („Der Honigmann“, „Ernie“, geb. ca. 1947) ist ein deutscher Buchautor, Inhaber eines Kleinverlags und Verbreiter von Verschwörungstheorien aus Varel bei Oldenburg. (…) Ernst Köwing ist Betreiber des Blogs „Der Honigmann sagt“, über das rechtsgerichtete und antisemitische Artikel verbreitet und entsprechende Kommentare geduldet werden. (…) Köwing ist Verbreiter zahlreicher Verschwörungstheorien, insbesondere über seinen Blog. So bezweifelt er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und beschwört eine Neue Weltordnung (NWO) herbei. Seiner Meinung nach werde in Deutschland gezielt eine Paarung von „Weißen und Farbigen“ gefördert. Dazu verbreitet er auch rassistische Behauptungen zur widerlegten Telegonie-Hypothese des 19. Jahrhunderts. (…) Köwing spricht im Rahmen seiner rassistischen Ansichten auch von „Schmarotzern“, die „wir“ uns „eingefangen“ hätten, und nennt in diesem Zusammenhang hypothetische „Die Grauen“ (Greys) und Juden. (…) Der stattfindende und über einen langen Zeitraum beobachtbare weltweite Klimawandel wird als Klimalüge ebenfalls in Frage gestellt und mit kurzfristigen Wettererscheinungen an ausgesuchten Orten verwechselt. Köwing ist auch Anhänger des unwissenschaftlichen Kreationismusglaubens. (…) Unter dem Vorwurf, den Holocaust zu leugnen, kam es am 31. Mai 2012 zu einer richterlich angeordneten Durchsuchung und Beschlagnahme von Computern bei Ernst Köwing. Köwing wurde im Februar 2014 wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichtes in Varel wurde vor dem Oldenburger Landgericht bestätigt und ist damit rechtskräftig. Köwing hatte zuvor in einer Berufung auf Freispruch plädiert.